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Deutsches Kolonialblatt. XI. Jahrgang, 1900. (11)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XI. Jahrgang, 1900. (11)

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Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1900
Title:
Deutsches Kolonialblatt. XI. Jahrgang, 1900.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Kolonialblatt
Volume count:
11
Publishing house:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1900
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück Nummer 3.
Volume count:
3
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Theil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Kamerun.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XI. Jahrgang, 1900. (11)
  • Title page
  • Inhalts-Verzeichniß.
  • Verzeichniß der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichniß.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Amtlicher Theil.
  • Nichtamtlicher Theil.
  • Personal-Nachrichten.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Kamerun.
  • Deutsch-Neuguinea.
  • Marshall-Inseln.
  • Aus dem Bereiche der Missionen und der Antisklaverei-Bewegung.
  • Aus fremden Kolonien.
  • Verschiedene Mittheilungen.
  • Litteratur.
  • Litteratur-Verzeichniß.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Anzeigen.
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)
  • Die Missionsthätigkeit in den deutschen Schutzgebieten in Afrika und der Südsee.

Full text

Es hatte inzwischen mehrfach stark geregnet, die 
Wege waren sumpfig, die Bäche hoch angeschwollen, 
es gelang mir jedoch, den Rückmarsch in drei Tagen 
(22 Marschstunden) zu machen. Die durchreiste Strecke 
beträgt etwa 62 km in Luftlinie; sie ist wie die 
ganze Gegend schwach bevölkert und mit Urwald 
bedeckt. Elefanten spüren sich in großen Mengen, und 
der Reichthum an Gummipflanzen, sowohl Bäumen 
wie Lianen, ist ungemein groß. Die Bevölkerung 
ist ängstlich und scheu wie die hiesige und steht kul- 
turell auf ähnlich niedriger Stuse. Badgiri (die 
wohnsitzlosen Elefantenjäger), deren Lager ich unter- 
wegs mehrfach antraf, sah ich in Gongo. Das nächste 
Dorf nördlich der Route ist, abgesehen vom einem 
größeren Nzimudorf, das ich in etwa zwei Wegstunden 
Entfernung links liegen ließ, das Bagandudorf Salam- 
pombe (auf dem Langhansschen Kolonialatlas unter 
dem unrichtigen Namen Lamponibe eingetragen), das 
von der Expedition Fourneau im Jahre 1891 erreicht 
wurde. Dasselbe muß etwa 50 km närdlich der- 
selben licgen. Herr Blom, der damalige Begleiter 
Fourneaus, erzählte mir, die Expedition habe damals 
von dem Dorfe Ngali am linken Ngokoufer (Name 
im Langhaneschen Koloniolatlas Rgama) nach Norden 
abbiegend nach fünftägigem Marsch durch pfadlose 
Wüddnif dieses Dorf erreicht, sei von den Eingeborenen 
freundlich ausgenommen worden, habe einen Weiter- 
marsch nach Norden jedoch aufgegeben, da man ihnen 
gesagt hätte, bis zu den Leuten, welche ritten, müsse 
man 20 Tage durch unbewohnte Wildniß marschiren, 
außerdem hätte Fourneau den 15. Längengrad, die 
damalige deutsch -französische Grenze, nicht über- 
schreiten wollen und sei daher nach Osten, nach dem 
Sanga, abgebogen, um von dort seinen Vormarsch 
nach Norden fortzusetzen. Zwischen Salampombe 
und Nzimu sowie den Dörfern am Ngoko besteht 
augenblicklich gar kein Verkehr, dasselbe soll jedoch 
von den von mir bereits besuchten Dörfern am Bumba 
aus in etwa vier Tagemärschen durch bewohnte Ge- 
genden zu erreichen sein. Irgend etwas Neues über 
die Gegenden nördlich von hier vermochte ich in den 
durchreisten Dörfern nicht in Erfahrung zu bringen 
und ich finde meine Annahme, daß der Versuch, nach 
Süd-Adamana (Bertua) vorzudringen, zweckmäßiger 
von den Landschaften am Bumba aus zu machen 
fein wird, bestätigt. 
*Anm 31. August traf der Assistent v. Lüding- 
hausen, welcher die Zollsormalitäten mit der Com- 
Pagnie française geregelt hatte, auf dem Flußwege 
wohlbehalten hier ein. 
Deutsch-Menu-Gnuninea. 
verkündigung der Allerböchsten verordnungen. 
Der Allerhöchste Erlaß, betreffend die Erklärung 
des Schutzes über die Karolinen, Palau und 
Marianen, vom 18. Juli 1899 sowie die Aller- 
  
