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Deutsches Kolonialblatt. XVII. Jahrgang, 1906. (17)

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Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XVII. Jahrgang, 1906. (17)

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Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1906
Title:
Deutsches Kolonialblatt. XVII. Jahrgang, 1906.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Kolonialblatt
Volume count:
17
Publishing house:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1906
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück Nummer 2.
Volume count:
2
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Teil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XVII. Jahrgang, 1906. (17)
  • Title page
  • Einteilung.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Verzeichnis der in den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichnis.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Amtlicher Teil.
  • Nichtamtlicher Teil.
  • Personal-Nachrichten.
  • Patriotische Gaben.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Aus dem Bereiche der Missionen und der Antisklaverei-Bewegung.
  • Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten.
  • Verschiedene Mitteilungen.
  • Literatur.
  • Literatur-Verzeichnis.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)

Full text

d Die Arbeitsverträge werden von den Vertretern 
er Verwaltung daraufhin geprüft, daß der Ein- 
heborene sich aus freiem Willen verpflichtete. 
!1 Die Bedingungen des Vertrages werden in das 
rbeitsbuch eingetragen, insbesondere auch die Dauer 
d Vertrages, die 30 Monate nicht überschreiten 
arf, die Bedingungen des Vertrages, der monatliche 
en, dessen Mindestbetrag für das Jahr vom 
ouverneur bestimmt wird. 
v Jeder ohne Grund versäumte Tag zieht den 
nerrlust des Tagelohnes und der Ration nach sich 
9 die Verpflichtung, denselben nach Ablauf der 
Hrtheit gegen denselben Entgelt nachzudienen. 
alls die Abwesenhelt über acht Tage dauert, kann. 
er Arbeiter außerdem von dem Verwaltungsbeamten 
8 elner Strafe verurteilt werden, deren Höhe das 
apelte vom Lohn für jeden versäumten Tag be- 
#e gt, aber das Doppelte eines Monatslohnes nicht 
ersteigen darf. In diesem Falle trägt der Arbeit- 
heber die Kosten der Ernährung und des Unter- 
#lts für den Arbeiter, falls die Strafsumme dem 
rbeitgeber zugesprochen worden ist. 
sũ Am Schlufse des Dekrets sind Strasbestimmungen 
Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie füͤr Land- 
elcher erlassen. 
Berschiedene Mitleilungen. 
dem Jahresbericht der Sandelskammer zu Bamburg 
über das Jahr 1905 
lutnehmen wir nachfolgende unsere Schutzgebiete 
treffende Ausführungen: 
Daß unter vielseitigen Bestrebungen, welche alle 
nr oder weniger dahin gehen, den deutschen Handel 
1. gewissen Gebleten Westafrikas auszuschließen, der 
eigener Kolonien daselbst außerordentlich wichtig 
der stellt sich immer mehr heraus, und es ist für 
deren Entwicklung besonders günstig, daß in ihnen 
Handel aller Nationen gleichberechtigt ist. 
Togo. 
In unseren tropischen Kolonten Westafrikas wie 
200 und Kamerun ist denn auch, trotz der Politik 
wei offenen Tür, der Handel mit Deutschland bei 
#neem der bedeutendste geblieben, und es ist an- 
und bmen, daß die dort ansässigen deutschen Firmen 
nternehmungen dafür sorgen werden, daß sie 
Lte andel auch ferner in ihren Händen behalten. 
en in diesen Kolonien hat sich im letzten Jahre 
D## 4hute Entwicklung vollzogen, trotzdem durch 
gede nheit manche Produkte nicht in dem Maße 
ö oen sind wie in früheren Jahren. Die Er- 
geine 70 der Küstenbahn von Lome nach Anecho hat 
# bamngeahnte Verkehrsentwicklung zur Folge gehabt, 
der schon jetzt die gleichzeitig mit der Eröffnung 
in ahn dem Betrieb übergebene Landungsbrücke 
n durchaus nicht dem Verkehr genügt, noch 
eniger genügen wird, wenn die Eisenbahn ins 
To 
53 
Innere des Landes, deren erste Strecke in Anwesen- 
beit mehrerer Reichstagsabgeordneter am 27. August 
eröffnet wurde, in ihrer ganzen Länge dem Verkehr 
übergeben sein wird. Die Ausfuhr von Baumwolle 
aus Togo ist im vergangenen Jahre zum ersten 
Male in etwas größeren Posten erfolgt, und an dem 
Matshandel, von welchem oben bereits die Rede ge- 
wesen ist, hat auch Togo seinen Anteil gehabt. Man 
kann der Weiterentwicklung dieser Kolonie mit großem 
Vertrauen entgegensehen. 
Kamerun. 
Es ist dringend erforderlich, daß auch in Kamerun 
die schon lange geplante Eisenbahn baldigst zur Aus- 
führung kommt. Nach den Erfahrungen, die in allen 
anderen Kolonien Westafrikas gemacht find, ist es 
als zweifellos anzusehen, daß der geringe Betrag, 
den die vom Reiche geforderte Garantie für elnen 
Tell des Anleihekapitals erheischt, durch die ver- 
mehrten Elnnahmen aus dem gesteigerten Verkehr 
gLedeckt werden wird. 
Leider haben die Kakaoplantagen im laufenden 
Jahre durch übermäßige Feuchtigkeit zum Teil sehr 
gelitten und ist die Kakavernte verhältnismäßig ge- 
ring ausgefallen. Die von allen Seiten mit großer 
Energie in Angriff genommenen Anpflanzungen von 
Kautschukbäumen, von denen insbesondere der in 
Westafrika heimische Kickriabaum in Betracht kommt, 
lassen größere Erträge dieses begehrten Artikels er- 
warten. Solange nicht auf regelmäßig angelegten 
Pflanzungen der Kautschuk in vernünftiger Welse 
geerntet wird, wird es außerordentlich schwierig sein, 
dem von den Eingeborenen betriebenen Raubbau- 
sustem Einhalt zu tun. Die im Süden des Gebiets 
zeitweise stattgehabten Aufstände haben, wenn sie auch 
den Händlern manchen Schaden durch Vernichtung 
von Produkten und Waren zugefügt haben, eine 
ernstere Bedeutung nicht gehabt. 
Südwestafrika. 
Die Verhältnisse in Deutsch-Sädwestafrika find 
ja leider noch recht traurige, jedoch lassen die letzten 
Berichte die Aussichten auf baldige Unterwerfung 
der aufständischen Hereros und Hottentotten als be- 
gründet erscheinen dank des heldenmütigen Verhaltens 
und des Opfermutes der deutschen Truppen, die in 
der Überwindung gewaltiger Schwierigkeiten mehr 
geleistet haben, als bei der Entfernung des Kriegs- 
schauplatzes der Allgemeinheit zum Bewußtsein ge- 
kommen ist. Wir hegen die Hoffnung, daß die 
Kolonle nach Wiederherstellung der Ordnung die ihr 
vom Aufstande geschlagenen Wunden bald verwinden 
und die Unrichtigkeit der pessimistischen Urteile be- 
weisen wird, die vielfach über ihren wirtschaftlichen 
Wert geäußert sind. Dann werden auch die be- 
dauerlichen Opfer an Menschenleben, die die Nieder- 
werfung des Aufstandes gekostet hat, wenigstens nicht 
vergeblich gebracht sein. 
Zu den größten Schwierigkeiten in dieser Kolonie 
  
gehören die Landungsverhältnisse. In Swakopmund
	        

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