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Deutsches Kolonialblatt. X. Jahrgang, 1899. (10)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. X. Jahrgang, 1899. (10)

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Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1899
Title:
Deutsches Kolonialblatt. X. Jahrgang, 1899.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Kolonialblatt
Volume count:
10
Publishing house:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1899
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück Nummer 24.
Volume count:
24
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Theil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Togo.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. X. Jahrgang, 1899. (10)
  • Title page
  • Inhalts-Verzeichniß.
  • Verzeichniß der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichniß.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15.)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (30)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22.)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)
  • Amtlicher Theil.
  • Nichtamtlicher Theil.
  • Personal-Nachrichten.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Deutsch-Ostafrika.
  • Kamerun.
  • Togo.
  • Deutsch-Südwestafrika.
  • Deutsch-Neu-Guinea.
  • Aus dem Bereiche der Missionen und der Antisklaverei-Bewegung.
  • Aus fremden Kolonien.
  • Verschiedene Mittheilungen.
  • Litteratur.
  • Litteratur-Verzeichniß.
  • Schiffsbewegungen.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Anzeigen.
  • Kolonial-Handels-Adressbuch 1899.

Full text

werden, etwa da, wo das für die Regierungsbauten 
reservirte Land beginnt. 
Auch Klein-Popo hat sich vergrößert, wenn auch 
nicht in dem Maße wie Lome. 
In beiden Orten blüht offenbar der Handel, 
der in Lome mittelst Karawanen, in Klein-Popo 
durch Kanoes auf den Lagunen nach dem Innern 
geht, wie daraus zu schließen ist, daß die Kaufleute 
mit dem Geschäft nicht nur nicht unzufrieden, sondern 
theilweise sogar zufrieden sind, eine Thatsache, die 
selten genug vorkommt. 
Deutsch-Südwerstafrika. 
Zxpedition des Gouverneurs. 
Der Kaiserliche Gouverneur hatte sich, wie be- 
reus bekannt geworden ist, im August d. Is. in 
850 
  
Begleitung eines Theiles der Schutztruppe und des 
Oberhäuptlings Samuel und dessen Leuten nach dem 
Osten des Schutzgebietes begeben, um dort Unruhen, 
die aus Anlaß des unbotmäßigen Verhaltens des 
Häuptlings Tetso und seines Sohnes Traugott aus- 
zubrechen drohten, vorzubeugen. 
leutnant Leutwein unter dem 16. September d. Js. 
aus Ovikango bei Gobabis berichtet, hat es nur 
seines persönlichen Erscheinens dortselbst bedurft, um 
die Unruhen im Keime zu ersticken. 
Der alte und bequeme Häuptling Tetjo, der er- 
sichtlich unter dem Einfluß seines thatendürstigen 
Sohnes steht, sich aber für seine Person ebenso wie 
seine nächsten Anhänger mit den neuen Verhältnissen 
auszusöhnen bestrebt ist, konnte mit einer ernsten 
Verwarnung entlassen werden. Traugott dagegen 
wurde bedeutet, daß er als Zeichen seiner Unter= und kaufen die Leute auf 
werfung und zum sichtbaren Beweis seines weiteren 
guten Willens die iu seinem Besitz befindlichen Ge- 
wehre auszuliefern, er selbst auch bis auf Weiteres 
seinen Wohnsitz im Gebiete 
Samuel zu nehmen habe. Traugott ist dieser Auf- 
forderung nachgekommen und befindet sich jetzt mit 
seinen nächsten Anhängern bereits unter der sicheren 
Aussicht des dem Gouvernement treu ergebenen 
Oberhäuptlings Samuel. Die Ruhe in dem östlichen 
Theile der Schutzgebiete erscheint daher jetzt in 
keiner Weise mehr bedroht, und konnte deshalb der 
Gouverneur, ohne daß die Truppe irgend welchen 
Verlust zu beklagen gehabt hätte, nach Windhoek 
zurückkehren. 
Deutsch-Beu-Guinra. 
Die Uebernahme der Rarolinen. 
Nach einem Telegramm des Kaiserlichen Gouver- 
neurs v. Bennigsen vom 7. Dezember ist derselbe 
nach Beendigung der feierlichen Uebernahme der von 
des Oberhäuptlings 
Wie jetzt Oberst- 
— — — — — — 
— — — — 
  
Spanien erworbenen Inselgruppen der Karolinen-, 
Marianen= und Palau-Inseln in deutsche Verwaltung 
auf der Rückreise nach Herbertshöhe in Makassar 
eingetroffen. In Ponapé ist nach seiner Meldung 
gute Aussicht auf friedliche Entwickelung. Dort wird 
Vizegouverneur Hahl seinen Wohnsitz nehmen. Auch 
in Yap, der Hauptinsel der West-Karolinen, und in 
Saipan (Marianen) herrscht vollkommene Ruhe. Auf 
den Palau-Inseln sind Kohlen gefunden worden. 
Das Vorkommen von Gold wird vermuthet. 
Aus dem Bereiche der Missionen und 
der Antisklaverei-Bewegung. 
In einer „Geschichte der Basler Mission“ giebt 
der Pfarrer Eppler von Heiden eine übersicht- 
liche Darstellung der Entwickelung der Basler Mission 
nach ihren Hauptperioden über Blumhardt, Hoff- 
mann, Josenhans und seit dem Rücktritt des 
Letzteren, wobei sowohl die Geschichte der Mission in 
der Heimath als die der einzelnen Missionsunter- 
nehmungen in der Heidenwelt behandelt wird. 
(„Evang. Heidenbote“.) 
In dem „Church Missionary Herald“ be- 
richtet der amerikanische Missionar Stover aus 
Bailundu (Portugiesisch Angola), daß dafelbst der 
Sklavenhandel mehr denn je im Schwange gehe. 
Bald werde der Eine, bald der Andere unter den 
Eingeborenen vermißt; fragt man nach seinem Ver- 
bleib, so heißt es, er sei verkauft worden. Die 
Sklavenhändler treiben sich überall im Lande umher 
Der Zeitschrift „Gott will es“ entnehmen wir 
solgenden Auszug aus einem Brief des Pallotiner- 
Superiors P. Schwab in Kribi über die neuerlichen 
Vorgänge daselbst (vergl. Kol. Bl. S. 693): 
Schon seit geraumer Zeit wurden die Karawanen 
der weißen Kaufleute an der Küste, welche die von 
deren Vertretern im Innenland aufgekauften Handels- 
produkte herausbeförderten, von den streit= und raub- 
süchtigen Bulenegern belästigt. Später tauchten Ge- 
rüchte auf, daß die Bule Krieg machen wollen. 
Daraufhin lud der hiesige Bezirksamtmann, Baron 
v. Malsen, einige der Kings der Bule zu sich, wo- 
zu jedoch eines der Stammesoberhäupter nicht er- 
schien. Diejenigen Kings, welche, der Aufforderung 
des Bezirksamtmannes Folge leistend, gekommen 
waren, versicherten, daß sie keinen Krieg wollten. 
Da dem Bezirksamtmann jedoch daran gelegen war, 
besonders den nicht erschienenen King zu vernehmen, 
so sandte er die anwesenden Kings mit der Weisung 
zurück, den fraglichen King unter allen Umständen
	        

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