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Deutsches Kolonialblatt. X. Jahrgang, 1899. (10)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. X. Jahrgang, 1899. (10)

Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1899
Title:
Deutsches Kolonialblatt. X. Jahrgang, 1899.
Volume count:
10
Publisher:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1899
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_gazette

Title:
Stück Nummer 18.
Volume count:
18
Document type:
Periodical
Structure type:
law_gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Theil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Aus fremden Kolonien.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. X. Jahrgang, 1899. (10)
  • Title page
  • Inhalts-Verzeichniß.
  • Verzeichniß der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichniß.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
    Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15.)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (30)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22.)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)
  • Amtlicher Theil.
  • Nichtamtlicher Theil.
  • Personal-Nachrichten.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Deutsch-Ostafrika.
  • Kamerun.
  • Togo.
  • Deutsch-Südwestafrika.
  • Deutsch-Neu-Guinea.
  • Aus dem Bereiche der Missionen und der Antisklaverei-Bewegung.
  • Aus fremden Kolonien.
  • Verschiedene Mittheilungen.
  • Litteratur.
  • Litteratur-Verzeichniß.
  • Schiffsbewegungen.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Anzeigen.
  • Kolonial-Handels-Adressbuch 1899.

Full text

Straußenfedern, die man in Omdurman vorzufinden 
gehofft hatte, waren, von einigen unbedeutenden Vor- 
räthen von Gummi abgesehen, nicht vorhanden oder 
sind wenigstens bisher nicht gefunden worden. 
Inzwischen sind seitens der Regierung einige 
Gummi-Auktionen abgehalten worden. So wurde 
nach Zeilungsberichten in Khartum eine Partie von 
800 Kantar (zu rund 45 kg = 360 d2) in Gegen- 
wart des Sirdars verkauft und erzielte einen Preis 
von 180 Tarispiaster pro Kantar, und in den Maga- 
zinen des Kriegsministeriums in Turrah (bei Kairo) 
wurde Anfang Mai 1899 eine Menge von 413 Kantar 
(186 dz) zum Verkauf gestellt. 
Von Straußfedern sind nur kleine Mengen sehr 
geringwerthiger Waare zum Vorschein gekommen. 
In Khartum wird zwar fleißig an der Anlage 
von Straßen und am Bau des Palastes für den 
Generalgouverneur gebaut. Auch wird der Bau der 
Eisenbahn von Atbara nach Khartum nach Krästen 
gefördert. Infolgedessen sind die Schienen= und 
Wasserwege nach dem Sudan durch Materialbeför- 
derung stark in Anspruch genommen. 
Von einem eigentlichen wirthschaftlichen Ausschwung 
ist jedoch, soviel man hört, bisher nichts zu merken. 
Die Handelsbeziehungen zwischen Kairo und dem 
Sudan sind gegenwärtig, obwohl, wie oben erwähnt, 
keinem europäischen Kaufmann gestattet wird, über 
Wadi Halfa hinaus in den Sudan vorzudringen, in- 
sofern bis zu einem gewissen Grade wieder angeknüpft, 
als die Sudanhändler ihre eingeborenen Einkäuser 
nach Kairo senden, die bei den großen Einfuhrfirmen 
ihre Auswahl treffen und gegen Baarzahlung cinkaufen, 
so daß keinerlei Gefahr mit dem Geschäft ver- 
bunden ist. 
Den Hauptantheil an dem gegenwärtigen Sudan- 
geschäft (vielleicht 90 pCt.) haben die sogenannten 
Manchesterwaaren, und zwar vorwiegend weiße, graue 
oder blaue Baumwollenstoffe, auch farbig gewebte, 
sowie grau gewebte Shawls. Bedruckte Stoffe gehen 
dagegen, wie von unterrichteter Seite versichert wird, 
im Sudan nicht. Von sonstigen Artikeln sind in 
erster Linie u. A. Schmuckperlen verschiedener Form 
aus Achat und Onyx zu erwähnen, deutsches Fabrikat, 
sowie Militärspiegel (gleichfalls deutscher Herkunft) 
und billige steyrische Rasirmesser. 
Für den Bedarf europäischer Artikel kommt die 
eingeborene Bevölkerung bisher wenig in Betracht. 
Sie ist zu sehr verarmt, um sich den Luxus nener 
Bedürfnisse gönnen zu können, und hält außerdem 
mit zäher Festigkeit an dem Bekannten und Herge- 
brachten fest. Es soll daher sehr schwer sein, an 
Stelle einer einmal eingeführten Marke eine andere 
einzuführen. Man hält sich an Acußerlichkeiten und 
lehnt eine Waare mit unbekanntem Fabrikzeichen ab. 
Das Sundangeschäft erfordert daher cine sehr genaue 
Kenntniß der dort gangbaren Artikel und Marken und 
bietet für andere Waaren geringe Aussicht auf Erfolg. 
636 
  
