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Deutsches Kolonialblatt. XI. Jahrgang, 1900. (11)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XI. Jahrgang, 1900. (11)

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Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1900
Title:
Deutsches Kolonialblatt. XI. Jahrgang, 1900.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Kolonialblatt
Volume count:
11
Publishing house:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1900
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück Nummer 9.
Volume count:
9
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Theil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Deutsch-Neuguinea.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XI. Jahrgang, 1900. (11)
  • Title page
  • Inhalts-Verzeichniß.
  • Verzeichniß der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichniß.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Amtlicher Theil.
  • Nichtamtlicher Theil.
  • Personal-Nachrichten.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Deutsch-Ostafrika.
  • Kamerun.
  • Togo.
  • Deutsch-Südwestafrika.
  • Deutsch-Neuguinea.
  • Samoa.
  • Aus dem Bereiche der Missionen und der Antisklaverei-Bewegung.
  • Aus fremden Kolonien.
  • Verschiedene Mittheilungen.
  • Litteratur.
  • Schiffsbewegungen.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Anzeigen.
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)
  • Die Missionsthätigkeit in den deutschen Schutzgebieten in Afrika und der Südsee.

Full text

die auf 70 Mann verstärkte Polizeitruppe mit der 
„Mascotte“ zur Verfügung stehen würde. Herr 
Korvettenkapitän Dunbar hatte die Requisition an- 
genommen, aber nach Eintreffen S. M. S. „Seeadler“ 
an Herrn Korvettenkapitän Schack übertragen. 
Am 18. Januar gegen 3 Uhr nachmittags schiffte 
ich mich auf dem „Seeadler“ ein und am 20. mittags 
trafen wir am Sammelplatze der Insel Alim (St. 
Elisabeth) ein und gingen in unmittelbarer Nähe der 
„Mascotte“ an der Südecke der Insel, eine halbe 
Seemeile von der Küste entsernt, auf gutem Grunde 
vor Anker. 
Herr Dr. Schnee berichtete über den Verlauf 
seiner bisherigen Expedition, wie folgt: 
„An der Fahrt der „Mascottes nach den Admirali- 
täts-Inseln nahmen die Herren Frings von der 
Firma Hernsheim & Co., Molde, Händler in Ko- 
muli, sowie Kapitän Hamilton, dessen Fahrzeuge 
sich zwecks Betriebes der Perlfischerei in den Admi- 
ralitäts-Inseln befinden, und des Letzteren Angestellter 
Waffler theil. Am 11. Januar wurde Djaul 
(Sandwich-Insel) erreicht. Es wurde hier durch 
Vernehmungen der Eingeborenen festgestellt, daß die 
Kabienleute, welche 1894 den weißen Händler Ro- 
lahn nebst seinem japanischen Unterhändler und 
mehreren farbigen Arbeitern, 1895 die farbige Be- 
satzung eines Händlerbootes heimtückisch ermordet 
hatten und seither mit Hülfe der dabei geraubten 
Gewehre beständig die benachbarten Eingeborenen- 
stämme mit Raub und Mord heimgesucht hatten, noch 
der Kurzem das Dorf Bahateret (Djaul gegenüber 
auf Neumecklenburg belegen) überfallen und eine 
größere Anzahl von Eingeborenen, darunter Weiber 
und Kinder, erschlagen hatten. Durch die beständigen 
Ueberfälle der Kabienleute in diesen für die Arbeiter- 
anwerbung besonders wichtigen Gebieten waren bisher 
die Anwerbung wie der Handel auf das Empfind- 
lichte geschädigt worden. Verschiedene Warnungen 
der Verwaltung hatten die Kabienleute nicht beachtet, 
sie hatten sich bisher noch stets einer Bestrafung durch 
rehtzeitige Flucht in den Busch zu entziehen gewußt. 
Als einziges Mittel, das Ansehen der Verwaltung 
zur Anerkennung zu bringen und weiteren Blutthaten 
der Kabienleute ein Ziel zu setzen, blieb ein über- 
raschendes Vorgehen übrig. 
In Djaul wurden zwei frühere Polizeisoldaten 
und einige andere Eingeborene als Führer an Bord 
genommen. Abends gegen 10 Uhr kamen wir vor 
Kabien an. Die Herren Frings und Molde fuhren 
in Boot an Land, um den in Kabien wohnenden 
Händler Schneider von dem beabsichtigten Vorgehen 
gegen die Kabienleute zu benachrichtigen und zu seiner 
Sicherheit an Bord zu bringen. Das Boot kehrte 
auch alsbald mit dem Händler zurück. Herrn Frings, 
der aus seiner langjährigen Südseepraxis vielen Ein- 
geborenen bekannt ist, war es gleichzeitig gelungen, 
zwei Kabienleute mit an Bord zu bringen, welche 
alsbald verhaftet wurden, nachdem ihre Betheiligung 
an verschiedenen Mordthaten festgestellt war. 
327 
  
