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Deutsches Kolonialblatt. XIII. Jahrgang, 1902. (13)

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Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XIII. Jahrgang, 1902. (13)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
kbl
Titel:
Deutsches Kolonialblatt.
Erscheinungsort:
Berlin
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1890
1921
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

Zeitschriftenband

Persistenter Identifier:
kbl_1902
Titel:
Deutsches Kolonialblatt. XIII. Jahrgang, 1902.
Bandzählung:
13
Herausgeber:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1902
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

law_gazette

Titel:
Stück Nummer 19.
Bandzählung:
19
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law_gazette

Kapitel

Titel:
Amtlicher Theil.
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
Kapitel

law

Titel:
Verfügung, betreffend die Bildung einer Landkommission in Kamerun.
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XIII. Jahrgang, 1902. (13)
  • Titelseite
  • Inhalts-Verzeichniß.
  • Verzeichniß der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichniß.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Amtlicher Theil.
  • Verfügung, betreffend die Bildung einer Landkommission in Kamerun.
  • Uebersicht über die Geschäfte des Kaiserlichen Bezirksgerichts zu Lome (Togo) für das Jahr 1901.
  • Gouvernementskurs in Deutsch-Ostafrika.
  • Personalien.
  • Nichtamtlicher Theil.
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)
  • Anzeigen.

Volltext

Deutsches Kolonialblatt. 
Amtsblatt für die Schutzgebiete des Deutschen Reichs. 
Herausgegeben in der Koleuial--Ibtheilung des Auswärkigen Imts. 
  
..J°..——..."á—.—————————————.——————————— 
  
————–——–. — — — .. — 
XII. Jahrgang. Berlin, 1. Oktober 1902. Unmmer 19. 
O-D"" – — — —— — 
Diese Zeitschrift erscheint in der Regel am 1. und 15. jedes Monats. Derselben werden als Beibefte beigefügt die mindestens einmal vierteljährlich 
erscheinenden: „Mittbeilungen von Forschungsreisenden und Gelehrten aus den deutschen Schutzgebieten, herausgegeben von Dr. Freiherr 
v. Danckelman. Der vierteljährliche Abonnementopreis fur das Kolonialblatt mit den Beiheften betragt beim Bezuge durch die Post und die 
Buchhandlungen Mk. 3.—, direkt unter Streisband durch die Verlagsbuchbandlung Mk. 3,50 für Deutschland einscht. der deutschen Schutzaebiete und 
Oesterreich- Ungarn, Mk. 3.75 für die Länder des Weltvostvereins. — Einsendungen und Anfragen sind an die Konialiche Hofbuchbandlung von 
Ernst Siegfried Mittler und Sohn, Berlin 8W 12. Kochstr. 663—71, zu richten. (Eingetr. in der Zeitungs- Preioliste für 1902 unter Nr. 2052.) 
  
—— — — — — — —— —. - — 4 – —— 
  
  
  
  
Inhalt: Amtlicher Theil: Verfügung, betreffend die Bildung einer Landkommission in Kamerun S. 459. — Ueber- 
sicht über die Geschäfte des Kaiserlichen Bezirksgerichts zu Lome (Togo) für das Jahr 1901 S. 460. — Gouverne= 
mentskurs in Deutsch-Ostafrika S. 460. — Personalien S. 460. 
Nichtamtlicher Theil: Personal-Nachrichten S. 461. — Deutsch-Ostafrika: Dienstreise des Gouver- 
neurs S. 462. — Ein neues Bergwerksunternehmen in Deutsch-Ostafrika S. 462. — Die Deutsch-Ostafrikanische 
Gesellschaft S. 463. — Das Kameel als Transportmittel in Deutsch-Ostafrika (V.) S. 463. — Kamerun: Neuer 
Negierungsdampfer S. 465. — Bericht des Oberleutnants Dominik S. 465. — Eisenbahn in Kamerun S. 466.— 
Wissenschaftliche Sammlungen S. 467. — Deutsch-Südwestafrika: Eisenbahn Swakopmund—Windhoek S. 467. 
— Bohrungen auf den Farmen „Frauenstein“ und „Voigtland“ S. 468. — Deutsch-Neu-Guinea: Schiffbrüchige 
Karolinen-Insulaner S. 468. — Aus dem Bereiche der Missionen und der Antisklaverei-Bewegung 
S. 468. — Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten: „Schlafkrankheit“ in Uganda S. 471. — 
Hundswuth in Rhodesia S. 471. — Zur Lage des Außenhandels des französischen Kongogebiets im Jahre 1901 
S. 471. — Wirthschaftliche Lage und Handel der Freundschaftsinseln im Jahre 1901 S. 471. — Die Baumwoll= 
kultur in Buchara S. 471. — Verschiedene Mittheilungen: Der deutsche Kolonialkongreß S. 472. — Zu- 
wendungen zur Förderung kolonialer Zwecke S. 472. — Kaffeeverbrauch in den hauptsächlichsten Ländern der Welt 
S. 473. — Großbritanniens Ausfuhr von baumwollenen Zeugwaaren nach Afrika in den letzten fünf Jahren S. 474. — 
Litteratur S. 474. — Litteratur-Verzeichniß S. 475. — Verkehrs-Nachrichten S. 475. — Fahrplan der Woer- 
mann-Linie für das vierte Vierteljahr 1902 S. 477. — Anzeigen. 
——“— 
— — 
Amtlicher Theil. 
Geseke; Verordnungen der Keichsbehörden; Verträge. 
Verfügung, betreffend die Bildung einer Landkommission in Kamerun. 
Zum Zwecke der endgültigen Regelung der Grundbesitzverhältnisse der Eingeborenen innerhalb der 
Pflanzungsgebiete am Kamerungebirge wird auf Grund der Allerhöchsten Verordnung über die Schafsung, 
Besitzergreisung und Veräußerung von Kronland und über den Erwerb und die Veräußerung von Grund- 
stücken im Schutzgebiete von Kamerun vom 15. Juni 1896 eine Landkommission gebildet, für welche dic 
nachfolgenden Bestimmungen gelten: 
1. 
Die Kommission besteht aus einem Vorsitzenden und zwei Beisitzern. 
Vorsitzender ist der Bezirksrichter in Viktoria oder dessen Stellvertreter. 
Die Beisitzer, von denen der einc den Kreisen der Pflanzer angehören, der andere ihnen nicht 
angehören soll, werden von dem Vorsitzenden auf die Dauer eines Jahres ernannt. 
Die gleiche Bestimmung gilt für die Stellvertreter der Beisitzer. 
2 
Zur Wahrung der Rechte der Eingeborenen kann ein Pfleger bestellt werden, welcher von dem 
Vorsitzenden ernannt wird. 
3. 
Die Verhandlungen der Kommission sind öffentlich. 
Das Protokoll führt, soweit es nicht von einem Mitglied der Kommission geführt werden kann, 
der Gerichtsschreiber des Bezirksgerichts Viktoria oder dessen Stellvertreter. 
Die Entscheidungen der Kommission ersolgen nach Stimmenmehrheit. 
Im Uecbrigen stellt die Kommission, soweit erforderlich, die Geschäftsordnung selbst auf.
	        

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