Staatsbibliothek Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment
  • Facebook Icon
  • Twitter Icon

Deutsches Kolonialblatt. XV. Jahrgang, 1904. (15)

Access restriction

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Copyright

There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XV. Jahrgang, 1904. (15)

Access restriction

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Copyright

There is no access restriction for this record.

Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1904
Title:
Deutsches Kolonialblatt. XV. Jahrgang, 1904.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Kolonialblatt
Volume count:
15
Publishing house:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1904
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück Nummer 14.
Volume count:
14
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Teil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Kamerun.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XV. Jahrgang, 1904. (15)
  • Title page
  • Einteilung.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Verzeichnis der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichnis
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Amtlicher Teil.
  • Nichtamtlicher Teil.
  • Personal-Nachrichten.
  • Patriotische Gaben.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Deutsch-Ostafrika.
  • Kamerun.
  • Deutsch-Südwestafrika.
  • Deutsch-Neu-Guinea.
  • Samoa.
  • Aus dem Bereiche der Missionen und der Antisklaverei-Bewegung.
  • Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten.
  • Verschiedene Mitteilungen.
  • Literatur.
  • Literatur-Verzeichnis.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Anzeigen.
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)
  • Stück Nummer 25. (25)

Full text

in einem halben Jahre bereits etwa 20 000 Neger 
von mir geimpft. Regelung der Bestattung außer- 
halb der Dörser. Regelung des Straßennetzes, Ent- 
fernen der unnützen Vegetation aus den Ortschaften. 
Mit der Anlegung von Geburts= und Sterbelisten 
müßte an Hand der Steuerlisten möglichst umgehend 
begonnen werden in Duala, Viktoria, Kribi. Der 
Kampf gegen die Lepra ist bereits jetzt eröffnet. 
Die Frage des Alkoholismus hat durchaus nicht 
die große Bedeutung, die ihr von einigen Seiten 
beigemessen wird, da besonders im „Busch“ der im- 
portierte Alkohol durch die Händler immer mehr 
verdünnt wird. Außerdem könnten an allen größeren 
Plätzen, wie in Busa und Duala auf meine Anregung 
bereits geschehen, Sodawasser und Limonaden künstlich 
erzeugt werden; der Neger trinkt Limonade sehr gern. 
c) Mißbräuche bei Eheschließungen und Inzucht. 
Aberglaube, daß nie natürlicher Tod möglich. Hei- 
raten oft mit sechs bis sieben Jahren (Bakundus). 
Künstliche Aborte in Bakossi und Ninong sind abzu- 
stellen durch Belehrung und schärfste Strafen. 
Ständiges Vorgehen gegen die ausschließliche 
Frauenarbeit. Hinweise auf die zahlrelchen Togo- 
neger, wo die Frauen die leichtere Arbeit verrichten. 
4) Mißstände bel der Ernährung der Kinder. 
Einführung der Suppenernährung für Kinder: 
Kassoda-, Planten= und Maissuppe, nachdem die 
Entwöhnung von der Mutterbrust stattgefunden, 
während jetzt der kindliche Magen mit großen 
Mengen fester Kassada vollgestopft wird, bezw. 
mit Bananen oder Pisang, welche leicht Verstopfung 
herbeiführen. Bei den Bakossis systemattsches 
literweises Einpumpen von Wasser in den Magen 
der kleinen Kinder, um ihn „stark“ zu machen. 
Weitergehend Einführung neuer Kulturen und Früchte, 
wo solche noch nicht vorhanden. Z. B. systematische 
weitere Einführung der europäischen Kartoffel im 
Graslande, wo dieses möglich, Einführung der Erd- 
nuß und Baumwolle als Eingeborenenkultur. An 
vielen Orten fehlen noch Papayas, Mangos, Ananas, 
Orangen usw. In Orten, wo, wie z. B. in Bombe 
am Mungo, die Buschneger trotz fruchtbarster Gegend 
Hunger leiden wegen Faulheit bei Anlage von Kul- 
turen, könnten dleselben gezwungen werden, jedes 
Jahr eine bestimmte Anzahl Planten, Olpalmen usw. 
neu zu pPflanzen, wos zur Hebung der Steuer- 
kraft beiträgt. Die von mir in Suellaba einge- 
führte venezuelanische Buschbohne dürfte ebenfalls 
wegen ihrer außerordentlichen Bedürfnislosigkeit — 
sie wächst wie Unkraut — eine Zukunft haben. 
Weiterführung des Vorschlages, die Heerstraßen mit 
Planten, Ananas und Papayas, die sich selbst weiter 
vermehren, zu bepflanzen, um die Eingeborenen bei 
der Verpflegung durchzlehender Soldaten usw. zu 
entlasten. Vgl. Bericht über systematisches Sammeln 
aller den einzelnen Stämmen bekannten Vegetabilien 
und Früchte. 
e) Weitere Beaufsichtigung der Arbelteranwer- 
bungen durch die Stationen, damit nicht dünn be- 
  
