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Deutsches Kolonialblatt. XI. Jahrgang, 1900. (11)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XI. Jahrgang, 1900. (11)

Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1900
Title:
Deutsches Kolonialblatt. XI. Jahrgang, 1900.
Volume count:
11
Publisher:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1900
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_gazette

Title:
Stück Nummer 24.
Volume count:
24
Document type:
Periodical
Structure type:
law_gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Theil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Deutsch-Südwestafrika.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XI. Jahrgang, 1900. (11)
  • Title page
  • Inhalts-Verzeichniß.
  • Verzeichniß der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichniß.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)
  • Amtlicher Theil.
  • Nichtamtlicher Theil.
  • Personal-Nachrichten.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Deutsch-Ostafrika.
  • Kamerun.
  • Deutsch-Südwestafrika.
  • Deutsch-Neuguinea.
  • Samoa.
  • Aus dem Bereiche der Missionen und der Antisklaverei-Bewegung.
  • Aus fremden Kolonien.
  • Verschiedene Mittheilungen.
  • Litteratur.
  • Litteratur-Verzeichniß.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Anzeigen.
  • Die Missionsthätigkeit in den deutschen Schutzgebieten in Afrika und der Südsee.

Full text

Hholt Klage darüber führen gehört, daß die von 
K auflustigen gewünschten Farmen an diese nicht 
verkauft worden seien. Nach dem kürzlich veröffent- 
lichten Generalversammlungsbericht der Gesellschaft 
ist aber anzunehmen, das neben der Ausbeutung 
der Minenrechte auch eine planmäßige Besiedelung 
des Landbesitzes nunmehr in Angriff genommen 
werden wird. 
Was die Benutzung des Landes anbelangt, so 
darf man nach den bisher gemachten Erfahrungen 
wohl drei Zonen unterscheiden: den Süden, der sich 
vornehmlich und zwar, wie Kenner behaupten, sehr 
gut für Kleinviehzucht, aber auch für Rindvieh= und 
Pferdezucht eignet, die mittlere Zone, in der 
lohnende Rindviehzucht getrieben werden kann, und 
den Norden, der allem Anscheine nach neben Groß- 
und Kleinviehzucht Ackerbau und Forstwirthschaft 
Zestattet. Eine nicht genügende Berücksichtigung 
dieser von der Natur gebotenen Benutzungsgrenzen 
hat schon zu manchen Enttäuschungen und Verlusten 
geführt; aber aus diesen Erfahrungen kann der neu 
Hinzukommende lernen. 
Die Aufragen erstrecken sich auch darauf, ob 
Zuchtvieh im Lande zu haben sei und zu welchen 
Preisen. Darauf ist zu erwidern, daß die aus 
anderen Theilen Südafrikas Emwandernden, wenn 
irgend möglich, Zuchtvieh mitbringen sollten. Freilich 
ist hier auch Vieh zu bekommen; indessen halten die 
hiesigen Farmer verständigerweise ihr gutes Zucht- 
material nach Kräften fest. Von einer klaren Preis- 
bildung für Zuchtvieh kann man unter diesen Um- 
ständen kaum reden. Allenfalls kann der zeitige 
Durchschnittspreis für eine Kuh auf 160 bis 200 Mk., 
für ein Mutterschaf auf 12 bis 15 Mk., für eine 
Afrikaner Ziege auf 10 bis 12 Mk. angegeben 
werden. Zugochsen und große Schlachtochsen sind 
in genügender Menge im Lande zu erhalten. Der 
zeitige Preis kann auf 200 Mk. für das Stück an- 
gegeben werden. 2= bis 8 jährige Ochsen sind in 
großen Mengen zum Preife von 60 bis 100 Mk. 
für das Stück zu haben. Wollschafe und Angora- 
Ziegen müßte ein Züchter auf jeden Fall mit- 
bringen. 
Für den Absatz von Schlachtvieh kommt außer 
dem Schutzgebiete selbst das übrige Südafrika in 
Betracht; dabei ist darauf hinzuweisen, daß Trans- 
vaal im Jahre 1899 für mehr als 20 Millionen 
Mark Vieh aus dem Oranje-Freistaat und der Kap- 
kolonie eingeführt hat. Für den Süden ist ferner 
die nach dem Urtheile von Sachverständigen aus- 
sichtsvolle Wollschaf= und Angorazucht in Berück- 
sichtigung zu ziehen. 
Zum Schlusse sei noch bemerkt, daß der Ein- 
wanderungslustige, bevor er mit Hab und Gut 
hierher kommt, am besten vorher das Land besucht 
und sich darüber unterrichtet, wo er den seinen Ab- 
sichten und Verhältnissen am besten entsprechenden 
937 
  
