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Der Belagerungszustand, insbesondere in seiner Bedeutung für Strafrecht und Strafprozess.

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Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

Objekt: Der Belagerungszustand, insbesondere in seiner Bedeutung für Strafrecht und Strafprozess.

Monografie

Persistenter Identifier:
belagerungszustand_strafrecht_strafprozess
Titel:
Der Belagerungszustand, insbesondere in seiner Bedeutung für Strafrecht und Strafprozess.
Erscheinungsort:
Göttingen
Herausgeber:
Universitäts-Buchdruckerein E. A. Huth
Dokumenttyp:
Monografie
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1916
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

Lebenslauf

Titel:
Lebenslauf.
Dokumenttyp:
Monografie
Strukturtyp:
Lebenslauf

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Der Belagerungszustand, insbesondere in seiner Bedeutung für Strafrecht und Strafprozess.
  • Titelseite
  • Leerseite
  • Bemerkungen zur Prüfung.
  • Widmung
  • Inhalt.
  • Literaturverzeichnis.
  • Die im Text behandelten Entscheidungen des Reichsgerichts über das Gesetz vom 4. Juni 1851.
  • Einleitung. § 1.
  • Abschnitt I.
  • § 2. Voraussetzungen der Erklärung des Kriegszustandes.
  • Abschnitt II: Die Erklärung des Kriegszustandes.
  • § 3. Die Zuständigkeit.
  • § 4. Die Form der Erklärung.
  • Abschnitt III: Wirkungen der Erklärung des Kriegszustandes.
  • A. Obligatorische Wirkungen.
  • B. Fakultative Wirkungen.
  • Lebenslauf.

Volltext

Lebenslauf. 
Ich, Wilhelm Emil Walter Rieger, bin geboren 
am 23. Juni 1894 zu Wanne i./W, als Sohn des Fa- 
brikanten Ludwig Rieger und seiner Ehefrau Wilhelmine 
geb. Wöstendiek. 
Ich besuchte von Ostern 1901 bis Ostern 1903 die 
Bürgerschulen in Herford und Lingen a. d. Ems, von 
Ostern 1903 bis Ostern 1905 das Kgl. Gymnasium »Georgi- 
anum« in Lingen und von da ab bis zur Reifeprüfung, 
Ostern 1912, das Königl. Kaiser-Wilhelm-Gymnasium in 
Hannover. Hierauf widmete ich mich dem Studium der 
Rechtswissenschaften und besuchte die Universitäten: 
Göttingen, Leipzig und München. 
Bei Ausbruch des Krieges trat ich als Kriegsfrei- 
williger bei der Ersatz-Eskadron des Jäger-Regiments zu 
Pferde Nr. 12 in Hannover ein. 
Am 1. Mai 1915 bestand ich vor der Prüfungs- 
kommission des Kgl. Oberlandgerichts Celle die Referen- 
darprüfung, Am 7. Mai wurde ich zum Referendar er- 
nannt und dem Königl. Amtsgericht in Burgwedel zur 
Beschäftigung überwiesen, 
Das Rigorosum bestand ich am 21. Februar 1916. 
 
	        

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