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Deutsches Kolonialblatt. XVI. Jahrgang, 1905. (16)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XVI. Jahrgang, 1905. (16)

Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1905
Title:
Deutsches Kolonialblatt. XVI. Jahrgang, 1905.
Volume count:
16
Publisher:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1905
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_gazette

Title:
Stück Nummer 21.
Volume count:
21
Document type:
Periodical
Structure type:
law_gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Teil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Togo.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XVI. Jahrgang, 1905. (16)
  • Title page
  • Einteilung.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Verzeichnis der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichnis.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7.)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Amtlicher Teil.
  • Nichtamtlicher Teil.
  • Personal-Nachrichten.
  • Patriotische Gaben.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Deutsch-Ostafrika.
  • Togo.
  • Kamerun.
  • Deutsch-Südwestafrika.
  • Deutsch-Neu-Guinea.
  • Aus dem Bereiche der Missionen und der Antisklaverei-Bewegung.
  • Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten.
  • Literatur.
  • Literatur-Verzeichnis.
  • Schiffsbewegungen.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Anzeigen.
  • Beilage zum "Deutschen Kolonialblatt", XVI. Jahrgang, Nr. 21. Außenhandel des deutsch-ostafrikanischen Schutzbegiets im Kalenderjahre 1904.
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)

Full text

Togr. 
Auflosung der DSandelskammer. 
Dem Gouvernement von Togo ist unterm 
23. September d. Is. die Anzeige zugegangen, daß 
sich die Handelskammer von Togo (vgl. Kol. Bl. 1904, 
S. 591) wegen zu schwacher Beteiligung seitens der 
Firmen aufgelöst hat. Unterm gleichen Tage ging 
dem Gouvernement die Mitteilung zu, daß eine Ver- 
elnigung der Lome-Kaufleute gebildet worden ist. 
  
Kamerun. 
Anlage einer Palmfruchtbereitungsmaschine am 
Croßfluß. 
Die Gesellschaft Nordwest-Kamerun hat die Anlage 
einer Palmfruchtbereitungsmaschine System Haake, 
mit Dampfbetrieb am Croßfluß in Aussicht genommen. 
Die Aufstellung soll in Mamfe erfolgen, die 
Vorarbeiten haben bereits begonnen. 
Der Maschine wird eine Kreissäge angegliedert 
werden, welche für die Holzbereitung aller Art gute 
Dienste leisten wird. 
Die Fabrikanlage, welche der Beaufsichtigung 
eines weißen Maschinisten untersteht, wird voraus- 
sichtlich Ende d. Is. in Betrieb genommen werden 
können. 
Zunr Herbeischaffung der für den Betrieb nötigen 
Olpalmfrüchte werden alle am Croßfluß gelegenen 
Faktoreien der Gesellschaft Nordwest-Kamerun heran- 
gezogen werden müssen. — Die Eingeborenen sollen 
an diesen Stellen zur Anlieferung der Fruchtdolden 
gegen Entgelt veranlaßt werden. 
Das geplante Unternehmen ist ein erfreuliches 
Zeichen dafür, daß die Verhältnisse im Croßgebiet 
seit der Niederwerfung des Aufstandes wieder ruhig 
und sicher geworden sind, daß Handel und Verkehr 
dort wieder aufblühen und daß die schon des öfteren 
angegriffene Gesellschaft Nordwest-Kamerun sich die 
wirtschaftliche Erschließung und Hebung ihres Kon- 
3essionsgebiets angelegen sein läßt. 
  
