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Deutsches Kolonialblatt. XV. Jahrgang, 1904. (15)

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Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XV. Jahrgang, 1904. (15)

Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1904
Title:
Deutsches Kolonialblatt. XV. Jahrgang, 1904.
Volume count:
15
Publisher:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1904
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_gazette

Title:
Stück Nummer 18.
Volume count:
18
Document type:
Periodical
Structure type:
law_gazette

Chapter

Title:
Amtlicher Teil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

law

Title:
Dienstanweisung, betreffend die trigonometrischen Vermessungen und Berechnungen.
Document type:
Periodical
Structure type:
law

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XV. Jahrgang, 1904. (15)
  • Title page
  • Einteilung.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Verzeichnis der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichnis
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Amtlicher Teil.
  • Nichtamtlicher Teil.
  • Personal-Nachrichten.
  • Patriotische Gaben.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Aus dem Bereiche der Missionen und der Antisklaverei-Bewegung.
  • Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten.
  • Verschiedene Mitteilungen.
  • Literatur.
  • Literatur-Verzeichnis.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Anzeigen.
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)
  • Stück Nummer 25. (25)

Full text

— 554 — 
5. Zur sachgemäßen Benutzung des unter Ziffer 4b vorgeschriebenen Formulars sind folgende 
Erläuterungen zu beachten: 
Allgemeln: Das Formular soll für die einheitliche Registrierung von trigonometrischen Vermessungen 
und Berechnungen eine Richtschnur bieten und jedem Landmesser ein bequemes Mittel darbieten, seine 
Arbeiten möglichst einwandsfrei und ordnungsmäßig abliefern zu können. 
Insbesondere kann dieses Formular als die unbedingt notwendige Form eines Koordinaten- 
Verzeichnisses für trigonometrische Punkte angesehen werden, weil für die Berechnung z. B. eines rückwärts 
eingeschnittenen Punktes bei Entnahme der Koordinaten eines anvisierten Punktes die Angaben über Art 
und Exzentrizität des Signals in Spalte 7 und 8 von der größten Wichtigkeit sind. In dieser Hinsicht 
muß es also als Ersatz für das den Bedürfnissen der Kolonialvermessungen nur bezüglich der Polygon- 
punktskoordmaten entsprechende trigonometrische Formular 25 der Preußischen Vermessungsanwelsung 9 
angesehen werden. 
Zu Spalte 1. Die in Spalte 1 enthaltene Nummer wird dem Punkte bei der endgültigen 
Koordinatenberechnung gegeben. " 
Da die Berechnung sich in der Regel gliedert in die Ermittlung der Koordinaten der Punkte 
höherer Ordnung für ein größeres Geblet und in die Ermittlung der Punkte niederer Ordnung für ein 
Spezialgebiet, ist es zweckmäßig, die Punkte höherer Ordnung mit den Zahlen unter und bis hundert 
durch das größere Gebiet durchzunumerieren, die Punkte niederer Ordnung aber nach enger begrenzten, 
zusammenhängend vermessenen Spezialgebieten durchlaufend mit den Zahlen von 101 an zu numerieren. 
Bei sporadischer Lage der Speztialgebtete ist nicht immer abzusehen, welchen Umfang die nach und nach 
erfolgende Vervollständigung der Detailtriangulation innerhalb elnes Koordinatensystems annehmen wird. 
In solchen Fällen wird nach Uberspringung von einem oder mehreren hundert Zahlen die Numerlerung 
im nächsten Vermessungsgebiet desselben Koordinatensystems mit einem geeigneten, um die Zahl 1 vermehrten 
vollen Hundert zu beginnen haben. Jedoch blelbt je nach Lage des Falles (mit Genehmigung der Kolonial- 
Abteilung) eine zweckentsprechende Abänderung dieses Grundsatzes vorbehalten. 
Für die Numerierung trigonometrisch bestimmter Grenzpunkte, welche erst auf Grund der 
Koordinaten der fertigen Detalltriangulation elnes Gebietes berechnet werden können, ist die Methode der 
Dezimalstellennumerierung zu einer nächstgelegenen Dreieckspunktnummer als besonders passend zu bezeichnen. 
Zu Spalte 2. Spalte 2 muß denjenigen Namen in erster Linie enthalten, welcher nach Angabe 
der Eingeborenen als Ortsbezeichnung allgemein üblich ist. Falls im Laufe der Vermessung andere Be- 
zeichnungen und Nummern vorläufig gewählt werden mußten und wiederholt in den Vermessungsakten 
aufgetreten sind, ist diese Bezeichnung in Klammern mit einem Gleichheitszeichen davor — — ) — in 
Spalte 2 ebenfalls einzutragen. Dasselbe gilt von Zusätzen, die zur Unterscheldung gleichnamiger Orts- 
bezeichnungen notwendig sind, da letztere sich nicht selten bei Benennung der Berggipfel durch Eingeborene 
wiederholen. Die Schreibweise der Namen hat sich nach den im Kolontalblatt Nr. 17 (1. September 1908) 
veröffentlichten Grundsätzen zu richten. . 
» Zu Spalte 3. Diese Spalte soll über Genauigkeit und Wert der Koordinaten einen ungefähren 
Uberblick geben. Es werden folgende Ordnungen unterschleden: 
I. Ordnung: Punkte des zusammenhängend ausgeglichenen Hauptnetzes (Beobachtungen mit Schrauben= 
mikroskop-Theodolit); 
II. Ordnung: Punkte, ausgeglichen auf Grund von eingehängten Ketten, Rückwärtseinschnitten, Vor- 
wärtsabschnitten, kombinierten Einschneidungen (Beobachtungen mit Schraubenmikroskop-Theodoltt); 
III. Ordnung: Punkte, ausgeglichen auf Grund derselben Probleme wie bei der II. Ordnung (Beob- 
achtungen mit Nonientheodolit); 
IV. Ordnung: Punkte, von denen nur mit einigen günstigen Strahlen Näherungskoordinaten berechnet 
werden, die aber durch den Vergleich eines oder mehrerer damit berechneter Azimute mit einer 
oder mehr beobachteten überschüssigen Richtungen auf oder nach diesen Punkten geprüft und 
hinreichend genau befunden sind; 
Ordnung: Alle übrigen aus irgend einem stichhaltigen Grunde nicht unter I. bis IV. Ordnung 
zu rechnenden Punkte. Ist der stichhaltige Grund nicht direkt erkennbar, so ist in Spalte 18 die 
nötige Erläuterung zu geben. 
Diese Einteilung der trigonometrisch bestimmten Punkte in Ordnungen ist bei Aufstellung des 
Berechnungsplanes vorzunehmen, aber erst nach der Berechnung sämtlicher Punkte endgültig festzusetzen. 
Die Abstufung der Ordnungen ist der Güte der Punktbestimmungen anzuschmiegen und hat sich nach der 
Wichtigkeit der Punkte für weitere Anschlüsse zu richten. 
Die Güte einer Punktbestimmung hängt ab von der Genauigkeit der Winkelbeobachtungen, der 
Anzahl der überschüssigen Messungen, dem günstigen Schnitt und der Länge der Visierstrahlen sowie von 
den Genauigkeitsgrad der bei der Berechnung des Neupunktes in Betracht kommenden endgültigen 
Koordinaten. '
	        

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