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Deutsches Kolonialblatt. XII. Jahrgang, 1901. (12)

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Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XII. Jahrgang, 1901. (12)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
kbl
Titel:
Deutsches Kolonialblatt.
Erscheinungsort:
Berlin
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1890
1921
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

Zeitschriftenband

Persistenter Identifier:
kbl_1901
Titel:
Deutsches Kolonialblatt. XII. Jahrgang, 1901.
Bandzählung:
12
Herausgeber:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1901
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

law_gazette

Titel:
Stück Nummer 12.
Bandzählung:
12
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law_gazette

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XII. Jahrgang, 1901. (12)
  • Titelseite
  • Inhalts-Verzeichniß.
  • Verzeichniß der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichniß.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)
  • Beilage zum "Deutschen Kolonialblatt", XII. Jahrgang, Nr. 23. Die Missionsthätigkeit in den deutschen Schutzgebieten in Afrika und der Südsee.
  • Beilage zum "Deutschen Kolonialblatt", XII. Jahrgang, Nr. 24. Ein Versuch zur Immunisierung von Rindern gegen Tsetsekrankheit (Surra).
  • Werbung.

Volltext

Deutsches Kolonialblatt. 
Amtsblatt für die Schutzgebiete des Deutschen Reichs. 
H#ransgesehen in der Kolsuisl-Ibtheilnung bes Iuswirtigen Ints. 
III Jahrgang. Berlin, 15. Juni 1901. Nummer 12. 
b##e Zeüsschrift erscheint in der Regel am 1. Und 185. jedes Monats. Derselben werden als Beihefte beigefügt die mindestens einmal vi rli 
Mittchellungon 7%%% Forschungsreisenden und Gelehrten aus den deutschen Sebatne ie , haee von h 
1 ulekelnan. Der vierteljährliche Abonnementspreis für das Kolonialblatt mit den Beibeften beträgt beim Bezuge durch die Post und die 
Ereh#ktiu#gen Mil. 8,—, direkt unter Streifband durch die Verlogsbuchandlung Mk. 8,50 für Deutschland einschl. der deutschen Schutzgebiete und 
se##ck-Ungarm, Mk. 3,75 für die Länder des Weltpostvereins. — Einsendungen und Anfragen find an die Königliche Hofbuchhandlung von 
ns Siezftied Rittler und Sohn, Berlin 8W 14. Kochstr. 68—71, zu richten. (Eingetr. in der Zeitungs-Preisliste für 1901 unter Nr. 2008.) 
  
  
— —— — 
  
— — — — — — — —— **— — — — 
Jbelt: Amtlicher Theil: Gesetz, betreffend Versorgung der Kriegsinvaliden und der Kriegshinterbliebenen S. 421. — 
Trordnung wegen Abänderung und Ergänzung der Verordnung vom 9. August 1896, betreffend die Rechtsverhält- 
asse der Landesbeamten in den Schutzgebieten S. 425. — Vorforiften, betreffend den Urlaub, die Stellvertretung, 
die Tagegelder, Fuhr= und Umzugskosten der Landesbeamten in den Schutzgebieten mit Ausnahme von Kiautschou 
z. Lð. — Einberufung des Kolonialraths S. 428. — Bekanntmachung des Kaiserlichen Gouverneurs von Deutsch- 
O#rika, betreffend die gesundheitspolizeiliche Kontrole der einen Hafen des deutsch-ostafrikanischen Schutzgebietes 
enlaufenden Seeschiffe S. 429. — Inbesitznahme einiger Inseln der Palau-Gruppe S. 439. — Personalien S. 440. 
Nichtamtlicher Theil: Personal-Nachrichten S. 440. — Deutsch-Ostafrika: Grenzreise des Stationschefs 
von Jringa (mit Karte! S. 441. — Westdeutsche Handels= und Plantagengesellschaft S. 444. — Kamerun: Erxpe- 
d##on des Hauptmanns v. Schimmelpfennig (mit Karte# S. 444. — Neue Pflanzungsgesellschaften in Kamerun S. 446. 
— Teutsch-Südwestafrika: Ein Urtheil über Damaraland S. 446. — Deutsch-Neu-Guinea: Reise des 
(cuverneurs v. Bennigsen nach den Karolinen und Palau-Inseln S. 447. — Der lUeberfall der Menckeschen 
Cwedition S. 450. — Aus dem Bereiche der Missionen und der Antisklaverei-Bewegung S. 451.— 
Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten: Die Uganda-Eisenbahn S. 453. — Seehandel Britisch- 
Indiens im Jahre 1900 S. 453. — Ueber die Lage der indischen Theeindustrie S. 454. — Thätigkeit des Forst= 
departements in Süd-Nigeria S. 454. — Die Kaffee= und Kautschukausfuhr aus Neu-Kaledonien im Jahre 1900 
r. 454. — Konservirungsverfahren für frische Früchte in Victoria S. 455. — Litteratur S. 455. — Litteratur- 
brrgeichniß S. 456. — Verkehrs-Nachrichten S. 456. — Anzeigen. 
  
Amtlicher Theil. 
Gelsehe; Perordnungen der Reichsbehörden; Perträge. 
Gesetz, betreffend Versorgung der Kriegsinvaliden und der Kriegshinterbliebenen.) 
Vom 31. Mai 1901. 
Vir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen 2c., verordnen 
Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstages, was folgt: 
§ 1. 
Die Versorgung derjenigen Personen des Soldatenstandes und Beamten der Militär= und Marine- 
Eurpaltung, welche durch die von deutschen Staaten vor 1871 oder von dem Deutschen Reiche geführten 
Fehzüge involide geworden sind (Kriegsinvalide), sowie der Hinterbliebenen aus solchen Feldzügen (Kriegs- 
imerbliebene) bemißt sich nach den in den folgenden Paragraphen getroffenen Bestimmungen. 
Gleiches gilt von den Angehörigen der Kaiserlichen Schutztruppen und deren Hinterbliebenen. 
1¾7 Ob eine militärische Unternehmung im Sinne dieses Gesetzes als ein Feldzug anzusehen ist, bestimmt 
der Kaiser. 
I. Offiziere, Sanitätsoffiziere, Ingenieure der Marine, Feldwebelleutnants und 
Deckoffiziere. 
82. 
Die Pension wird den Offizieren bis zu anderweiter gesetzlicher Regelung nach den bisherigen 
Beiimmungen gewährt. 
Vergleiche Reichsanzeiger vom 11. Juni d. J.
	        

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