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Deutsches Kolonialblatt. XIV. Jahrgang, 1903. (14)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XIV. Jahrgang, 1903. (14)

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Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1903
Title:
Deutsches Kolonialblatt. XIV. Jahrgang, 1903.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Kolonialblatt
Volume count:
14
Publishing house:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1903
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück Nummer 10.
Volume count:
10
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Teil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Aus dem Bereiche der Missionen und der Antisklaverei-Bewegung.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XIV. Jahrgang, 1903. (14)
  • Title page
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Verzeichnis der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichnis.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Amtlicher Teil.
  • Nichtamtlicher Teil.
  • Personal-Nachrichten.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Aus dem Bereiche der Missionen und der Antisklaverei-Bewegung.
  • Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten.
  • Verschiedene Mitteilungen.
  • Literatur.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Anzeigen.
  • Beilage zum "Deutschen Kolonialblatt". XIV. Jahrgang, Nr. 10. Zollverordnung für das deutsch-südwestafrikanische Schutzgebiet. (31. Januar 1903.)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)

Full text

Nach Berichten des Missionars Klamroth in 
Milow enthält der „Missions-Freund“ der Missions- 
gesellschaft Berlin I über die Missionsarbeit in 
Deutsch-Ostafrika u. a. folgende Mitteilungen: 
Unsere alte Berliner Missionsgesellschaft hat im 
Jahre 1891 am Nordende des Nyassasees in Deutsch- 
Ostafrika bei dem gut gearteten Kondevolke mit ihrer 
Arbeit eingesetzt. Dort wurden zuerst die Stationen 
Wangemannshöh und Manow angelegt, von denen 
aus dann im Laufe der Jahre zwölf andere Stationen 
bis tief ins Land hinein gegründet wurden. Der 
Herr hat sich zu diesem unserem Werke sehr freund- 
lich bekonnt. Die eingeborenen Heiden haben sich 
überall freundlich zu unseren Boten gestellt; fast 
ausnahmslos bringen sie ihnen das größte Vertrauen 
entgegen. Am meisten aber müssen wir dafür dank- 
bar sein, daß auf die Aussaat des Wortes Gottes 
gar bald das Einsammeln von Früchten gefolgt ist. 
Das ist auf Missionsgebieten, die eben in Angriff 
genommen worden sind, bisher nur selten der Fall 
gewesen. Noch immer breitet sich dort unsere Arbeit 
aus und vertieft sich mehr und mehr. Auch im ver- 
kgangenen Jahre ist eine neue Station dort angelegt 
worden und zwar in einer wilden Gebirgsgegend, 
die bis dahin wenig bekannt war, sie heißt Vupangwa. 
Die Bewohner dieser Gegend wurden früher von 
Raubstämmen vielfach gehetzt, ihre Dörfer liegen 
deshalb meist in Baum und Busch versteckt. End- 
lich ist nun auch dieses Volkes Zeit gekommen, und 
durch das Eingreifen unserer Gesellschaft erfüllt sich 
an Vupangwa das Wort: „Wie lieblich sind auf 
den Bergen die Füße der Boten, die den Frieden 
verkündigen, die das Gute verkündigen.“ Unsere 
Station dort trägt den Namen Milow nach dem 
Geburtsort eines Missionsfreundes, der die Mittel 
zum Aufbau des Platzes gespendet hat. Am Sonn- 
tag erscheinen die Umwohner in größeren und 
lleineren Trupps zum Gottesdienst, der zunächst im 
Freien, das letzte Mal aber schon in der neuen 
Kirche abgehalten wurde. Zwei unserer Bena- 
gesänge mit vom Chor gesungenen Refrain haben 
schon Emgang gefunden, und besonders der regel- 
mäßig kommende Häuptling Gigima singt schon aus 
voller Brust mit. 
„Arbeien und Erfolge auf der Insel Ukerewe 
im Vfktoria-Nyanza“ (Deutsch-Ostafrika) betitelt sich 
ein im „Afrika-Boten“ veröffentlichter Bericht des 
L. Roussez, dem wir folgendes entnehmen: 
Besonders die große Insel Ulkerewe nimmt unsere 
Tätigkeit in Anspruch. Diese Insel zählt ungefahr 
25 000 Einwohner, die in 49 Dörfern wohnen. 
In 43 von diesen Dörfern haben wir Christen, die 
namentlich in der nächsten Umgebung der Mission 
zahlreich sind. Im Umkreis von einer Meile um 
unsere Niederlassung finden sich acht Katecheten- 
posten. Sie unterrichten sämtliche Dörsfer, taufen 
die Kinder und im Falle der Not auch die Er- 
wachsenen. Von 49 Dorfvorstehern sind 31cchristlich. 
244 
  