Niederlassungsort findet. Der Südafrikaner kann 
dies ja auch verhältnißmäßig leicht thun. Auch# 
diesen Punkt berücksichtigen die Ansüch geneigt, die 
und wünschen Bescheid, auf welchem Werß sich aber 
zweckmäßigsten hierher gelangt, ob mit über das 
Wagen über Land oder über Kapstadt—Swakoe#n 
mund. Der Weg über Land bietet den Vortheil, 
daß der Reisende auf der Reise schon einen großen 
Theil des Landes kennen lernt. Die Wege im 
Süden des Schutzgebietes sind gut. Wer über 
Kapstadt—Swakopmund kommt, kann die Reise von 
Swakopmund bis Windhoek bei Benutzung der Eisen- 
bahn und Postkarre in sechs bis sieben Tagen 
zurücklegen. Schließt er sich einem Frachtfahrer an, 
so kann er, wenn nicht besonders ungünstige Um- 
stände eintreten, etwa 14 Tage auf die Reise 
rechnen.“ 
Deutsch-Meu-Guinra. 
Die Pflan zung Derbertshöhe. 
Die der Neu-Guinea-Kompagnie gehörige Pflan- 
zung Herbertshöhe, in Neu-Pommern im Bismarck- 
Archipel gelegen, welche aus den Pflanzstationen 
Kenabot, Raniolo und Gunana besteht, hatte im 
letzten Jahre 750 ha unter Kultur, und zwar mit 
Kokospalmen und Baumwolle gemischt 368 ha, mit 
Kokospalmen allein 311 ha, mit Kapok 52 ha und 
mit Kaffee 12 ha, weitere 7 ha find für Wege und 
bauliche Anlagen verwendet; außer dem Administrator 
waren sieben Weiße auf der Pflanzung thätig, darunter 
ein Maschinist und ein Zimmermann; ferner wurden 
640 farbige Arbeiter beschäftigt. 
(Tropenpflanzer.) 
Hamva. 
Infeormationsreise des Raiserlichen Gouverneurs. 
In der Zeit vom 7. bis 21. Oktober d. Is. hat 
der Kaiserliche Gouverneur eine Informationsreise um 
die Inseln Upolu und Savaii ausgeführt, über die 
ein vorläufiger Bericht vorliegt. Es geht daraus 
hervor, daß der Gouverneur überall mit großer 
Ehrerbietung ausgenommen wurde, daß er in zahl- 
reichen Versammlungen in den Fonohütten Auf- 
klärung über die neue Regierung und Verwaltung 
gab, und daß es ihm gelang, eine Reihe von Streitig- 
keiten zu schlichten und Beschwerden abzustellen. Auch 
in den wenigen Fällen, in denen er anfänglich auf 
Schwierigkeiten stieß, gelang es ihm durch gütliche 
Zurede, seinem Willen Achtung zu verschaffen. In 
Bezug auf die wirthschaftlichen Verhältnisse Savaiis 
ist u. A. hervorzuheben, daß von dem Pater Huberty 
in Palauli die Fruchtbarkeit der hinter diesem Dorfe 
gelegenen Ländereien gerühmt wurde, die nach seinen 
Angaben meilenweite ebene Flächen bilden. Der 
Pflanzer Williams erzählte, daß die Umgebung von 
Salaelua vorzügliche Bodenverhältnisse aufzuweisen
	        

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