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Deutsches Kolonialblatt. XIII. Jahrgang, 1902. (13)

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Copyright

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XIII. Jahrgang, 1902. (13)

Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1902
Title:
Deutsches Kolonialblatt. XIII. Jahrgang, 1902.
Volume count:
13
Publisher:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1902
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_gazette

Title:
Stück Nummer 19.
Volume count:
19
Document type:
Periodical
Structure type:
law_gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Theil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XIII. Jahrgang, 1902. (13)
  • Title page
  • Inhalts-Verzeichniß.
  • Verzeichniß der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichniß.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Amtlicher Theil.
  • Nichtamtlicher Theil.
  • Personal-Nachrichten.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Aus dem Bereiche der Missionen und der Antisklaverei-Bewegung.
  • Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten.
  • Verschiedene Mittheilungen.
  • Litteratur.
  • Litteratur-Verzeichniß.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Anzeigen.
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)
  • Anzeigen.

Full text

dort wird sie zu Erzeugnissen verwendet, die eine 
größere Elastizität der Faser erfordern, und in der 
Stärke der Faser ist die einheimische Baumwolle der 
amerikanischen überlegen. Daß Chiwa die alte, weniger 
lohnende Baumwollkultur bisher ausschließlich bei- 
behalten hat, erklärt sich aus seiner eigenthümlichen 
geographischen Lage. In Buchara ist die Wasser- 
armuth eine der Hauptursachen, welche die Entwick- 
lung der amerikonischen Baumwollstaude hindern, da 
diese in allen Entwicklungsperioden eine bedeutend 
größere Menge Feuchtigkeit verlangt als die ein- 
heimische Staude, besonders bei der durch den Mangel 
an Baumlaub hervorgerufenen größeren Trockenheit 
der Luft und der schnelleren Verdunstung. Ferner 
würde die amerikanische Staude in jener Gegend 
unter dem späten Eintritt der wasserreichen Zeit zu 
leiden haben. Die einheimische Baumwollstaude über- 
steht die Verspätung der Feuchtigkeit bedeutend leichter 
und hat in dieser Beziehuug für Buchara einen 
großen Vorzug vor der amerikanischen. Eine nicht 
unwesentliche Bedeutung haben außerdem die Boden- 
verhältnisse. Sehr große Flächen der bucharischen 
Ländcreien bestehen aus mit Salzgrund durchsetztem 
Löß. Die einheimische Baumwollstaude besitzt nun 
den Vorzug, daß sie mit ihren kurzen Wurzeln den 
Salzboden nicht erreicht, während die langen Wurzeln 
der amerikanischen Stande in die Salzschicht gerathen, 
welche die Staude welk und unproduktiv macht. 
Dazu kommt noch der Einfluß der in ganz Mittel- 
asien bekannten und gefürchteten heftigen heißen 
Winde. In den russischen Besitzungen durch die 
reichliche Feuchtigkelt gemildert und durch die Ge- 
birge und Wälder erheblich abgehalten, zeigt sich 
dieser Wind in den ungeschützten Ebenen von Buchara 
während des Sommers mehrere Male zwei bis drei 
Tage hindurch in seiner ganzen Gewalt. Die 
amerikanische Baumwollpflanze hat vollkommen offene 
Kelche, aus welchen der mit Baumwollfasern um- 
hüllte Samen frei hervorgeht, ohne durch Kapsel- 
klappen geschützt zu sein. Schon in geringer Stärke 
bringt dieser Wind dem Samen bedeutenden Schaden; 
er versengt ihn, macht ihn fleckig, unterbricht das 
vollkommene Ausreifen und entwerthet ihn bedeutend, 
während bei der einheimischen Baumwollstaude die 
Faser fest in einer dicken, harten Kapsel eingeschlossen 
ist, welche die Faser und den Samen gut schäützt. 
Diese natürlichen Hindernisse bilden den Grund 
dafür, daß die einheimische Baumwollstaude selbst in 
entfernter Zeit nicht durch die amerikanische ver- 
drängt werden wird, trotz der verhältnißmäßigen 
Vortheile, welche die letztere gewährt. 
(Nach Wejstnik finansow.) 
Verschiederne Witthrilungen. 
Der deutsche Rolonialkongreß, 
über den im „Deutschen Kolonialblatt“ vom 1. Juni 
dieses Jahres Mittheilung gemacht ist, wird am 10. 
  
