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Deutsches Kolonialblatt. XIII. Jahrgang, 1902. (13)

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Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XIII. Jahrgang, 1902. (13)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
kbl
Titel:
Deutsches Kolonialblatt.
Erscheinungsort:
Berlin
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1890
1921
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

Zeitschriftenband

Persistenter Identifier:
kbl_1902
Titel:
Deutsches Kolonialblatt. XIII. Jahrgang, 1902.
Bandzählung:
13
Herausgeber:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1902
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

law_gazette

Titel:
Stück Nummer 1.
Bandzählung:
1
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law_gazette

Kapitel

Titel:
Amtlicher Theil.
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
Kapitel

law

Titel:
Einführung eines Gesellschaftsanzuges für die Offiziere und Sanitätsoffiziere der Schutztruppen für Deutsch-Ostafrika und Kamerun.
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XIII. Jahrgang, 1902. (13)
  • Titelseite
  • Inhalts-Verzeichniß.
  • Verzeichniß der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichniß.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Amtlicher Theil.
  • Einführung eines Gesellschaftsanzuges für die Offiziere und Sanitätsoffiziere der Schutztruppen für Deutsch-Ostafrika und Kamerun.
  • Verfügung, betreffend die Schaffung eines Vorbehalts für den Landesfiskus von Deutsch-Ostafrika zur ausschließlichen Aufsuchung und Gewinnung von Kohlen im Nordwestendes Nyassasees.
  • Verordnung des Kaiserlichen Gouverneurs von Deutsch-Südwestafrika, betreffend die Rechtsverhältnisse an unbeweglichen Sachen.
  • Anweisung des Kaiserlichen Gouverneurs von Deutsch-Südwestafrika, betreffend die Ausführung von Vermessungsarbeiten durch Privat- und Gesellschafts-Landmesser.
  • Verordnung, betreffend den Grundstücks-Erwerb an der Bahnlinie Swakopmund-Windhoek.
  • Verordnung des Kaiserlichen Gouverneurs von Samoa, betreffend die zwangsweise Beitreibung von öffentlichen Abgaben, Zollgebühren und sonstigen Gefällen.
  • Uebersicht der gerichtlichen Geschäfte des Kaiserlichen Bezirksgerichts Lome (Togo) für das Kalenderjahr 1900.
  • Personalien.
  • Nichtamtlicher Theil.
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)
  • Anzeigen.

Volltext

  
Deutsches Kolonialblatt. 
Amtsblatt für die Schutzgebiete des Deutschen Reichs. 
Herauszegeben in der Kolonial-Ahtheilnuns des Auswirligen Imis. 
  
XIII. Jahrgang. Berlin, 1. Jannar 1902. Nummer 1. 
Dicte Zeitschrift erscheint in der Regel am 1. und 15. jedes Monats. Derselben werden als Beibeste beigefügt die mindestens einmal vierteljährlich 
erscheinenden: Mittheilungen von Forschungsleisenlen und Gelehrten aus den deutschen Sehutzgebieten-, herausgegeben von Trr. Freiherr 
v. Dan-kelwman. Der vierteljahrliche Abonnementspreis fur das Rolonialblatt unt den Beiheften betragt beim Bezuge durch die Post und die 
Buchhandlungen Mk. 3.—, direkt unter Streifrand durch die Verlagobuchhandlung Mk. 3.50 fur Deutschland einschl. der deutschen Schutzgebiete und 
Oesterreich= Ungarn. Mk. 3.75 fur die Lander des Weltnostvereind. — Einijendungen und Anfragen sind an die Konialiche Hofbuchhandlung von 
Ernu Siegfried Mittler und Sohn, Berlin 8W 12, Kochstr. 6—71, zu richten. (Eingetr. in der Zeitungs-Preisliste für 1902 unter Nr. 2052.) 
  