100 — 
höchste Verordnung, betreffend die Rechtsverhältnisse 
im Inselgebiete der Karolinen, Palau und Marianen, 
von demselben Tage (vergl. Kol. Bl. vom 1. August 
1899, Nr. 15, S. 506 u. 507) sind von dem damit 
beauftragten Kaiserlichen Gouverneur v. Bennigsen 
bei der feierlichen Flaggenhissung in Ponape am 
12. Oktober, in Jap am 3. und in Saipan am 
17. November 1899 öffentlich verkündigt worden. 
Bericht des Raiserlichen Souverneurs v. Bennigsen 
über seine Reise Zzum SBwecke der Uebernadme des 
Inselgebietes der Rarolinen, Dalan und Marianen 
in deutschen Besttz. 
An Bord der „Kudat“, den 30. Nov. 1899. 
Am 27. September 1899 verließen wir gleichzeitig 
mit S. M. S. „Jaguar“ die Rhede von Herbertshöhe. 
Während die für die Verwaltung des neu erworbenen 
Inselgebietes bestimmten Beamten zugleich mit mir 
sich auf der „Kudat“ einschifften, wurde Herr Prof. 
Dr. Volkens, der behufs botanischer Untersuchungen 
sich uns angeschlossen hatte, auf meine Bitte von 
Herrn Kapitän Kinderling in die Kommandanten- 
messe des „Jaguar“ ausgenommen. . 
Am 29. September ward die äußerste östliche 
Grenze des Schutzgebietes Neu-Guinea erreicht, und 
am 3. Oktober gingen wir in der Lagune von Jaluit 
zu Anker. Dort mußten wir zur Einnahme von 
Frischwasser uns zu einem zweitägigen Aufenthalte 
entschließen. Auf den Marshall-Inseln war in den 
letzten Monaten nichts von Bedeutung vorgekommen. 
Die deutsche Kolonie daselbst wurde beim besten Wohl- 
sein angetroffsen, und die Offiziere des „Jaguar" sowie 
die der „Kudat“ und die Beamten des Gouverne- 
ments wurden vom Landeshauptmann Brandeis und 
seiner Gemahlin in gastlichster Weise aufgenommen. 
Die intelligente und friedfertige Bevölkerung der 
Marshall = Inseln leidet durchweg schwer unter der 
vor etwa 50 Jahren von amerikanischen Walfisch- 
fängern eingeschleppten Syphilis. Der Regierungsarzt 
Dr. Bartels, der sich bei den Eingeborenen einer 
sehr großen Beliebtheit und daher eines eifrigen 
Zuspruchs erfreut, hegt indessen die Hoffnung, daß, 
wenn wie augenblicklich, die Bevölkerung in gründ- 
licher Weise ärztlich behandelt wird, die verderblichsten 
Wirkungen der Syphilis beseitigt werden können. 
Hoffentlich gelingt es so, die Bevölkerung der Marshall- 
Inseln zu erhalten, während die Eingeborenen auf 
anderen Südseeinseln, wie z. B. den Hermiten und 
Anachoreten, mangels ärztlicher Behandlung in ab- 
sehbarer Zeit ausgestorben sein werden. Es würde 
sicherlich eine segensreiche Aufgabe der Menschlichkeit 
sein, wenn auf Kosten wissenschaftlicher Fonds oder 
humanitärer Stiftungen — auch Mittel der kolo- 
nialen Wohlfahrtslotterie würden hier eine sehr zweck- 
mäßige Verwendung finden — eine Reihe von Aerzten 
in das deutsche Südseegebiet geschickt würde, um in 
den von der Syphilis am meisten heimgesuchten
	        

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