472 — 
und 11. Oktober im Reichstagsgebäude zu Berlin 
unter Vorsitz Seiner Hoheit des Herzogs Johann 
Albrecht zu Mecklenburg stattfinden. Am 10. Oktober 
vormittags ist Plenarsitzung, am Nachmittag werden 
Sektionssitzungen abgehalten, die am Vormittag des 
11. Oktober fortgesetzt werden, während der Nach- 
mittag dieses Tages einer Plenarsitzung gewidmet ist. 
Außerdem sind festliche Veranstaltungen und Besuche 
wissenschaftlicher Institute unter fachkundiger Führung 
vorgesehen. Mitglieder des Kongresses können Herren 
und Damen gegen Zahlung von 10 Mk. werden, 
gegen welche sie von der Geschäftsstelle des Kon- 
gresses, Berlin W., Schellingstr. 4, die Mitglieds- 
karte ausgehändigt erhalten. Die Karte berechtigt 
zur Theilnahme an allen Veranstaltungen des Kon- 
gresses und den damit verbundenen Festlichkeiten; 
für das Festessen ist noch eine besondere Karte zu 
lösen. 
Suwendungen zur Förderung kolonialer 3öwecke. 
Als ein erfreuliches Zeichen für die Theilnahme, 
die das gebildete Publikum Deutschlands der Ent- 
wickelung unserer Schutzgebiete entgegenbringt, darf 
der Umstand bezeichnet werden, daß der Kolonial-= 
verwaltung von Privatpersonen bereits mehrfach er- 
hebliche Vermögenswerthe unentgeltlich zur Ver- 
fügung gestellt worden sind, um sie zum Besten der 
kolonialen Sache zu verwenden. 
Im Jahre 1898 schenkte der Bankier Herr 
Carl von der Heydt zu Berlin der Kolonial= 
verwaltung Antheile an gewerblichen und industriellen 
Unternehmungen in Deutsch-Ostafrika und Deutsch- 
Südwestaftka zum Gesammtnennbetrage von 
593 600 Mk. Sie wurden den Fisci der genannten 
Schutzgebiete überwiesen. 
Der Generalkonsul Herr Wilhelm Schoenlank 
zu Berlin und seine Gemahlin setzten durch Erb- 
vertrag vom 28. April 1891 ein Legat von 5000 Mk. 
für eine deutsche Kolonie, insbesondere ein etwa dort 
vorhandenes Hospital, aus. Die Summe ist nach 
dem Tode beider Ehegatten kürzlich zur Auszahlung 
gelangt und soll zur Errichtung einer aus den 
Schwefelthermen zu speisenden Bade= und Kuranstalt 
beim Regierungslazaretb in Windhoek verwendet 
werden. 
Der im April 1901 zu Trient verstorbene 
Rentier Herr Carl Eugen Lienhardt aus Ballen- 
stedt i. H. hatte letztwillig sein gesammtes Vermögen 
„dem deutschen Hospital in Deutsch-Ostafrika“ ver- 
macht. Die Gültigkeit dieser Verfügung unterlag 
aus rein rechtlichen Gründen erheblichen Zweifeln. 
Indessen hat der einzige gesetzliche Erbe des Ver- 
storbenen, Herr Privatier Hermann Lienhardt in 
Stuttgart, durch bereitwilliges Entgegenkommen die 
Kolonialverwaltung in die Lage versetzt, den größten 
Theil des ein Vermögen von etwa 135 000 Mk. 
umfassenden Nachlasses dem Fiskus von Deutsch-
	        

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