Staatsbibliothek Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment
  • Facebook Icon
  • Twitter Icon

Deutsches Kolonialblatt. XVI. Jahrgang, 1905. (16)

Access restriction

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Copyright

There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XVI. Jahrgang, 1905. (16)

Access restriction

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Copyright

There is no access restriction for this record.

Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1905
Title:
Deutsches Kolonialblatt. XVI. Jahrgang, 1905.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Kolonialblatt
Volume count:
16
Publishing house:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1905
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück Nummer 20.
Volume count:
20
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Teil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XVI. Jahrgang, 1905. (16)
  • Title page
  • Einteilung.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Verzeichnis der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichnis.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7.)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Amtlicher Teil.
  • Nichtamtlicher Teil.
  • Personal-Nachrichten.
  • Patriotische Gaben.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Aus dem Bereiche der Missionen und der Antisklaverei-Bewegung.
  • Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten.
  • Verschiedene Mitteilungen.
  • Literatur.
  • Literatur-Verzeichnis.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Anzeigen.
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)

Full text

— 612 
Steigerung des Exports um mehr als das Fünffache 
während der nächsten fünf Jahre nebst entsprechender 
Erhöhung der Einfuhr unter der Voraussetzung 
günstiger Seefrachtsätze und Dampferverbindung in 
Aussicht gestellt. Die Lage der Seeschiffahrt und 
der Seefrachtsätze wird in dem Bericht als das 
elnzige Hindernis bezeichnet, welches der gedeihlichen 
Entwicklung der Aus= und Emfuhr der beiden Pro- 
tektorate (Britisch-Ostafrika und Uganda) wie des 
deutschen Gebiets am Wiktortasee, dessen Ein= und 
Ausfuhrverkehr über Mombasa ginge, entgegenstände. 
Die Goldbergwerke am Witwatersrand. 
Der Kalserlich deutsche Konsul in Johannisburg 
berichtet folgendes: 
Die Goldbergwerke des Witwatersrand befinden 
sich, nachdem die Elnfuhr von Chinesen dem Arbeiter- 
mangel abgeholfen hat, in gutem Fortschritt. 
Im Jahr 1898 waren in den Gold= und Kohlen- 
bergwerken Transvaals 100 000 schwarze Arbetter 
beschäftigt; Ende 1902 betrug ihre Anzahl nur noch 
87 000, und Ende November 1902 48 000. 
Heute arbeiten allein in den Goldbergwerken 
des Witwatersrand etwa 18 000 weiße und 91.000 
schwarze Arbeiter und 48 000 Chinesen. 
Nach Auskünften hiesiger Bergwerksdirektoren 
ist die Arbelt der Chinesen im allgemeinen zufrieden- 
stellend; besonders bei Arbeiten, welche einiges Nach- 
denken erfordern, wie z. B. das Bohren der Spreng- 
löcher, wird ihnen der Vorzug vor den Kaffern 
gegeben. Anderselts klagt man über eine gewisse 
Starrköpfigkelt und Unlenksamkeit der Chinesen, die 
auc schon zu Revolten unter ihnen Anlaß gegeben 
aben. 
Die Höhe der Arbeitslöhne ist für Neger und 
Chinesen an sich gleich; infolge der Akkordarbeit 
beim Lochbohren verdienen indessen die Chinesen 
mehr als die Kaffern. 
Wegen der Nebenkosten, welche die Einfuhr und 
der Unterhalt sowie die besonderen Abgaben bei 
den chinesischen Arbeitern verurfachen, stellen sich 
diese erheblich teurer als die Kaffern. 
Für die Einfuhr jedes Chinesen sind 11,10 L, 
für seine Repatriterung 6 # an die Native Labour 
Association zu zahlen, für jeden auf den Gruben 
beschäftigten Chlnesen empfängt die Transvaalregierung 
2 sh monatlich, die chinesische Reglerung 4 sh jährlich 
und endlich der hiesige chinefische Generalkonsul Lew 
Juk Leu 2 sh jährlich. Für Unterbringung ent- 
stehen für jeden Chlnesen durchschnittlich 7 S Un- 
kosten, seine Ernährung beläuft sich auf 9 d bis 
1 sh täglich, während sich die der Kaffern auf etwa 
6d töglich stellt. 
Vor Ausbruch des Krieges schwankten die Aus- 
gaben für den Unterhalt der Eingeborenen zwischen 
1½ und 8 d täglich, Arbeit war zu billigeren 
Preisen als heute erhältlich und elne Einmischung 
der Regierung fand überhaupt nicht statt. 
  