Die -Mascotte“ fuhr sodann etwas nach Osten. 
In der Nacht von 12½ Uhr ab wurde die Polizei- 
truppe an einem Punkte nahe dem Berge Dietert 
gelandet. An der Expedition nahmen die Herren 
Frings, Molde, Waffler und der Bootsmann 
der Mascottes, Fuhrhop, theil. Ein Versuch, noch 
in der Nacht durch den Busch vorzudringen, erwies 
sich als unausführbar. Es wurde daher der Rest 
der Nacht am Strande verbracht; in der ersten 
Morgendämmerung ging es dann unter Führung 
eines Polizeijungen, der als Knabe von den Kabien- 
leuten geraubt und nach jahrelanger Gesangenschaft 
entflohen war, sowie der von Djaul mitgebrachten 
Eingeborenen auf äußerst beschwerlichem Pfade vor- 
wärts. Nach zweistündigem Marsch über hügeliges 
Gelände befanden wir uns landeinwärts der am 
Strande gelegenen Kabiendörfer. In mehreren Ab- 
theilungen ging es nunmehr zu den Dörsern hinab. 
Die Eingeborenen wurden völlig überrascht und er- 
griffen eiligst die Flucht, ohne an einer Stelle ernst- 
haften Widerstand zu leisten. Nach Niederbrennung 
der Hütten und Zerstörung der Kanus zogen wir 
am Strande entlang zu der etwa 1½ Stunden ent- 
fernten Händlerstation. Während des Marsches 
wurden von den Kabienleuten aus dem Hinterhalt 
einige Gewehrschüsse auf uns abgegeben, ohne zu treffen. 
Ich sandte, um weiteren Angriffen vorzubeugen, eine 
Abtheilung Polizeisoldaten auf Umwegen durch den 
Busch zurück. Dieselben kehrten später mit der Meldung 
zurück, daß sie den Häuptling Rawes, der sich in 
ihrer Nähe an den Strand vorgewagt hatte, getödtet 
hätten. Wie festgestellt wurde, hatten Rawes und 
ein anderer Kabieneingeborener Kapus, der bei dem 
Vorgehen der Truppe durch einen Schuß durch den 
Schenkel verwundet wurde, mit noch einigen anderen 
Eingeborenen zusammen 1894 den Händler Rojahn 
ermordet. · 
Der Händler Schneider wurde auf seinen Wunsch 
wieder nach seiner Station gebracht, da nach seiner 
von mir getheilten Ansicht eine Gefährdung durch 
die Kabienleute nach der Bestrafung der Letzteren 
nicht zu befürchten war, um so weniger, als 
den Kabienleuten durch Vermittelung der sarbigen 
Arbeiter des Händlers die alsbaldige Wiederlehr der 
?* Mascotter und weiteres Vorgehen im Falle von 
Ausschreitungen in Aussicht gestellt wurde. 
Die Mascotte« setzte über Nusaum, wo nachts 
geankert wurde, die Fahrt nach den Admiralitäts- 
Inseln fort. Nach theilweise stürmischer Ueberfahrt 
wurde am 16. Januar die Händlerstation Komuli 
erreicht. Hier wurden Erkundigungen über den jetzigen 
Sitz der an den Mordthaten betheiligt gewesenen 
Eingeborenen eingezogen und 12 Eingeborene von 
Seppessa (Fedarb-Inselu) und Mok-Lin als Führer 
an Bord genommen. Am folgenden Morgen wurde, 
nachdem die beiden Händler Schlehan und Reb- 
stock, die bisher zum Schutz der Station auf Komuli 
befindlich gewesenen sieben Polizeisoldaten und eine 
Anzahl gleichfalls bewaffneter Komuliarbeiter an Bord
	        

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