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Deutsches Kolonialblatt. XV. Jahrgang, 1904. (15)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XV. Jahrgang, 1904. (15)

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Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1904
Title:
Deutsches Kolonialblatt. XV. Jahrgang, 1904.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Kolonialblatt
Volume count:
15
Publishing house:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1904
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück Nummer 6.
Volume count:
6
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Teil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Samoa.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XV. Jahrgang, 1904. (15)
  • Title page
  • Einteilung.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Verzeichnis der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichnis
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Amtlicher Teil.
  • Nichtamtlicher Teil.
  • Personal-Nachrichten.
  • Patriotische Gaben.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Kamerun.
  • Deutsch-Südwestafrika.
  • Samoa.
  • Aus dem Bereiche der Missionen und der Antisklaverei-Bewegung.
  • Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten.
  • Verschiedene Mitteilungen.
  • Literatur.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)
  • Stück Nummer 25. (25)

Full text

Preisschwankungen, Mißernten und andere Schaden 
verursachende Ereignisse und Umstände werden von 
dem Großen, der den Verlust auf viele Acker und 
mehrere Jahre vertellen kann, leichter ertragen als 
von dem Kleinen.. Für den Neuankömmling bietet 
auch die Arbeiterfrage ein Hemmnis. Einen Stamm 
samoanischer Pflanzungsarbeiter heranzuziehen, ist 
für ihn ausgeschlossen. Dies kann in geringem Um- 
ange allenfalls den wenigen gelingen, die durch 
jahrelangen Umgang mit den Eingeborenen die 
samoanische Sprache und Sitte genau kennen gelernt 
haben und die Eigenart der Leute verstehen. 
Hiervon abgesehen, wird es sich in der Mehrzahl 
der Fälle nur ermöglichen lassen, Samoaner zeit- 
weise als Gelegenheitsarbeiter zu erhalten. 
Die Kaufpreise für Land sind gegenwärtig 
folgende: 
In der Umgegend von Apla: 
unkultiviertes Land.. 120—200 M. pro Acker 
kultiviertes Land (Palmen) 800—502-2 
Im übrigen Upolu: 
mit Wegeverbindung 
im Busc . 
In Sawaii: 8— 40 
(Ein Acker gleich 0,4046 ha.) 
Als Durchschnittsmindestmaß für eine Pflanzung 
wird ein Besitz von 100 Ackern (40 ha) angesehen 
werden müssen. - 
Den Eingeborenen ist die Veräußerung von Land 
an Fremde verboten. Unter Umständen gestattet das 
Gouvernement Verpachtungen. Doch wird von dieser 
diskretionären Befugnis nur nach sorgfältiger Prüfung 
des Einzelfalles Gebrauch gemacht und dabei darauf 
geachtet, daß den Eingeborenen die zu ihrer Ernäh- 
rung erforderlichen Flächen verbleiben müssen (nach 
Wohltmanns Schätzung mindestens 1 ha anbau- 
fähiges Land pro Kopf der Bevölkerung). 
Wohltmann schätzt das für einen Pflanzer er- 
forderliche Mindestkopital auf 50 000 Mk. Beim 
Vorhandensein einer Familie wird entsprechend mehr 
anzulegen sein. Ertrag ist von einer Kakaopflanzung 
mit Sicherheit erst im 5. oder 6. Jahre des Be- 
stehens zu erwarten. Wer aber auch mit hin- 
reichenden Mitteln versehen hierherkommt, wird sich, 
um Enttäuschungen zu entgehen, zu vergegenwärtigen 
haben, daß ein arbeltsreiches, meist einsames und 
der Abwechselung entbehrendes Leben ihm bevorsteht. 
  
60—120 
20— 60 
Rus dem Berriche der Wissivnen und 
der Antiskhlaverei-Bewegung. 
Der Märznummer des „Envangelischen Heiden- 
boten“ entnehmen wir folgende Schilderung der 
Stadt Bamum in Kamerun: 
Im letzten November machte Missionar Ernst in 
Begleitung von Herrn Habisch, Kaufmann der Ge- 
sellschaft Nordwest-Kamerun, eine Reise nach der 
6 bis 7 Tagerelsen (in der Luftlinie etwa 100 km) 
199 
  
von Bali in ostsüdöstlicher Richtung entfernten be- 
sestigten Stadt Bamum. Der Weg führte teils über 
lustige Höhen, von denen man eine prächtige Fern- 
sicht über zohlrelche Städte und Dörfer genießt, teils 
durch heiße Täler mit mannshohem Gras, wo Ele- 
fanten und Büffel hausen. Nach einem glücklichen lber- 
gang über den von Krokodilen und Flußpferden 
wimmelnden Nun (einem Nebenfluß des Nbam, der 
sich etwa 90 km oberhalb Sakbajeme in den Sanaga 
ergießt) erreichten die Wanderer am siebenten Relse- 
tage Bamum. 
Missionar Erust schreibt wörtlich: Um 6 Uhr 
des nächsten Morgens standen wir marschbereit. Es 
war heute der letzte Tag. In 3½ bis 4 Stunden 
sollten wir ja schon in Bamum sein. Kaum waren 
wir auch eine Stunde marschlert, so erschallte der 
Ruf: Bamum! Neues Leben kam in unsere Kolonne. 
Rastlos ging es vorwärts über das wellige Hügel- 
land, und schon in 2½ Stunden standen wir vor 
dem ersten Festungsgraben. Nach 20 Minuten 
standen wir vor dem zweiten Festungsgraben, dem 
eigentlichen Wallgraben der Stadt. Der Graben 
war, gleich wie der erste, 5 m tief ausgehoben, die 
Erde der Stadt zu aufgeschüttet, so daß sie zugleich 
eine starke Schutzwehr bildete. Die Breite des 
Grabens betrug 4 bis 5 m. Uber dieser auf- 
geschütteten Erde erhob sich eine etwa 2 m dicke und 
ebenso hohe Lehmmauer mit Schießscharten. Vor 
den Gräben war eine Unmenge tiefer Löcher, so 
daß der Angreifer seinen Fuß nur mit Lebensgefahr 
vorwärts setzen könnte. Über den Graben führt eine 
schmale Brücke zum Eingangstor, unter welchem 
fünf Mann den Wachtdienst besorgen. Das Ganze 
ist ein Riesenwerk für afrikanische Verhältnisse. Denke 
man sich, bis diese Gräben, von denen der äußerste 
mindestens 10 bis 12 Stunden im Umfang hat, mit 
den einfachen Werkzeugen der Neger ausgehoben 
waren; da ist sicher mancher Schweißtropfen zur 
Erde gefallen. Auf mich machte die ganze Sache 
einen überwältigenden Eindruck. 6 
Hinter den Wällen breitet sich die Stadt aus. 
Die Häuser sind nicht so dicht zusammengebaut wie 
in Bali, sondern liegen zerstreut umher. Regel- 
mäßigkeit findet sich ebenfalls keine in ihrer Anlage. 
Erwähnenswert ist eigentlich nur der Weg, der vom 
Eingangstor bis zum Königsgehöfte führt. Dieser 
ist mehrere Meter breit und etwa 30 Minuten lang. 
Die ganze Stadt mit den dazwischen liegenden Feldern 
und Pisanggärten gleicht mehr einem großen Farmen- 
dorfe. Doch dürfte sie gegen 10 000 bis 15 000 Ein- 
wohner haben. 
Das Königshaus liegt auf einer kleinen Erhöhung, 
und bald nachdem man das Eingangstor durch- 
schritten hat, konn man es sehen. Rechts und links 
davon dehnen sich zwei lange Häuserreihen aus, in 
denen die Frauen des Königs wohnen. Vor der 
etwa 70 m langen Frontseite des Königshauses liegt 
ein großer Marktplatz, auf dem sich eine kleine 
Moschee erhebt. Das Königshaus ist für afrikanische
	        

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