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Heinrich der Löwe Herzog von Bayern und Sachsen.

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Bibliografische Daten

fullscreen: Heinrich der Löwe Herzog von Bayern und Sachsen.

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
kbl
Titel:
Deutsches Kolonialblatt.
Erscheinungsort:
Berlin
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1890
1921
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

Zeitschriftenband

Persistenter Identifier:
kbl_1902
Titel:
Deutsches Kolonialblatt. XIII. Jahrgang, 1902.
Bandzählung:
13
Herausgeber:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1902
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

law_gazette

Titel:
Stück Nummer 5.
Bandzählung:
5
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law_gazette

Kapitel

Titel:
Amtlicher Theil.
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
Kapitel

law

Titel:
Verordnung des Reichskanzlers, betreffend die Haussklaverei in Kamerun.
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law

Volltext

Friede zu Frankfurt. 59 
rungen zurück, freilich im Zustande traurigster Verwüstung"). Alle Fürsten, 
die bisher dem Könige Widerstand geleistet hatten, söhnten sich mit ihm aus, 
indem sie ihm Treue gelobten und dafür in ihren Besitzungen bestätigt wur- 
den. Auch die gegenseitigen Streitigkeiten der Fürsten legte hier Konrad 
beis?). 
Von Frankfurt stattete der König der Herzogin Gertrud einen Besuch ab, 
indem er im Geleite der sächsischen Fürsten über Goslar und Hildesheim, wo 
sein Bruder zum Dekan des Kapitels erwählt worden war, nach Braun- 
schweig ging'“*“). Hier wurde die Vermählungsfeier vierzehn Tage lang auf 
Kosten des Königs mit großer Pracht begangens). Allerdings hatte Konrad 
wohl Ursache, heiteren und freigebigen Gemütes zu sein. Die Königskrone 
war seinem Geschlechte gesichert. War es ihm doch gelungen, die Macht des 
feimdlichen Hauses halb zu vernichten, es seines Stammesherzogtumes zu be- 
rauben, und das, wie es schien, auf immer. Damit waren die Hauptzwecke, 
um derenwillen er vor vier Jahren den Kampf mit den Welfen begonnen 
hatte, erreicht. Freilich täuschte er sich in der voreiligen Freude; nicht ihm 
war es bestimmt, Bayern dauernd an das staufische Interesse zu knüpfen. 
E durfte sich des Friedens nicht lange erfreuen. Kaum war der Vertrag 
bekannt gemacht, als Welf VI. von Altorf Verwahrung dagegen erhob. Ein- 
mal, sagte er, sei des unmündigen Heinrich Verzichtleistung null und nichtig; 
weder Heinrich, solange er nicht großjährig geworden, noch seine Vormünder 
hätten das Recht, das welfische Stammland abzutreten. Wenn aber selbst 
die Verzichtleistung gültig wäre, käme nach dem Erbrechte ihm, Welf, das 
Herzogtum Bayern zu, und er würde dann für sich selbst die Waffen führenff). 
Gegen diese Gründe ließ sich nichts weiter erwidern, als daß durch königlichen 
Achtspruch Heinrich der Stolze Sachsens sowohl wie Bayerns beraubt worden 
und es nur Gnade des Königs sei, dessen Sohne eines dieser Länder zu be- 
lassen. Aber gerade die Krönung Konrads und in noch höherem Grade seine 
Achtung Heinrichs des Stolzen erklärten ja die Anhänger Welfs für ungesetz- 
mäßig und für keineswegs zu Rechte bestehend. So entschloß sich Welf, auf 
eigene Faust um Bayern weiter zu streiten. Zum Zeichen dessen legte er sich 
  
*) Sächs. Weltchron., p. 212. — Die Briefe aus dem Liber rhetoricalis S. Petri 
Erphesfurdiensis (Sudendorf Registrum II, Nr. 42—52) sind sämtlich entschieden 
rhetorische Erfindungen ohne Fistoerschen Wert, da sie allen Zeitumständen absolut 
widersprechen. — Daß die sächsische Nord- und Ostmark damals nicht von der Ober- 
boheit des sächsischen Herzogtums befreit wurde — wie früher oft behauptet wurde — 
und zwar aus dem Grunde, daß sie diesem nie untergeben gewesen waren, hat 
eiland, Das sächsische Herzogtum, S. 38—40, bewiesen. 
%Cbhr. Reg. Colon., p. 78. 
%% 0tto Fris, l. C. — Theod. Mon. Palid., P. 81, verlegt die Reise des Königs in den 
Anfang des folgenden Jahres. Danach fiele die Hochzeit Gertruds mit Heinrich Jaso- 
mirgott in den Anfang Februar 1143, was aber unmöglich richtig sein kann, da Ger- 
trud schon Mitte April 1143 — wenn auch vorzeitig — gebärt. 
0 Chr. Reg. Col. 1,c. — Die Hochzeit kostete die 300 Mark Silbers, welche die 
Herzogin dem Könige als Versöhnungsgeschenk übergeben hatte. 
ff) Val. Otto Frising., Chr. VII, 26.
	        

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