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Deutsches Kolonialblatt. XIII. Jahrgang, 1902. (13)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XIII. Jahrgang, 1902. (13)

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Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1902
Title:
Deutsches Kolonialblatt. XIII. Jahrgang, 1902.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Kolonialblatt
Volume count:
13
Publishing house:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1902
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück Nummer 3.
Volume count:
3
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Theil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Kamerun.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XIII. Jahrgang, 1902. (13)
  • Title page
  • Inhalts-Verzeichniß.
  • Verzeichniß der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichniß.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Amtlicher Theil.
  • Nichtamtlicher Theil.
  • Personal-Nachrichten.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Kamerun.
  • Togo.
  • Deutsch-Südwestafrika.
  • Deutsch-Neuguinea.
  • Samoa.
  • Aus dem Bereiche der Missionen und der Antisklaverei-Bewegung.
  • Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten.
  • Verschiedene Mittheilungen.
  • Litteratur.
  • Litteratur-Verzeichniß.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)
  • Anzeigen.

Full text

Togo und Dahome nach Paris entsandt, deren 
günstiges Ergebniß wesentlich auf seine Theilnahme 
zurückzuführen ist. 
Wieder in das Schutzgebiet zurückgekehrt, unter- 
nahm der inzwischen zum Gouverneur Ernannte eine 
mehrmonatliche Inspektionsreise, die ihn durch alle 
Theile des Schutzgebietes führte. Ende 1899 begab 
sich Köhler zu einer längeren Vertretung des Gou- 
verneurs v. Puttkamer nach Kamerun. Während 
seines letzten Urlaubs im vergangenen Jahre brachte 
er als erster Kommissar die Grenzverhandlungen mit 
Frankreich zum definitiven Abschluß. Inzwischen mit 
dem Rothen Adler-Orden dritter Klasse mit der 
Schleise und dem Offizierkreuz der Ehrenlegion aus- 
gezeichnet, nahm er Anfang Dezember v. Is. die 
Leitung des Schutzgebietes wieder auf, von der ihn 
ein plötzlicher Tod jetzt abberufen hat. 
Schon diese äußeren Daten lassen die vielseitige 
koloniale Erfahrung und Wirksamkeit Köhlers erkennen, 
und in der That ist mit ihm einer unserer ältesten 
und verdientesten Kolonialbeamten dahmgegangen. 
Unberührt durch Anfeindungen, nicht nach äußeren 
Ehren trachtend, ging er besonnen und energisch den 
Weg, den er mit seinem praktischen Sinn und her- 
vorragenden Verwaltungstalent als den rechten er- 
kannt hatte. Der Erfolg ist seinem Wirken nicht 
versagt geblieben. Der Ausschwung, den Togo in 
ungestörter Entwickelung nach außen und innen ge- 
nommen hat, ist in erster Linie seiner segensreichen 
Wirksamkeit zu danken. Sein Tod im besten Mannes- 
alter bedeutet für die Kolonialverwaltung einen 
schweren, kaum zu ersetzenden Verlust. 
In der Heimath und der Kolonie trauern zahl- 
reiche Freunde, die er sich durch sein anspruchsloses 
Wesen in allen Kreisen erworben hatte. Sein An- 
denken wird stets in hohen Ehren gehalten werden. 
64 
  
Der Sttationsleiter Dr. Gruner, der Ober- 
leutnant Preil und der Stationsassistent Henkel 
sind in Togo wieder eingetroffen. 
– —. 
Der Lehrer Krüger, der Unteroffizier Schulz 
und der Schlosser Küster sind in Togo eingetroffen. 
Der Vermessungstechniker Gärtner und der 
Vizefeldwebel Höngdobler haben die Ausreise nach 
Togo angetreten. 
— 
Der Maschinenschlosser Dehl ist mit Heimaths- 
urlaub aus Togo eingetroffen. 
Der stellvertretende Bezirksamtssekretär Lang 
hat das Schutzgebiet mit Heimathsurlaub verlassen. 
Der Aufseher Pahde ist aus dem Gouverne= 
mentsdienst ausgeschieden und hat die Heimreise 
angetreten. 
Lüdwestafrika. 
Der Wasserbauinspektor Ortloff hat die Wieder- 
ausreise nach Deutsch-Südwestafrika angetreten. 
Der Lokomotivführer Hartmann sowie die 
Maschinenschlosser Hollburg, Schreier, Stehmer, 
Dumslaff, Rosenthal und Hagen sind in 
Deutsch-Südwestafrika eingetroffen. 
Der Sergeant Sellnow ist mit Heimathsurlaub 
aus Deutsch-Südwestafrika eingetroffen. 
Gefreiter Wuntke ist am 19. Januar d. Js. 
im Garnisonlazareth in Altona an Unterleibstyphus 
verstorben. Derselbe gehörte vor seinem am 24. April 
1899 erfolgten Uebertritt zur Schutztruppe dem 
Leib-Grenadier-Regiment König Friedrich Wilhelm III. 
(1. Brandenburgischen) Nr. 8 an. 
Dachrichten aus den deutschen Schuttgebieken. 
(Abdruck der Nachrichten vollständig oder theilweise nur mit Quellenangabe gestattet.) 
Kamerun. 
Expedition des Freiherrn v. Stein.“) 
1Z 
E 
Ueber den Abschluß seiner Expedition im Ssanga- 
Djiahgebiet berichtet Oberleutnant Freiherr v. Stein, 
wie folgt: 
Station Dnkaduma, den 16. Oktober 1901. 
Der ursprünglich bis etwa zum 27. August ge- 
plante Aufenthalt in Bertua erfuhr zunächst durch 
verschiedene Umstände eine Verzögerung bis zum 
11. September. Die hauptsächlichste Veranlassung 
*) Vergl. Deutsches Kolonialblatt 1902, S. 8 und 42. 
Eine die Expedition veranschaulichende Karte ist in der 
vorigen Nummer des Kol. Bl. veröffentlicht worden. 
  
dazu war, daß genaue Erkundigungen schließlich doch 
eine gewisse Mitschuld Bertuas an der Plehnschen 
Katastrophe ergaben, die mir Anlaß gab, gegen Bertua 
im Interesse des neu zu eröffnenden Handels und des 
durch den Tod Plehns etwas erschütterten Ansehens 
des Gouvernements aufzutreten. Ich bemühte 
mich dabei nach Kräften, die Bestrafung derart zu 
gestalten, daß der Zweck völlig erreicht, ein größerer 
Krieg aber vermieden wurde. 
Das Verschulden Bertuas scheint allen Erhebungen 
nach in erster Linie darin zu bestehen, daß er im 
eigenen Interesse Plehn nicht auf der geraden Haupt- 
verbindung nach Osten führte, sondern mit einem 
ziemlich bedeutenden Umweg zu den ihm siets feind- 
lichen Dassileuten brachte, um diese endlich aus der
	        

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