Ziemlich informirt ist der Verfasser des folgenden, 
der „Aegyptischen Zeitung“ Nr. 2 vom 26. März 
d. Is. entnommenen Artikels: 
„Unsere Importgeschäfte möchten wir noch be- 
sonders darauf aufmerksam machen, daß sich schon 
viele Sudanhändler in Kairo eingestellt haben. Mit 
ihnen in Verbindung zu treten, dürfte nur Vortheil 
bringen. 
Es wird unsere Kaufleute daher vielleicht inter- 
essiren zu erfahren, welche deutschen Artikel sich be- 
sonders für den Sudan eignen. Wir geben hier 
eine Liste: 
Nähnadeln (grünes Etikett), Strawnadeln, Lams- 
nadeln, Segeltuchnadeln und Schweinsnadeln sowie 
eiserne Packnadeln (seinere Sorten nicht), serner 
Vorhängeschlösser (weiße und schwarze), Rasir= und 
Federmesser (letztere nur doppelklingig, erstere Solinger 
und steyrische Waare), Charniere, gewöhnliche Schloß- 
riegel, Glasperlen, massive Perlen, Onyxperlen (Idar), 
Strohfeilen, dreikantige Feilen, gewöhnliches ordinäres 
Handwerkszeug, ordinäre Scheeren, Papier, gedruckte 
Kattune, Taschentücher (bedruckte), kleine seidene 
Satintücher, Thibet-, Kaschmir-, bedruckte Baum- 
wollenstoffe, halb= und ganzwollene Flanelle. 
Dicjenigen unserer Leser, die sich für dieses neue 
Geschäftsfeld interessiren, wenden sich am besten an 
unsere einheimischen Ausfuhrlager (Stuttgart, Frank- 
furt, Berlin, Hamburg, Köln und Dresden), um 
Adressen geeigneter Häuser zu erhalten. Schließlich 
wollen wir nicht verfehlen darauf hinzuweisen, daß 
der Sudanhändler ein sehr zäher und gewiegter Ein- 
käufer ist. Ein Geschäft mit ihm erfordert daher 
viel Geduld und Ausdauer, aber was er kauft, be- 
zahlt er baar, und das dürfte unsere Einfuhrfirmen 
mit seiner Zähigkeit aussöhnen.“ 
Hinsichtlich der bedruckten Baumwollenstoffe be- 
findet sich der Verfasser nach Angabe anderer Ge- 
währsmänner wohl im Irrthum. Die Handels- 
beziehungen zwischen den einzelnen größeren Orten 
des Sudans sind übrigens sehr gering, und der 
Geschmack der verschiedenen Gegenden ist ein ganz 
verschiedener, so daß z. B. ein in Kassala stark be- 
gehrter Artikel in dem nicht weit davon entfernten 
Ghedaref keinen Absatz findet. 
Für die deutsche Industrie ist vorläufig aus der 
Wiedereröffnung des Sudans wenig zu erhoffen, so- 
lange sie nicht im Stande ist, mit Manchester in den 
sogenannten Manchesterwaaren zu konkurriren. 
Derschiedene Wittheilungen. 
Die hbistorische Glocke von Dar- es-Salam. 
Von dem westlichen Flankenthurm der Boma 
(Festung) läutet an den Werktagen um 11½ Uhr 
mittags und 5⅛½ Uhr abends eine Glocke, deren 
blecherne traurige Töne den Beamten der Kaiserlichen 
Flottille die Mutagsruhe bezw. den Fcierabend an-
	        

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