Verordnung, betreffend das Landen unbemittelter 
Personen auf den Tonga--Inseln. 
Der König von Tonga, Jiaojt Tubou II., hat 
im Rate eine Verordnung, betreffend das Landen 
unbemittelter Personen, erlassen, welche am 1. März 
d. Is in Kraft getreten ist. Der Inhalt der Ver- 
ordnung ist in der Hauptsache folgender: 
Kein Unbemittelter darf im Königreich Tonga 
landen. Die Zollveamten haben das Recht, von 
jedem Landenden eln Depositum von 50 Dollar zu 
sordern, widrigenfalls ihm das Landen nicht gestattet 
wird. Wer ohne dies Depositum zu zahlen landet, 
wird mit einer Strafe von 50 Dollar oder drei 
Monat Gefängnis mit schwerer Arbeit bestraft. 
Schiffskapitäne dürfen Unbemittelte nicht landen 
lassen. Zuwiderhandlungen werden mit 50 Dollar 
bestraft; auch ist der betreffende Kapitän verpflichtet, 
die Gelandeten wieder an Bord zu nehmen und 
fortzuschaffen. Die Verordnung findet keine An- 
wendung auf Schiffbrüchige und Südsee-Eingeborene. 
Baumwolle in Ofstindien. 
Aus Simla wird berichtet, daß für die Zentral- 
provinzen von Britisch-Ostindien dieses Jahr eine 
sehr ergiebige Baumwollernte erhofft wird. Die 
Bevölkerung ist sich klar darüber, wie vorteilhaft es 
ist, Baumwolle anzupflanzen, und jedes Jahr wird 
mehr Land für diese Kultur verwendet; dieses Jahr 
8 v. H. mehr wie voriges Jahr. Es sind jetzt in 
den Vereinigten Provinzen 4 500 000 Acres unter 
Baumwollkultur. 
Die Erschließung neuer Landgebiete in den amerikanischen 
Weststaaten durch künstliche Bewässerung der dürren 
Länbeveien. 
In Verbindung mit der kürzlich in Portland 
(Oregon) stattgefundenen Lewis= und Clark-Aus- 
stellung und im Anschluß an den Transmississippi- 
Handelskongreß ist in der Zeit vom 21. bis 
24. August d. Is. die dreizehnte Jahressitzung des 
nationalen Irrigationskongresses abgehalten worden. 
Diese Verhandlungen gewannen dadurch erhöhtes 
Interesse, daß die Bundesregierung in der Aus- 
stellung — und zwar zum ersten Male — eine 
spezielle Ausstellung veranstaltet hatte, welche durch 
Modelle, Photographien und sonstige Veranschau- 
lichung in belehrender Welse zeigt, was bis jetzt auf 
dem Gebiete der künstlichen Bewässerung in den 
Vereinigten Staaten geleistet worden ist und was 
nach den bereits ausgearbeiteten Entwürfen noch 
geleistet werden soll. 
Nachdem der Vorrat der für die Zwecke des 
Ackerbaus ohne weiteres verwendbaren öffentlichen 
Ländereien in den Vereinigten Staaten von Jahr 
zu Jahr sich verringert hatte, wurde von der 
Bevölkerung immer stärker das Verlangen geäußert,
	        

Cite and reuse

Cite and reuse

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Periodical volume

METS METS (entire work) MARC XML Dublin Core RIS IIIF manifest Mirador ALTO TEI Full text PDF DFG-Viewer OPAC
TOC

Law

PDF RIS

Image

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment