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Fürst Bismarck und der Bundesrat. Dritter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1873-1878). (3)

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Bibliographic data

fullscreen: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Dritter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1873-1878). (3)

Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1901
Title:
Deutsches Kolonialblatt. XII. Jahrgang, 1901.
Volume count:
12
Publisher:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1901
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_gazette

Title:
Stück Nummer 4.
Volume count:
4
Document type:
Periodical
Structure type:
law_gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Theil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Deutsch-Ostafrika.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Fürst Bismarck und der Bundesrat.
  • Fürst Bismarck und der Bundesrat. Dritter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1873-1878). (3)
  • Title page
  • Blank page
  • Inhaltsverzeichnis.
  • Vorwort.
  • Die vierte Session des Bundesrats des Deutschen Reichs. (6. Januar 1874 bis 25. Februar 1875.)
  • Die fünfte Session des Bundesrats des Deutschen Reichs. (10. Mai 1875 bis 14. Juni 1876.)
  • Die sechste Session des Bundesrats des Deutschen Reichs. (21. September 1876 bis 25. Juni 1877.)
  • Die siebente Session des Bundesrats des Deutschen Reichs. (8. Oktober 1877 bis 6. Juli 1878.)
  • I. Abschnitt. Allgemeine Uebersicht.
  • II. Abschnitt. Der Rücktritt des Finanzministers Camphausen.
  • III. Abschnitt. Die neuen Bevollmächtigten zum Bundesrat.
  • 1. Preußen.
  • 2. Bayern.
  • 3. Königreich Sachsen: Geheimer Finanzrat Zenker.
  • 4. Sachsen-Coburg-Gotha: Staatsminister Freiherr v. Seebach.
  • 5. Schwarzburg-Sondershausen: Staatsminister Freiherr v. Berlepsch.
  • 6. Reuß j. L.: Staatsminister Dr. v. Beulwitz.
  • IV. Abschnitt. Aus der Werkstatt des Bundesrats.
  • Anhang. Nachträge über einzelne Mitglieder des Bundesrats.
  • Personen-Register.
  • Sach-Register.
  • Berichtigungen

Full text

— 422 — 
vielfach angegriffen worden seien, so liege es daran, daß man häufig nicht so 
sehr die objektive Wahrheit klargelegt haben wolle, als den Beweis für eine 
vorgefaßte Meinung suche. Die heutigen sozialen Kämpfe seien keine neue 
Erscheinung, auch frühere Jahrhunderte hätten ähnliche Kämpfe gesehen. Der 
Ausgang des vorigen Jahrhunderts habe den Emanzipationskampf des dritten 
Standes gebracht, am Ausgang dieses Jahrhunderts handle es sich um den 
Emanzipationskampf des vierten Standes. Man müsse anerkennen, daß dieser 
Kampf der eines neu heranwachsenden Standes sei, der dieselben geistigen und 
materiellen Vorteile beanspruche, wie die Stände sie besäßen, die diesen Kampf 
bereits durchgekämpft hätten, und dieses Bestreben sei ein gerechtes, im Interesse 
eines gesunden Fortschritts sogar notwendiges, und ihm wende sich daher unsere 
Teilnahme mit vollem Recht zu. Er fühle sich frei von allen sozialdemokratischen 
Gedanken, soweit sie sich gegen die Grundlagen unserer heutigen Kultur richteten; 
ihm stehe die Geschichte viel zu fest, als daß er glauben könnte, daß eine Gefahr 
für unsere geistigen und sittlichen Errungenschaften, die die Jahrhunderte über- 
liefert hätten, bestehe. Aber wenn man mit dem nebelhaften Programm der 
Sozialdemokratie zugleich die Berechtigung des Kampfes der Arbeiter um eine 
bessere Existenz, um Teilnahme an diesen geistigen und sittlichen Errungenschaften 
verwerfen wolle, so wäre das ein großer, verhängnisvoller Irrtum; vielmehr 
müsse man sich auf den Standpunkt stellen, daß die gebildeten und besitzenden 
Klassen das Emporkommen eines vierten Standes zu dulden und zu fördern 
haben. Er schließe in der Hoffnung, daß unsere arbeitende Bevölkerung sich 
immer mehr der Erkenntnis zuwenden werde, daß der Verein und seine Freunde 
der Arbeiter wahres Wohl im Auge haben, und in diesem Sinne trinke er auf 
das Wohl des vierten Standes. 1) 
1) Hierzu bemerkten die „Oamb. Nachr.“: „Der Trinkspruch, den der frühere preußische 
Handelsminister Freiherr v. Berlepsch beim Banket des Vereins für Sozialpolitik in Cöln 
auf den vierten Stand ausgebracht hat, wird von der sozialdemokratischen und demokratischen 
Presse in allen Tonarten als ppolitische That“ gepriesen. Hätte es für uns noch eines 
Grundes bedurft, um auf die Entlassung des Herrn v. Berlepsch aus dem Ministerium 
mit Genugthuung zurückzublicken, so würde er durch diese Rede gegeben sein. Wenn Herr 
v. Berlepsch zwischen der sozialdemokratischen Bewegung und dem berechtigten Kampfe der 
Arbeiter um eine bessere Existenz einen prinzipiellen Unterschied macht, so liefert er damit 
nur einen neuen Beweis, daß er über die wirkliche Sachlage in einer Weise mangelhaft 
unterrichtet ist, die bei einem früheren Minister Befremden erregen muß. Und wenn er 
die jetzige Arbeiterbewegung mit dem Emanzipationskampfe des dritten Standes am Aus- 
gang des vorigen Jahrhunderts in Parallele stellt, so übersieht er dabei, daß es sich im 
letzteren Falle um einen politischen Emanzipationskampf handelte, während sich im ersteren 
der Streit doch nur darum dreht, ob der Schlüssel zum Geldschrank seinem bisherigen 
Eigentümer erhalten oder ihm entrissen werden soll. Im übrigen betrachten wir es als 
ein nicht unbedenkliches Zeichen der Zeit, daß ein Mann, der noch bis vor kurzem preußischer 
Minister war, es für seine Aufgabe halten konnte, in öffentlicher Rede revolutionäre 
Emanzipationskämpfe — mag er als Privatmann darüber denken, wie er will — als etwas
	        

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