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Deutsches Kolonialblatt. X. Jahrgang, 1899. (10)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. X. Jahrgang, 1899. (10)

Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1899
Title:
Deutsches Kolonialblatt. X. Jahrgang, 1899.
Volume count:
10
Publisher:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1899
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_gazette

Title:
Stück Nummer 15.
Volume count:
15.
Document type:
Periodical
Structure type:
law_gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Theil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Aus fremden Kolonien.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. X. Jahrgang, 1899. (10)
  • Title page
  • Inhalts-Verzeichniß.
  • Verzeichniß der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichniß.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15.)
  • Amtlicher Theil.
  • Nichtamtlicher Theil.
  • Personal-Nachrichten.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Aus dem Bereiche der Missionen und der Antisklaverei-Bewegung.
  • Aus fremden Kolonien.
  • Verschiedene Mittheilungen.
  • Litteratur.
  • Litteratur-Verzeichniß.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Anzeigen.
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (30)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22.)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)
  • Kolonial-Handels-Adressbuch 1899.

Full text

den europäischen Anlagen ausmachen und sich in 
einer freieren Anlage äußern bei allen Gebäudearten, 
vornehmlich dem Wohnhause, Klub-(Logir-)Haus 
und Sanatorium, dann den Krankenhäusern und 
Quarantäneanstalten, den Dienstgebäuden, den Ge- 
fängnissen, den Thierställen und Veterinäranlagen. 
Das Wohnhaus wird als abgeschlossenes, ein- 
oder mehrstöckiges Einzelgebäude angelegt, das unten 
die Wohnräume, oben die Schlaf= und Anzugsräume 
mit den Badezimmern enthält, während die Wirth- 
schaftsräume in getrennten Baulichkeiten hinter dem 
Hause untergebracht sind, die durch einen bedeckten 
Gang mit dem Wohnhaus verbunden sind. Dieses 
selbständige Wohnhaus ist aus naheliegenden Gründen 
das Vorbild für die Häuslichkeit des verheiratheten, 
an höheren Komfort gewöhnten Engländers, und er 
entbehrt es nur, wenn seine Mittel es ihm versagen. 
Sieht er sich so gezwungen, sein Heim mit anderen 
zu theilen, so verzichtet er aber keinesfalls auf die 
übrige Bequemlichkeit, die ihm zum Leben ebenso 
unentbehrlich wie angenehm ist, d. h. er beansprucht 
stets ein nach Möglichkeit abgetrenntes, kühles und 
luftiges Wohnzimmer mit dazu gehörigem Schlaf-, 
Anzugs= und Baderaum. Dieses allgemein anerkannte 
Mindestbedürfniß giebt den Klubhäusern, Logirhäusern 
und Sanatorien ihre Grundrißbildung. In dem 
Eden-Sanatorium zu Darzeeling ist ein mustergültiges 
Vorbild für diese Massenwohnungen gegeben. 
  
  
  
  
  
517 — 
möblirten Rasthäuser, die dak bungalows, die dem 
Reisenden die denkbar günstigste Bequemlichkeit einer 
vorübergehenden Wohnung bieten. Es sind massive 
Gebäude nach Art der besseren Landhäuser, die von 
einer schattigen Veranda umgeben, in dem üppigen 
Garten malerisch liegen und drei bis vier Zimmer 
enthalten, so daß immer mehrere Reisende zugleich 
Platz finden. Ein eingeborener Haushälter, der von 
der Regierung bezahlt ist. führt die Bewirthschaftung 
unter ihm regierungsseitig festgesetzten Preisen. 
In den Krankenhäusern kommt diese Ab- 
trennung des Einzelnen nicht in demselben Maße 
zur Durchführung, und nur bei wenigen Anlagen 
finden sich für erstklassige Kranke für sich abgeschlossene 
Einzelräume. Meist sind die Kranken in Gesammt- 
sälen untergebracht, dabei nach den Gesellschaftsklassen 
und Volksstämmen lediglich örtlich getrennt, ohne daß 
in der Anlage und Ausstattung des durchweg ganz 
einfach gehaltenen Gebäudes ein Unterschied zwischen 
Europäern und Eingeborenen gemacht wird. Die 
Angehörigen der besseren Klassen ziehen deshalb in 
Krankheitsfällen die Behandlung im eigenen Hause 
vor. Mustergültige Krankenhausanlagen traf ich vor 
allen anderen in Kandy und Colombo an, während 
in Indien gerade die größten Krankenhausanlagen, 
wie das neu im Bau begriffene Generalhospital in 
Calcutta, eine gedrängte Massenanlage darstellen, wie 
sie bei der heimischen Krankenhausbauart ein längst 
überwundener Standpunkt ist. Nur in 
Madras machten zwei der zahlreichen 
Krankenhäuser, das „Lying in-“ und das 
„Ey-Hospital“ mit ihrer mehr wohnhaus- 
ähnlichen Anlage rühmliche Ausnahme. 
Während hier die luftige Trennung der 
Räume und einzelnen Gebände auf das 
Günstigste zur Durchführung gelangt ist, 
zeigten zwei ähnlich und mustergültig 
angelegte Hospitäler in Hyderabad und 
in Agra die geschätzte Einrichtung der 
Abtrennung der besser situirten Eingebo- 
renen für sich unter Einschluß ihrer An- 
gehörigen. Die Einzelräume sind von 
der geräumigen Vorderveranda für die 
  
Die Einzelräume liegen mit ihren zugehörigen 
Wasch-, Bade= und Aborträumen in der Längsfront 
des zweistöckigen Gebäudes, vor und hinter dem sich 
die geräumigen Veranden ausbreiten, und endigen 
beiderseits mit den Speise= und Gesellschaftsräumen, 
während sich die Wirthschaftsräume nach hinten an 
den Mitteltreppenbau anschließen. 
Besondere Beachtung verdienen die von der Re- 
  
  
  
Kranken und das Aerztepersonal zugäng- 
lich. Eine Hinterthür führt auf einen 
mit hoher Mauer abgeschlossenen, beson- 
ders zugänglichen kleinen Hof, um den 
sich der Raum für die Frauen der 
Kranken mit Küche. Bad und Abort 
gruppirt. Diese Einrichtung hat dazu 
geführt, die Abneigung der Eingeborenen gegen die 
Krankenhäuser zu überwinden. Das Muster einer 
gemeinschaftlichen Krankenbaracke liefert unter den 
vielen alten und nicht zweckentsprechenden Kranken- 
häusern Bombays das zu der Pflege der Pestkranken 
bestimmte Arthur Road-Hospital in hervorragend 
beachtenswerther Bauart. Das luftige Baugerippe 
besteht aus leichter Eisenkonstruktion, das mit Falz- 
gierung angelegten und durch Eingeborene verwalteten, ziegeln abgedeckt ist; der Cementestrich des Fußbodens
	        

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