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Deutsches Kolonialblatt. XV. Jahrgang, 1904. (15)

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Copyright

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XV. Jahrgang, 1904. (15)

Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1904
Title:
Deutsches Kolonialblatt. XV. Jahrgang, 1904.
Volume count:
15
Publisher:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1904
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_gazette

Title:
Stück Nummer 1.
Volume count:
1
Document type:
Periodical
Structure type:
law_gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Teil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XV. Jahrgang, 1904. (15)
  • Title page
  • Einteilung.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Verzeichnis der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichnis
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Amtlicher Teil.
  • Nichtamtlicher Teil.
  • Personal-Nachrichten.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Aus dem Bereiche der Missionen und der Antisklaverei-Bewegung.
  • Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten.
  • Verschiedene Mitteilungen.
  • Literatur.
  • Literatur-Verzeichnis.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Anzeigen.
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)
  • Stück Nummer 25. (25)

Full text

Neben dem Handel und Ackerbau bildet der 
Flschfang eine Haupterwerbsquelle der Einwohner. 
Sie gehen zu diesem Zwecke — im Gegensatz zu 
den Eingeborenen der Marlanen — auf ihren Sam- 
pans oder auch auf Auslegerkanus weit auf das 
offene Meer hinaus. Auch Trepang wird gefischt 
und auf Hahajima Schildkröten, die zu Konserven 
verarbeitet werden. In den Buchten halten sich viele 
Haie auf, die den Menschen gefährlich werden; erst 
im Juni 1903 verlor der Dampfer „Hiago= maru“ 
vier Mann seiner Besatzung, die beim Ausloten des 
Hafens mit dem Boote gekentert woren. Auch die 
Haifische werden gefangen ihres Fleisches und ihrer 
Flossen wegen. Im Frühjahr geht ein großer Tell 
der männlichen Bevölkerung auf japanischen Schiffen 
nach dem Behringsmeer zum Robbenfang und kehrt 
erst im Herbst von dort zurück 
Den Verkehr der Inseln mit Yokohama vermittelt 
die „Hiogo-marn“, ein Dampfer von 2400 Tonnen, 
der jeden Monat einmal Chichtjima und alle zwei 
oder drel Monate auch Hahajima anläuft. Beide 
Inseln haben geschützte Häfen mit sicheren Ankerplätzen. 
Perschiedene Witteilungen. 
Verteilung der Pflegeschwestern. 
Nach dem Dezemberheft der Zeitschrift „Unter 
dem roten Kreuz“ ist die Verteilung der Pflege- 
schwestern in den Hospitälern der deutschen Schutz- 
gebiete folgende: 
Deutsch-Ostafrika: Daressalam 5 Schwestern, 
Samon 
Neu-Guinea 
Tanga. 8 - 
Kamerun. 5 - 
Too 3 - 
Deutsch-Südwestafrika: Windhuk 3 - 
wakopmund 2 - 
Keetmanshoop. 1 - 
Grootfontein 1 - 
2 - 
1 * 
. Apia . .. 
4Herbertshöhe 
Die Bekämpfung der Zurra- Krankheit in Togo. 
Von Dr. med. Schilling. 
Die Ergebnisse meiner Untersuchungen während 
der Monate Juli bis November 190,§ find, soweit sie 
bis jetzt als abgeschlossen betrachtet werden können, 
kurz zusammengefaßt, folgende: 
1. Mit den im Juli 1902 gegen Tsetsekrankheit 
vorbehandelten Rindern wurden folgende Versuche 
angestellt: 
a) 19 Rinder blieben in Sokodé. Diese Tiere 
sollten den Nachwels liefern, ob die Impfung mit 
Parasiten, welche den Hundekörper mehrfach passiert 
hatten, an sich schädlich bezw. gefährlich sei. Von 
diesen Tieren sind zwei noch vor dem 238. No- 
20 
  
vember 1902 an Krankheiten, deren Natur nicht 
festgestellt wurde, eingegangen. Nimmt man aber 
auch an, daß diese beiden Tiere an Nagana ein- 
gegangen seien, so ergibt sich nur eine Sterblichkeit 
von rund 10 pCt. — ein Resultat, welches als sehr 
günstig bezeichnet werden muß. 
Die übrig gebliebenen 17 Stück zeigten nicht 
die geringsten Erscheinungen von Krankheit. 
Von diesen Rindern wurde Blut entnommen 
und auf Hunde und Meerschweinchen übertragen. 
Hierbei erwies sich, daß von 9 untersuchten Rindern 
4 auch jetzt noch Tsetseparasiten im Blute be- 
herbergten. 
Hleraus ist zu folgern: 
a) Die Infektion der Rinder mit Parasiten, 
welche mehrere Hundepassagen durchlaufen haben, 
heilt im Laufe eines Jahres nicht in allen 
Fällen aus. 
5) Nimmt man aber an, daß die im Blute 
solcher Rinder noch nachweisbaren Parasiten nicht 
von der Schutzimpfung, sondern von einer Neu- 
infektion auf natürlichem Wege, also durch den Stich 
von Tsetsefliegen, herstammen, so muß man dann 
auch zugeben, daß diese Infektion derart milde ver- 
läuft, daß sie zu keinerlei wahrnehmbaren Krankheits- 
erscheinungen führt. Dieser unschädliche „latente" 
Verlauf der natürlichen Infektion wäre als ein 
großer Erfolg der Schutzimpfung anzusehen. 
7) Immunisierungsversuche müssen mindestens ein 
Jahr, zum Tell auch noch länger beobachtet werden, 
bevor ein Urtell über die Brauchbarkelt der Methode 
gefällt werden kann. Kontrolllmpfungen auf empfäng- 
liche Tiere sind unentbehrlich. 
b) Am 19. August 1902, also 19 bezw. 34 Tage 
nach der letzten Injektion von Hundeparasiten, wurden 
9 Rinder nach Atakpame gebracht und blieben dort 
bis zum 16. Juni 1908. Während nun bisher 
sämtliche Rinder, die aus Tshautsho eingeführt 
worden waren, innerhalb 6 Monaten zugrunde 
gingen, hielten sich von diesen 9 Tieren 4 ohne 
wahrnehmbare Krankheitserscheinungen, die übrigen 
gingen 20, 29, 56, 80 und 91 Tage nach dem 
Eintreffen in Atakrame ein. Von 6 Kontrolltieren 
verendeten 5. Von 4 in Atalpame geworfenen 
Kälbern sind 3 krepiert. Leider waren die von 
diesen Tieren stammenden Blutpräparate unbrauchbar, 
so daß auch hier die Todesursache nicht feststeht. 
Aber auch wenn man alle die Todesfälle als durch 
Nagana verursacht annimmt, so spricht der Umstand, 
daß trotzdem 44 pCt. der Infektion ausgesetzte 
Tiere gesund blieben, dafür, daß wir uns auf dem 
richtigen Wege befinden und daß es unser weiteres 
Bestreben sein muß, die Verlustprozente durch 
Modifikation der Methode zu verringern. Die 
Todesfälle führe ich darauf zurück, daß die Tiere 
zu bald nach der Schutzimpfung, also noch ehe sich 
ein genügender Grad von Immunität entwickelt 
hatte, der natürlichen Infektion ausgesetzt worden 
waren.
	        

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