  
410 — 
völkerten Landstrichen arbeitsfähige Männer entzogen 
werden. Vor allem keine Gebirgsneger in die Nie- 
derungen senden als Arbeiter wegen der Malariagefahr. 
1) Ubergriffe gegen friedliche Eingeborene, durch 
gelegentliche Wegelagerei. Verbannung der Duala aus 
dem ganzen Lande von Nyanga bis Bakossi und 
dem linken Mungoufer, wo dieselben eine direkte 
Landplage für die Buschneger sind. Ferner syste- 
matische allmähliche Beseltigung des Prinzips der 
Missionen, die Dualasprache immer mehr im Innern 
einzuführen, was den Einfluß dieses verkommenen, 
ausschließlichen Handelsvolkes nur stärken hilft. 
Verbot, einzelne farbige Soldaten in Uniform 
durch friedliches Gebiet ziehen zu lassen. Strengste 
Gerechtigkelt beim Ausheben von Trägerkolonnen. 
B. Resultate bezüglich Viehhaltung 
und Viehkrankheiten. 
Die große Vieharmut des westafrikanischen Ur- 
waldes wird bedingt 
1. durch die Natur des Landes, Urwald, welcher 
keine genügende Weide gibt; 
2. durch die dünne Bevölkerung. Mittel gegen 
die Entvölkerung werden auch zum Teil gegen die 
Tierarmut helfen; 
#3. durch Raubtiere. Leoparden sind in den 
meisten Gegenden, wie Nyanga, Bakossi und Mungo, 
eine große Landplage, der auch viele Rinder zum 
Opfer fallen. Der Abschuß ist sehr gering. Ich 
empfehle dringend, in jedem Bezirk eine Raub- 
tierfalle zur Verfügung zu stellen, welche 
bei den periodischen Häuptlingsversamm- 
lungen den Häuptlingen gezeigt wird. 
Der starke Nachahmungssinn der Neger wird 
ganz vortreffliche Fallen zutage fördern, wie ich 
selber in Old Calabar sah. Schießprämien für jeden 
Leoparden zu zahlen in Geld oder Geldeswert. In 
Suellaba wurden durch einen einzigen Leoparden in 
acht Tagen 16 Schafe getötet; 
4. durch das finnlose Massenmorden von Tieren 
bel Totenfeiern bel den Bakwiri und Bakossi. Diese 
kaufen für die Totenfeiern zu ganz wahnfinnigen 
Preisen überall die Tiere auf. Die Duala z. B. 
bringen neuerdings viel Vieh nach Tiko für die 
Bakwiri. Hier müßten strenge Strafen auf diese 
Tieropfer gesetzt werden; 
5. durch die sinnlose Art des Weideganges bei 
den Bakossi, indem das Vieh auch in der Regenzelt 
ohne Unterstände im Freien bleibt, wodurch über 
50 pCt, der jungen Zucht eingeht. Durch Belehrung 
und gewissen sanften Zwang müßten die Bakosfi zu 
einer Anderung hierin gebracht werden. Allmähliche 
Einführung von Gemeindehirten (event. von vieh- 
kundigen Haussas). Dringend empfehlenswert ist 
auch, durch eindringliche Belehrung die Einführung 
von Salzkrippen für das Vieh bei den Eingeborenen 
zu erwirken; . 
6. durch Viehkrankheiten. Eine weitergehende 
Darstellung siehe in dem Spezlalbericht über die
	        

Cite and reuse

Cite and reuse

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Periodical volume

METS METS (entire work) MARC XML Dublin Core RIS IIIF manifest Mirador ALTO TEI Full text PDF DFG-Viewer OPAC
TOC

Chapter

PDF RIS

Image

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment