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Deutsches Kolonialblatt. XI. Jahrgang, 1900. (11)

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There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XI. Jahrgang, 1900. (11)

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Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1900
Title:
Deutsches Kolonialblatt. XI. Jahrgang, 1900.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Kolonialblatt
Volume count:
11
Publishing house:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1900
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück Nummer 24.
Volume count:
24
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Theil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Aus dem Bereiche der Missionen und der Antisklaverei-Bewegung.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XI. Jahrgang, 1900. (11)
  • Title page
  • Inhalts-Verzeichniß.
  • Verzeichniß der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichniß.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)
  • Amtlicher Theil.
  • Nichtamtlicher Theil.
  • Personal-Nachrichten.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Aus dem Bereiche der Missionen und der Antisklaverei-Bewegung.
  • Aus fremden Kolonien.
  • Verschiedene Mittheilungen.
  • Litteratur.
  • Litteratur-Verzeichniß.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Anzeigen.
  • Die Missionsthätigkeit in den deutschen Schutzgebieten in Afrika und der Südsee.

Full text

Landschaft überfallen hätten; jedoch sei Sango 
(unser Missionsplatz) selbst verschont geblieben. 
Daraufhin ging Br. v. Hopffgarten nach Schira, 
um rasch Alles einzupacken, damit bei einem wieder- 
holten Einfall die Räuber nicht doch noch die Station 
heimsuchten. 
Dienstag, 24. Juli, besuchte uns Feldwebel 
Merkl, der den Westen nach Horden der Feinde 
durchstreifen soll. Derselbe hat ständig mehrere 
Arbeiter in Madschame, die aus einer uns längst 
bekannten Schlingpflanze, deren Früchte außerdem 
eßbar sind, Gummi gewinnen. Einige davon an- 
gefertigte Bälle springen deckenhoch bei leichtem 
Wurfe. Herr Merkl rieth uns schon früher, diese 
leicht gedeihende Pflanze anzubauen, um bei den 
hohen Gummipreisen einige Unkosten der Mission 
wettzumachen. Ein Versuch soll gemacht werden, 
sobald es wieder Samen giebt. 
Während Herr Merkl noch bei uns weilte, 
brachten Arbeiter das Vieh von Br. v. Hopff- 
garten aus Schira zu uns. Gestern war dort 
wieder ein Ueberfall ausgeführt worden. Noch 
blökte das Vieh umher, da zog, mit Flintenschüssen 
begrüßt, Schangali ein. Allgemeine Freude! Er 
bringt die Nachricht, daß auf einige Zeit ein schwarzer 
Offizier mit 30 Soldaten in Aruscha in einer 
Palissadenbefestigung stationirt sei. 
Sonnabend, 28. Juli. Hauptmann Johannes 
und Unteroffizier Gestrig waren an diesem Tage 
unsere Gäste. Sie brachten aus Schira die letzten 
23 werthvolleren Lasten mit. 
Ende August gelang es Schangali, den von 
der Regierung lange gesuchten Aufrührer Ringia 
gefangen zu nehmen. An demselben Tage ließ er 
mich früh 5 Uhr wecken, um mir diese Nachricht 
als ein Geheimniß anzuvertrauen. Er verheimlicht 
dies seinen Unterthanen, weil Ringia ein naher 
Verwandter von ihm ist. Er hat ihn gefangen, 
weil es es für seine Pflicht hielt gegenüber der 
Regierung. Aber es widerstrebt ihm, Häscherlohn 
anzunehmen. Auch die Belohnung für die Aus- 
lieferung von Makungu in Naruma hat er seiner 
Zeit abgelehnt. 
Trotz Krieg und Verbesserung des Weges nach 
Moschi sind Taufunterricht und Fortbildungsschule 
wie die gesammte Stationsarbeit im Gange erhalten 
worden. « 
Kugkrrmdenkoloniew 
Eisenbahnbau in Angola. 
Im Jahre 1898 wurde von einer Anzahl 
portugiesischer Kaufleute, Großindustrieller und Ver- 
treter des Handels und der Landwirthschaft der 
Kolonie Angola bei der portugiesischen Regierung in 
Lissabon die Erlaubniß zum Bau einer Eisenbahn 
von Benguela nach der Ostgrenze der Provinz An- 
941 
  
  
  
gola nachgesucht. Man war ansänglich geneigt, die 
erbetene Konzession zu ertheilen, en chloß sich aber 
später, veranlaßt durch die Verhandlungen über das 
Projekt in der Deputirtenkammer, den Bahndeu von 
Staatswegen auszuführen. Das diesbezügliche Ge. 
setz ermächtigt die Regierung: 
1. Von dem Litoral des Distrikts Benguela bis 
zur Ostgrenze der Provinz Angola eiue schmalspurige 
Eisenbahn nebst Telegraphenlinie und die von der 
Hauptlinie sich abzweigenden Nebenbahnlinien und 
Chausseen zu erbauen und in Betrieb zu nehmen. 
2. Die Verbesserungsarbeiten des Hafens der 
Stadt Benguela und der Bai von Lobito sowie die 
Sanirungsarbeiten der diese Bai umgebenden Ter- 
rains, die für die Errichtung einer Ansiedelung be- 
stimmt sind, vorzunehmen. 
3. Die Kolonisirung der durch die Eisenbahn- 
linie erschlossenen Territorien zu fördern. 
Die erforderlichen Mittel sollen aufgebracht wer- 
den durch: 
1. Eine Extraabgabe von 6 pCt. auf den Werth 
des über die Zollstellen von Benguela, Mossamedes 
und Novo Redondo ausgeführten Gummis. 
2. Eine Abgabe von 3 pCt. auf den über Loanda 
exportirten Gummi. 
3. Einen Theil des Reinertrages der Brannt- 
wein= und Alkoholsteuer in den Distrikken von Loanda, 
Benguela, Mossamedes und Lunda. 
4. Einen Theil des Reinertrages der Steuer 
von 10 Reis auf das Kilogramm der im Königreich 
Portugal verarbeiteten Baumwolle. 
5. Den Ueberschuß der Zolleinnahmen des 
Distrikts Benguela über den Durchschnitt der Ein- 
nahmen von 1894 bis 1898. 
6. Die Reineinnahmen aus dem im Betrieb be- 
findlichen Theile der Eisenbahn selbst. 
7. Die Erträgnisse des Verkaufs oder der Ver- 
pachtung der in der Zone von 2 km zu beiden 
Seiten der Bahn gelegenen Ländereien. 
Die Bahn, welche eine Länge von 1500 km er- 
halten soll, wird in erster Linie der wirthschaftlichen 
Erschließung des sich nach Kakonda hin erstreckenden 
Hochplateaus dienen. Von letzterem nimmt die 
portugiesische Regierung an, daß es sich zur An- 
siedelung von Europäern eigne. 
Der mit den Vorstudien der Bahnlinie betraute 
Regierungsingenieur hat die Bai von Lobito, welche 
nördlich von Benguela liegt und sich für einen 
Hafen vorzüglich eignen soll, als Ausgangspunkt der 
Benguela-Bahn vorgeschlagen. Dieser Vorschlag so- 
wie der Plan für die erste, 11 km betragende 
Strecke haben kürzlich die Billigung der Regierung 
gefunden. Die Vorstudien über die Richtung der 
Trace sind zur Zeit für eine Strecke von 24 km 
beendet. Die ersten 14 km derselben sollen keine 
Schwierigkeit bieten. Dagegen wird das Gelände 
innerhalb der 10 folgenden Kilometer als für den 
Bahnbau höchst ungünstig bezeichnet.
	        

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