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Deutsches Kolonialblatt. XVI. Jahrgang, 1905. (16)

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Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XVI. Jahrgang, 1905. (16)

Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1905
Title:
Deutsches Kolonialblatt. XVI. Jahrgang, 1905.
Volume count:
16
Publisher:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1905
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_gazette

Title:
Stück Nummer 12.
Volume count:
12
Document type:
Periodical
Structure type:
law_gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Teil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Samoa.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XVI. Jahrgang, 1905. (16)
  • Title page
  • Einteilung.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Verzeichnis der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichnis.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7.)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Amtlicher Teil.
  • Nichtamtlicher Teil.
  • Personal-Nachrichten.
  • Patriotische Gaben.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Deutsch-Ostafrika.
  • Kamerun.
  • Togo.
  • Deutsch-Südwestafrika.
  • Deutsch-Neu-Guinea.
  • Marshall-Inseln.
  • Samoa.
  • Aus dem Bereiche der Missionen und der Antisklaverei-Bewegung.
  • Verschiedene Mitteilungen.
  • Literatur.
  • Literatur-Verzeichnis.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Anzeigen.
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)

Full text

Samva. 
Auszug aus dem Bericht der Deutschen Bandels- und 
Plantagen-Gesellschaft der Südsee= Inseln zu Damburg 
über das Geschäftskahr 1904. 
Das vergangene Jahr schließt ungefähr mit dem- 
selben Ergebnis ab, wie das Vorjahr. Unsere 
Handelsunternehmungen in Samoa wurden, wie 
erwartet, durch die Konkurrenz beeinträchtigt. Sie 
machte sich sowohl im Waren-, wie im Kopra- 
Geschäft auch zu ihrem eigenen Schaden fühlbar, 
was zu der Hoffnung berechtigt, daß allmählich 
gesundere Verhältnisse Platz greifen, wie das auf 
den Tonga-Inseln der Fall war, wo der Geschäfts- 
betrieb unserer Agenturen für den Ausfall in Samoa 
einen Ersatz lieferte. Die Kopra-Produktion war 
fast unverändert, die Verkaufspreise stellten sich etwas 
günstiger. 
Auf unseren Pflanzungen wurde erfolgreich an 
der Beseitigung der im vorigen Berichte angedeuteten 
ängel gearbeitet, besonders in den neuen Kakoo- 
Anlagen, die, durch die Witterungsverhältnisse be- 
günstigt, sich gut entwickeln. Die teilweise be- 
ginnende Blüte wurde zur Kräftigung der Bäume 
entfernt. Bei einem demnächst in Samoa erwarteten 
neuen Transport chinesischer Arbeiter haben auch 
wir uns wieder beteiligt. 
Von unserem unbebauten Landbesitz auf Samoa 
wurde wiederum nur eine Kleinigkeit verkauft. 
Unsere Landansprüche auf den Neu-Hebriden konnten 
wir vorteilhaft in Sydney verkaufen. 
Die eingereichten Forderungen für die in Samoa 
Anfang 1899 erlittenen Kriegsschäden sollen nun- 
mehr einer Prüfung unterzogen und die gerecht- 
fertigt erscheinenden Entschädigungen vergütet werden. 
Wir dürfen somit, hoffentlich in nicht allzu ferner 
Zeit, eine Zahlung dafür erwarten. 
Von unserer Vorrechtsanleihe wurden 25 000 Mk. 
durch planmäßige Auslosung und 19 000 Mk aus 
verkauftem Lande amortisiert. 
Für das laufende Jahr liegen die Geschäfts- 
verhältnisse ziemlich unverändert, nur die Vavau- 
gruppe der Tonga-Inseln dürfte unter den Folgen 
eines Orkans leiden, der in den letzten Tagen des 
vorigen Jahres einsette. - 
Von dem erzielten Gewinn unserer Unter- 
nehmung von 669 788,06 Mk. haben wir die er- 
forderlichen Abschreibungen mit 162 416.96 Mt. 
abgesetzt, sodann 5pCt. dem Reservefonds mit 
25 368,30 überwiesen und 110 000 Mk. für 4 pt. 
Dividende auf das Aktienkapital berechnet. Auf 
gen Saldo von 371 997,80 Mk. stehen dem Auf- 
sichtsrate 7½ pCt. Tantieme mit 27 899,84 Mk. 
zu. Wir schlagen alsdann vor, 8 pCt. Dividende 
auf das Aktienkapital, im ganzen also 12 pCt., zu 
verteilen und den Rest von 124 097,96 Ml. auf 
Extra-Abschreibungskonto zu stellen. 
  
