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Deutsches Kolonialblatt. XVI. Jahrgang, 1905. (16)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XVI. Jahrgang, 1905. (16)

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Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1905
Title:
Deutsches Kolonialblatt. XVI. Jahrgang, 1905.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Kolonialblatt
Volume count:
16
Publishing house:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1905
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück Nummer 13.
Volume count:
13
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Teil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Supplement

Title:
Beilage Nr. 2 zum Deutschen Kolonialblatt vom 1. Juli 1905. Übersicht über die seit der letzten Tagung des Kolonialrats vorgefallenen Ereignisse.
Document type:
Periodical
Structure type:
Supplement

Chapter

Title:
Deutsch-Neu-Guinea.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XVI. Jahrgang, 1905. (16)
  • Title page
  • Einteilung.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Verzeichnis der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichnis.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7.)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Amtlicher Teil.
  • Nichtamtlicher Teil.
  • Kolonialrat.
  • Personal-Nachrichten.
  • Patriotische Gaben.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten.
  • Literatur.
  • Literatur-Verzeichnis.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Anzeigen.
  • Beilage zum "Deutschen Kolonialblatt", XVI. Jahrgang, Nr. 13. Über Kautschuk- und Guttaperchkultur in den deutschen Kolonien.
  • Beilage Nr. 2 zum Deutschen Kolonialblatt vom 1. Juli 1905. Übersicht über die seit der letzten Tagung des Kolonialrats vorgefallenen Ereignisse.
  • Allgemeines.
  • Togo.
  • Kamerun.
  • Deutsch-Südwestafrika.
  • Deutsch-Ostafrika.
  • Deutsch-Neu-Guinea.
  • Karolinen, Palau und Marianen.
  • Samoa.
  • Schutztruppen.
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)

Full text

— 11 — 
der Linie werden die Schiffe in Zeitabständen von je vier (statt bisher sechs) Wochen abgelassen. Die 
Bestimmung der Fahrzeiten ist so erfolgt, daß sich jetzt etwa alle vierzehn Tage Postgelegenheit nach 
dem Schutzgebiet findet. Der Lloyd geht weiter damit um, Binnenfahrten im Schutzgebiet einzu- 
richten, um die einzelnen Plätze mit dem Zentralpunkt Simpsonhafen in Verbindung zu setzen. 
Um den ständig wachsenden Ausgaben des Schutzgebiets gegenüber eine Steigerung der Ein- 
nahmen herbeizuführen, ist mit Wirkung vom l. Oktober 1904 ein neuer Jolltarif in Kraft gesetzt 
worden. Mit Rücksicht auf die primitiven Verhältnisse des Schutzgebiets ist von einem detaillierten 
Zollsystem, dessen Durchführung eine besondere Jollverwaltung erfordert haben würde, Abstand 
genommen. Die Neuerung besteht im wesentlichen in der Auflage eines Jolles von drei Mark per 
Kilogramm auf Tabak. Da hiervon der sogenannte Tradetabak betroffen wird, welcher bei der Aus- 
lohuung der farbigen Arbeiter und bei dem Handelsverkehr mit den Eingeborenen eine große Rolle 
spielt, wird erreicht, daß die Eingeborenen an Aufbringung der öffentlichen Abgaben Anteil 
nehmen müssen. 
Karolinen, Palau und Marianen. 
Im Januar d. J. wurde die Besetzung der Regierungsstation auf den Palau mit einem weißen 
Beamten durchgeführt. Am 28. April d. J. konnte der Bezirksamtmann in Jap telegraphisch melden, 
daß die Station des deutsch niederländischen Kabels eröffnet sei. Dies Kabel schließt in Menado 
(Celebes) an die Linien in Niederländisch= Indien an und geht nach Japfj von hier aus erreicht es in 
zwei Abzweigungen die amerikanische Insel Guam (mit San Francisco verbunden) und Schanghai. 
Dem geschäftsführenden Vizegouverneur der Ost-Karolinen ist es Anfang Dezember 1904 ge. 
lungen, die Eingeborenen der Truck-Gruppe ohne Anwendung von Gewalt zur Herausgabe ihrer Feuer- 
wafsen nebst Munition zu vermögen. Durch diesen Akt sind der friedlichen Entwicklung des Truck-Atolls, 
der mit seinen 13.000 Einwohnern den wertvollsten Teil der Karollnen ausmacht, die Wege geebnet. 
Bedauerlicherweise ist ein Teil der Karolinen von einem schweren Unglück heimgesucht worden. 
Am 20. April d. J. hat ein Taifun auf den Inseln Ponape, Mokil, Pingelap und Kuseie arge Ver- 
heerungen angerichtet. Bis jetzt liegen nähere telegraphische Nachrichten nur über die schweren Schäden 
vor, die in Ponape entstanden sind: sämtliche Häuser sind zerstört, die Bäume zumeist vernichtet. 
Mehrere Eingeborene sind ums Leben gekommen, viele von ihnen verletzt. Der Motorschuner -Diana: 
der Jaluitgesellschaft ist im Hafen von Ponape gestrandet. Von demselben Schicksal ist das Motor- 
schiff -Vonape= ereilt, das für Fahrten der Beamten in den Karolinen im vergangenen Winter in 
San Francisco erbaut worden ist und erst kurz vor dem Unfall in Ponape eingetroffen sein kann. 
— 
Samoa. 
Die vor kurzem in Samoa in Umlauf gesetzten Gerüchte, daß die Sicherheit der Weißen ernst- 
lich bedroht sei, haben sich als durchaus unbegründet herausgestellt. Anlaß zu denselben gab die Ende 
Januar d. J. von mehreren samoanischen Häuptlingen bewirkte Befreiung zweier samoanischer Häupt- 
linge die wegen widersetzlichen und beleidigenden Verhaltens gegen den Gouverneur verhaftet waren, aus 
dem Eingebornengefängnis der Regierung. Die Tat war mit Wissen und Willen der sogenannten 
Eingebornenregierung ausgeführt, einer ständigen Versammlung von Häuptlingen mit dem höchsten 
Häuptling Mataafa an der Spitze, die von dem Gouverneur nach seinem Ermessen bei Behandlung 
von Eingebornenangelegenheiten zur Beratung herangezogen wird. Der Stellvertreter des auf Urlaub 
in Neuseeland abwesenden Gouverneurs ging energisch gegen die Unbotmäßigkeit vor. Die Eingebornen- 
regierung lenkte sofort ein und bewirkte, daß die befreiten Häuptlinge ohne Verzug ins Gefängnis 
zurückgeliefert wurden.
	        

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