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Deutsches Kolonialblatt. XIII. Jahrgang, 1902. (13)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XIII. Jahrgang, 1902. (13)

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Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1902
Title:
Deutsches Kolonialblatt. XIII. Jahrgang, 1902.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Kolonialblatt
Volume count:
13
Publishing house:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1902
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück Nummer 18.
Volume count:
18
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Theil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Deutsch-Ostafrika.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XIII. Jahrgang, 1902. (13)
  • Title page
  • Inhalts-Verzeichniß.
  • Verzeichniß der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichniß.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Amtlicher Theil.
  • Nichtamtlicher Theil.
  • Personal-Nachrichten.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Deutsch-Ostafrika.
  • Kamerun.
  • Deutsch-Südwestafrika.
  • Aus dem Bereiche der Missionen und der Antisklaverei-Bewegung.
  • Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten.
  • Verschiedene Mittheilungen.
  • Litteratur.
  • Litteratur-Verzeichniß.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Anzeigen.
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)
  • Anzeigen.

Full text

Der Schiffsführer Albert Junge ist am 3. Juni 
in Swakopmund eingetroffen. 
Der Zolldirektor Schmidt ist am 30. August mit 
Heimathsurlaub aus Swakopmund hier eingetroffen. 
Dem Roßarzt Rickmann ist die Stelle eines 
Sachverständigen für Viehzucht und Veterinärwesen 
beim Kaiserlichen Gouvernement von Deutsch-Süd- 
westafrika übertragen worden. 
Mit Heimathsurlaub ist am 29. August 1902 
der Oberst Leutwein, Gouverneur von Südwest- 
afrika und Kommandeur der Schutztruppe daselbst, 
in Hamburg eingetroffen. 
437 
  
Zu gleicher Zeit sind ebenda angelangt Zahl- 
meisteraspirant Geh, Feldwebel Pallaske, die 
Sergeanten Götte und Schroeder I, die Unter- 
offiziere Großmann, Bott und Cordes und die 
Reiter Wlotzka und Dettmer. 
Warshall Inseln. 
Als Arzt für Jaluit ist von der Jalnuitgesellschaft 
Dr. med Schwabe engagirt worden, dem zugleich 
auch die Funktionen eines Regierungsarztes für das 
Schuboedlet der Marshall-Inseln übertragen worden 
ind. 
Rachrichten aus den deutschen Schuhgebieken. 
(Abdruck der Nachrichten vollständig oder theilweise nur mit Quellenangabe gestattet.) 
Deutsch-Dltafrika. 
Wami · und Mligazibereisung. 
Um die Schiffbarkeit des Wami festzustellen, 
hat der Vorsteher der Bezirksstelle Saadani, 
Wendt, eine Expedition zur Erkundung des Unter- 
laufes ausgeführt, über welche er Folgendes be- 
richtet: 
In den letzten Tagen der großen Regenzeit trat 
ich im Whaleboot die Fahrt den „Wami“ aufwärts 
von der Mündung aus an. Von den beiden 
Mündungsarmen des Wami erscheint der südliche 
Chanhungu, obwohl schmaler als der näördliche 
— Porokanya — für Schifffahrt geeigneter, da er 
tiefer ist und weniger Sandbänke angeschwemmt hat. 
In Ngama mußte ich die Fahrt im Whaleboot 
wegen der starken Strömung aufgeben und habe 
die Untersuchung des Flußtheiles durch Fußmarsch 
auf dicht am Ufer ausgeschlagenen Wegen, theils in 
Einbäumen fahrend bis Dunda, südöstlich der 
Mission Mandera, fortgesetzt. Hier traf ich die 
ersten Stromschnellen, die des niedrigen Wasser- 
standes und der damit verbundenen heftigen Strö- 
mung wegen mit den Einbäumen nicht überwunden 
werden konnten. 
Das Wasser des Flusses war während der dies- 
jährigen Regenzeit nur um etwa 1/2 m gestiegen und 
hatte bei meiner Ankunft in Dunda bereits wieder 
den normalen Wasserstand erreicht. Im vergangenen 
Jahre hat der Fluß nach den Ueberschwemmungs- 
marken und Angaben der Anwohner zu urtheilen, 
3½ bis 4 m Wasser mehr geführt. 
Von der Mündung bis Dunda würde während 
einer normalen Regenzeit dem Befahren des Flusses, 
sobald aus demselben die vom User abgestürzten 
Baumstämme entsernt sind, mit stärkeren Pinassen 
und großen Einbäumen kein Hinderniß im Wege 
stehen. Für flachgehende Heckraddampfer halte ich 
die Biegungen des Flusses für zu scharf, ein längerer 
Dampfer würde denselben nicht folgen können. 
  
Während bis Dunda nur an wenigen Stellen 
kleine Steine auf dem Grunde des Flusses gefunden 
wurden, besteht das Flußbett weiter aufwärts bis 
Kwa Mgunguru aus elner fast ununterbrochenen 
Felsenmasse. Durch diese Felsen werden bei dem 
jetzigen niedrigen Wasserstande viele kleine Schnellen 
und Fälle — beide über 70 cm Höhe — gebildet, 
die, wie gesagt in einer normalen Regenzeit etwa 
3 m unter dem Wasserspiegel liegen und somit 
Fahrzeugen die Durchfahrt gestatten würden. Auf 
der genannten Strecke theilt sich der Fluß jedoch 
an mehreren Stellen in viele Arme, so z. B. bei 
Mitomingi in 12 und bei Hedigwama in 8 Arme. 
Unterhalb des Pongweberges theilt sich der Fluß 
auch an mehreren Stellen, jedoch konnten hier ein- 
gehende Untersuchungen wegen des undurchdring- 
lichen, über das Wasser hängenden Gebüsches nicht 
gemacht werden. Jeder der kleinen Arme führt 
nur wenig Wasser, so daß mir die Möglichkeit, diese 
Stellen — auch bei hohem Wasserstande — mit 
großen Einbäumen zu passiren, fraglich erscheint. 
Eine fahrbare Rinne könnte an den erwähnten 
Stellen meines Erachtens nur durch Schließung der 
anderen Arme und durch Säuberung der Ufer von 
dem überhängenden Holze geschaffen werden. Ueber- 
haupt erscheint es nothwendig, die Ufer nach und 
nach von den nahe daran stehenden Bäumen be- 
freien zu lassen, da sonst stets die Gefahr besteht, 
daß durch umgestürzte Stämme die Fahrstraße 
gesperrt wird. 
Ein wohl nicht zu überwindendes Hinderniß 
bilden die Felsen bei Mangidi, 25 km westlich des 
Pongweberges. Hier stürzt das Wasser in vier 
Flußarmen auf einer Entfsernung von 150 m etwa 
3 m von Stein zu Stein hinunter. Dahinter wird 
der geeinigte Fluß an zwei etwa je 100 m langen 
Stellen zwischen 6 bis 8 m hohen Felsen auf 3 bis 
6 m Beeite eingeengt, so daß ein Mensch von Ufer 
zu Ufer springen kann. Sobald der Fluß viel 
Wasser führt, sollen die ganzen Felsen freilich über- 
3
	        

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