  
387 — 
Aus dem Bereiche der Wisstonen und 
der Ankisklaverei-Bewegung. 
Wie sich die Bakwiri in Kamerun das Leben 
nach dem Tode denken, schildert Missionar Spering 
der Baseler Mission in Busa in Nr. 6 der Zeit- 
schrift „Der evangelische Heldenbote“ folgendermaßen: 
Nach dem Tode geht die Seele des Verstorbenen 
in das Totenreich ein, sagt der Mukwiri (Einzahl 
von Bakwiri), wo sie mit einem Male das ganze 
Heer der Verstorbenen sieht, während sein Leib 
vergeht. Der Eingang der Seele in dieses Reich 
hängt aber von den Zlegen ab, die sie mitbringt, ja 
sie ist sogar auf dem Wege ins Totenreich der Nah- 
rung bedürftig, um Kraft im Kampfe zu gewinnen, 
den sie auf dieser Fahrt mit dem Mukasse, d. i. dem 
Teufel, zu führen hat. Dieser stellt sich ihr in den 
Weg und fragt sie: Wo kommst du her? Bewelst 
aber dle Seele Mut und Tapferkeit, so kann sie 
ihn überwinden und kommt nach dreitägiger Wan- 
derung an der Pforte des Geisterreiches an. Hat sie 
aber keine Ziegen in ihrem Gefolge, so kann sie nicht 
eintreten und bekommt keinen Anteil mit den Ver- 
storbenen. Die Geister verwelgern ihr die Aufnahme, 
verhöhnen sie und sagen: Hast du keine Ziegen, so 
gehe in den Wald und werde ein Schimpanse. So 
geht die Seele des Armen in den Wald und ver- 
wandelt sich in einen Schimpansen. Je mehr Ziegen 
aber die Seele mit ins Totenreich bringt, desto freund- 
licher wird sie empfangen von den dort wohnenden 
Geisstern, um so größer ist auch ihre Glückseligkeit 
und aller Mühe und Not ist sie enthoben. Da so 
der Eingang ins Totenreich ganz von den Ziegen 
abhängt, die eine Seele mitbringt, suchen die Leute 
ihren Toten soviel Ziegen mitzugeben, als möglich, 
ja selbst der Arme versäumt diese Pflicht seinem 
Toten gegenüber nicht. Hat er keine Ziegen in seinem 
eigenen Besitz, so sucht er wenigstens ein einziges 
Zicklein zu bekommen, das der Seele des Verstor- 
benen ins Totenreich folgt. Denn schon ein Zicklein 
öffnet der Seele das Tor in dieses Reich. Wer 
seinem Toten keine Ziegen schlachtet, ist dem Hohn 
und Spott selner Nachbarn ausgesetzt. 
Sehr verbreitet ist auch der Glaube, daß die 
Seele des Verstorbenen in einer neuen Geburt wieder- 
erscheinen könne, etwa als Weißer. Infolge dieses 
Glaubens hielten die Bakwirt die ersten Weißen, 
die ihr Land betraten, für ihre aus dem Totenreich 
zurückgekehrten Vorfahren. 
  
Über die Insel Bougainville (Salomons-= 
Inseln) finden wir im Juniheft der Zeitschrift 
„Kreuz und Schwert“ folgende interessante Angaben 
aus der Station Kieta der Maristenmission: 
Bougainville gehört zu den größten Inseln der 
Salomonsgruppe. Man weiß, daß diese Inseln im 
Jahre 1561 schon von dem spanischen Seefahrer 
Mendana entdeckt worden sind; dleser hielt sie für
	        

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