Ostlich von Ukerewe auf der anderen Seite des 
Sees liegt das „kontinentale“ Ukerewe, getrennt von 
der Insel Ukerewe durch einen schmalen Kanal, der 
ebenfalls dem König von Ukerewe gehört. Wir 
haben dort überall Neubekehrte; fünf Katecheten und 
sechs christliche Vorsteher verwalten den größten Teil 
dieses Gebietes. Endlich südlich von Ururi, immer 
noch auf dem Festland, liegt das ungeheure Gebiet 
Zanaki. Wir sind im Begriff, dort eine Schule zu 
gründen. Wenn der Katechetenposten durch eine 
Missionsstation ersetzt würde, dürfte hier eine schöne 
Mission erblühen, welche ihren wohltötigen Einfluß 
dem nordwestlichen, ausgedehnten Zanaki, dem süd- 
westlichen Sizakli und dem nordöstlichen Ikoma, 
lauter bevölkerten Gebieten, mitteilen könnte. Die 
Schulen sind die Zukunft unserer Mission. Die 
deutsche Regierung nimmt sich der Eingeborenen an 
und hat bereits beschlossen, die Schulen zu ver- 
mehren. Die Schüler unserer Missionsstation, 
welchen wir die Elementarkenntnisse beibringen, 
müssen uns ähnlich wie die Katechisten aushelfen, 
so daß wir der Regierung, die sich mit dem Ge- 
danken trägt, regelmäßige Schulen zu eröffuen, die 
nötigen Lehrkräfte stellen können. Dann ist die 
Jugend unser. — Stand der Mission: 3 Missionare, 
30 Katechisten, 8 Schulen, 975 Neubekehrte, 3000 
Katechumenen, 8388 Beichten, 7991 Kommunionen, 
57 Taufen von Erwachsenen, 58 Taufen von Kmdern 
christlicher Eltern, 498 Taufen in Todesgefahr, 
33 Ehen, 5257 Kranke gepflegt. 
Aus Kamerun schreibt Br. A. Schilitz in „Kreuz 
und Schwert“: 
Im Küstengebiet des Bezirkes Kribi kommen 
hauptfächlich die zwei Volksstämme Banoho und Ba- 
puku in Betracht. Jeder dieser beiden Stämme hat 
nun einen eigenen Oberhäuptling. Auf einem von 
der Reglerung einberufenen Häuptlingstage zu An- 
fang Februar d. Is., zu dem auch sämtliche Missio- 
nare eingeladen waren, wurde das nun dahin ab- 
geändert, daß der Südbezirk in zwei ziemlich gleich 
große Teile gesondert wurde. Als Scheidelinie 
wurde der Lobefluß bestimmt. Der Banoho-Ober- 
häuptling Madola wurde zum Oberhäuptling des 
südlichen Teiles und der Bapuku-Oberhäuptling Bo- 
balla als solcher für den nördlichen Teil bestimmt'?). 
Auf dem gleichen Häuptlingstage wurde auch ein 
einheimischer Gerichtshof errichtet, dessen Schieds- 
spruch besonders die so häufigen Frauenpalaver über- 
wiesen sind. Er besteht aus zwei Richtern, den 
Häuptlingen Boballa und Madola, sechs Betsitzenden 
(3 Bapuku und 3 Banoho), einem Bapuku und 
emmem Banoho als Schreiber. Den Schwoarzen 
siehen also jetzt drei Gerichtsinstanzen offen: erstens 
der Häuptling des betreffenden Dorfes, zweitens das 
einheimische Gericht, wenn er mit dem Schiedsspruch 
pVecral. auch den Bericht des Bezirksrichters Diehl im 
Kol. Bl. 1903, Seite 147. D. Red.
	        

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