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Das Lehrlingswesen und die Berufserziehung des gewerblichen Nachwuchses.

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Bibliographic data

fullscreen: Das Lehrlingswesen und die Berufserziehung des gewerblichen Nachwuchses.

Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1901
Title:
Deutsches Kolonialblatt. XII. Jahrgang, 1901.
Volume count:
12
Publisher:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1901
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_gazette

Title:
Stück Nummer 20.
Volume count:
20
Document type:
Periodical
Structure type:
law_gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Theil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Full text

824 Fünfter Teil: Berufswahl und Lehrftellenvermlttelung. 
des Deutsch-Nationalen Handlungsgehilfenverbandes die Zahl der 
offenen Stellen 75, di der Stellengesuche 50 und die der besetzten 
Stellen 34. insichtli ich dieser geringfügigen Ergebnisse wird er- 
läuternd ausgeführt, daß durch die außerordentlich peinliche Auswahl 
unter den Firmen und den stellungsuchenden Knaben der Erfolg der 
Bemühungen sehr beschränkt sei. Man habe die Beobachtung gemacht, 
daß die Firmen sich in großer Zahl auf schriftliche Abmachungen 
nicht einlassen wollen, obwohl der vom Verbande herausgegebene 
Lehrvertrag die gesetichen Bestimmungen über die Lehrlings- 
ausbildung enthalte und eine Garantie für die ordnungsmäßige und 
gründliche Ausbildung des Lehrlings bieten solle. Auf der andern 
Seite sei zu beobachten, daß die Eltern der stellungsuchenden Knaben 
sich wenig an die kaufmännischen Vereine wendeten, sondern sich wohl 
mehr auf die persönliche Bekanntschaft mit Geschäftsleuten und auf die 
Ausschreibungen in den Zeitungen stützten. Auch wendeten sich viele 
Prinzipale an die Lehrer oder Schulen, die wiederum ihren Zöglingen 
von den offenen Lehrstellen Kenntnis gaben, ohne in der Lage zu 
sein, den Wert und die Güte der Lehrstelle iechandt, beurteilen zu 
können. Dadurch und durch die umfangreiche Benutzung der 
Zeitungen gehe leider den kaufmännischen Vereinen, die es mit der 
Jugend ernst meinten, jeder Einfluß verloren. 
Ahnlich liegen wohl die Verhältnisse bei den anderen Verbänden. 
So teilt die Handelskammer in Chemnitz mit, daß nach ihren Er- 
kundigungen die Tätigkeit der beteiligten Verbände auf diesem Ge- 
biete sehr gering sei. Es entfielen auf jeden Verband etwa 40 bis 
50 Vermittelungen im ganzen Reiche. 
Allgemein darf hisichtuche ber Lehrstellenvermittelung im Handels- 
gewerbe festgestellt werden, daß die Tätigkeit der Handelskammern 
nur den Zweck hat, die Parteien zusammenzubringen, weitergehende 
soziale Wirkungen dagegen nicht verfolgt. Die Bochumer Kammer 
beabsichtigt, die Meldungen und Gesuche einer Prüfung zu unter- 
biehen und ungeeignete Prinzipale und Stellensuchende von der Ver- 
mittelung auszuschließen, meint allerdings, wie schon angedeutet, es 
sei zweckmäßig, eine derartige Praxis zunächst nur gegenüber den 
Stellensuchenden zur Anwendung zu bringen. Es kann hiernach 
überhaupt zweifelhaft erscheinen, ob die Handelskammern geneigt 
sein werden, den Prinzipalen gegenüber die Anforderungen an eine 
gute bebrsielenvermiteiuna zur Durchführung zu bringen. Und 
selbst, wenn sie es wollten, so wären sie nur gegenüber notorisch 
schlechten Lehrherren hierzu in der Lage; denn da wir die Lehrlings- 
rolle und das Beauftragtenwesen im Handelsgewerbe nicht haben, 
so fehlt ihnen im allegemeinen die Kenntnis der Verhältnisse. Für 
alle rein kaufmännischen Lehrstellenvermittelungen besteht ferner der 
Mangel, daß sie den abgewiesenen Stellensuchenden keinen Ersatz 
zu bieten vermögen, so daß diese in großer Zahl dennoch im Handels- 
gewerke Unterkommen finden werden. Als Ergebnis dürfen wir 
aher festhalten, daß die kaufmännische Lehrstelle wermittekung dem 
Umfange nach gering, in ihrer Art unzureichend organisiert und auch 
schon im Prinzip mit schwer zu beseitigenden Mängeln behaftet ist.
	        

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