  
  
Inhalt: Amtlicher Theil: Einführung eines Gesellschaftsanzuges für die Offiziere und Sanuätsoffiziere der Schutz- 
truppen für Deutsch-Ostafrika und Kamerun S. 1. — Verfügung, betreffend die Schaffung eines Vorbehalts für 
den Landesfiskus von Deutsch-Ostafrika zur ausschließlichen Aufsuchung und Gewinnung von Kohlen im Nordwesten 
des Nyassasees S. 2. — Verordnung des Kaiserlichen Gouverneurs von Deutsch-Südwestafrika, betreffend die 
Rechtsverhältnisse an unbeweglichen Sachen S. 2. — Anweisung des Kaiserlichen Gouverneurs von Deutsch-Südwest- 
afrika, betreffend die Ausführung von Vermessungsarbeiten durch Privat= und Gesellschafts-Landmesser S. 2. — 
Verordnung, betreffend den Grundstücks-Erwerb an der Bahnlinie Swakopmund—Windhoek S. 4. — Verordnung 
des Kaiserlichen Gouverneurs von Samoa, betreffend die zwangsweise Beitreibung von öffentlichen Abgaben, Zoll- 
gebühren und sonstigen Gefällen S. 4. — Uebersicht der gerichtlichen Geschäfte des Kaiserlichen Bezirksgerichts Lome 
(Togo) für das Kalenderjahr 1900 S. 5. — Personalien S. 5. 
Nichtamtlicher Theil: Personal-Nachrichten S. 6. — Deutsch-Ostafrika: Kaffeeplantage Sakarre 
(Aktiengesellschaft, Berlin) S. 6. — Kamerun: Expedition des Freiherrn v. Stein S. 8. — Die Thätigkeit der 
Station Ossidinge S. 10. — Deutsch-Südwestafrika: Der Mopanibaum in Deutsch-Südwestafrika S. 10. — 
South Alrican TFerritories, Limited S. 10. — Samoa: Die Selbstverwaltung der Samoaner S. 11. — Aus 
dem Bereiche der Missionen und der Antisklaverei-Bewegung S. 11. — Aus fremden Kolonien 
und Produktionsgebieten: Konzessionsertheilung in den portugiesischen Kolonien S. 13. — Handel mit Baum- 
wollstoffen in Dahomey S. 16. — Litteratur S. 17. — Litteratur-Verzeichniß S. 18. — Verkehrs-Nachrichten 
S. 18. — Fahrplan der Woermann-Linie für das erste Vierteljahr 1902 S. 20. — Fahrpläne der Deutschen 
Ostafrika-Linie für das Jahr 1902 S. 22. — Anzeigen. 
  
  
  
Amtlicher Theil. 
Gelsetze; Perordnungen der Reichsbehörden; Perträge. 
Einführung eines Gesellschaftsanzuges für die Offiziere und Sanitätsoffiziere 
der Schutztruppen für Deutsch-Ostafrika und Kamerun. 
Seine Majestät der Kaiser und König haben nach vorgelegten Proben die Einführung eines 
Gesellschaftsanzuges für die Offiziere und Sanitätsoffiziere der Schutztruppen für Deutsch-Ostafrika und 
Kamerun, zu tragen in Afrika, zu genehmigen geruht. 
In Ausführung vorstehender Allerhöchsten Willensmeinung ist vom Oberkommando bestimmt worden: 
Der Gesellschaftsanzug in Afrika für Osfiziere und Sanitätsoffiziere der Schutztruppen für Deutsch- 
Ostafrika und Kamerun besteht aus folgenden Stücken: 
1. Weiße baumwollene Messejacke mit Achselstücken und kleinen silbernen bezw. goldenen Uniforms- 
Kronenknöpfen (nach Art der für die Marine vorgeschriebenen blauen Messejacke). 
2. Weiße baumwollene weit offene Weste mit kleinen silbernen bezw. goldenen Uniforms- 
Kronenknöpfen. 
3. Weißes Beinkleid (jetziges weißes Uniformsbeinkleid). 
4. Weißes Hemd mit Stehkragen. 
5. Schwarze Krawatte. 
6. Schwarze Lackstiefel oder Lackschuhe.
	        

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