Erforschung der Schifbarkeit des Uyong. 
Aus Berichten des mit der Erforschung der 
Schiffbarkelt des Nyong beauftragten Hauptmanns 
Freiherrn v. Stein, welche infolge der durch die 
Unruhen im Sübdbezirk gestörten Postverbindung 
teilweise verspätet eingetroffen sind, entnehmen wir 
folgendes: 
Die Flußfahrt der Hauptexpedition von dem 
ager am Übergang der Jaundestraße bis in die 
Quellbambusümpfe, vier bis fünf Tage östlich Akono- 
linga, ist, wenn auch Felspartien, viele hohe Bäume 
641 
  
und vor allem massenhafte Fischereianlagen der Ein- 
geborenen häufig sehr hinderlich waren und auch 
mehrere kleine Unfälle im Gefolge hatten, im ganzen 
gut aber langsam vonstatten gegangen. Sie hat 
ergeben, daß der Fluß für Dampfer in Größe des 
„Mungo“ und auch für tiefer (bis zu 1:2) gehende 
Barkassen während acht bis neun Monaten des 
Jahres benutzbar ist. Auch die sehr viel kleinere 
Landexpedition unter dem Statlonsassistenten Schlief, 
mit der unterwegs mehrere Treffpunkte verabredet 
waren, und die streckenweise nördlich, streckenweise 
südlich des Flusses sich vorwärts bewegte, hatte 
einen Zwischenfall auf dieser Strecke nicht zu ver- 
zeichnen. 
Etwa an der Grenze der die Nyongquellflüßchen 
umschließenden sehr großen und tlefen Bambusümpfe 
wurde an einer etwa 200 m breiten und 8 bis 10 m 
tiefen Stelle (— sonst ist der Fluß in diesen 
Gegenden 40 bis 50 m brelt und 3 bis 4 m 
tief —) der Dampfer der Gesellschaft Südkamerun 
vorgefunden, der vor Reinigung des Flusses weiter 
aufwärts nicht gelangen konnte. Die Faktoreineu- 
anlagen mit den Verbindungen nach S. und S0. 
liegen noch zwel bis drei Tage weiter östlich. Die 
Fahrstraße dahin wird nach allerdings recht erheb- 
lichen Reinigungsarbeiten sicher brauchbar sein, da 
die Wassertiefe bei 30 bis 50 m Breite nirgend 
unter 3 m in der trockensten Zeit beträgt. 
Die vorläufige Grenze der Schiffbarkelt, die mit 
einiger Arbeit sich aber noch weiter ostwärts wird 
verlegen lassen, liegt etwa einen Tag westlich ge- 
nannter Route. Dort hat am Nordufer bereits 
die Gesellschaft Südkamerun ihr oberes Nyong- 
depot eingerichtet und die Verbindung mit Bimba 
(fünf Tage durch Bepôl) hergestellt. Etwas fluß- 
abwärts am. Südufer ist die Expedition mit Er- 
richtung eines provisorischen Postens beschäftigt, der 
mit einer 1,5 km langen Brücke durch unüber- 
schreitbaren Sumpf mit dem Nordufer verbunden 
werden wird und auf alle Fälle der sehr schwierigen 
Makaverhältnisse halber länger besetzt bleiben muß. 
Nachdem bereits mehrere Händler der Gesellschaft 
Südkamerun auf dem Südufer zwischen Atok und 
dem oberen Nyongdepot ausgeraubt und getötet 
worden waren, hat der Direktor der Gesellschaft sich 
klagend an die Verwaltung des Sanga-Ngoko-Gebiets 
und an die Expedition mit der Bitte um Hilfe ge- 
wandt. Es wurde ihm diese seltens der Expedition 
auch zugesichert. Noch ehe aber die Antwort der 
Verwaltung des Sanga-Ngoko-Gebiets eintraf, 
wurde ein vorausgefahrener Teil der Flußexpedition 
abends im Lager vier Stunden unterhalb des oberen 
Nyongdepots scharf beschossen. Sofort nach Süd, 
Südwest und West ausgesandte Patrouillen erhielten 
ebenfalls Feuer. Nach Ost wurde das nahe Grenz- 
flübchen Maka-Nordganguma (Nyem) nicht über- 
schritten.
	        

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