Staatsbibliothek Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment
  • Facebook Icon
  • Twitter Icon

Das Deutsche Reich zur Zeit Bismarcks.

Access restriction

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Copyright

There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Das Deutsche Reich zur Zeit Bismarcks.

Access restriction

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Copyright

There is no access restriction for this record.

Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1906
Title:
Deutsches Kolonialblatt. XVII. Jahrgang, 1906.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Kolonialblatt
Volume count:
17
Publishing house:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1906
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück Nummer 12.
Volume count:
12
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Teil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Aus dem Bereiche der Missionen und der Antisklaverei-Bewegung.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Das Deutsche Reich zur Zeit Bismarcks.
  • Title page
  • Blank page
  • Porträt Bismarcks.
  • Publikationsrechte.
  • Vorwort.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Erstes Buch. Das Deutsche Reich von 1871---1878.
  • 1. Kaiser und Reich.
  • 2. Der erste deutsche Reichstag. Die Entstehung des Zentrums.
  • 3. Erste Reichstagsverhandlungen und Reichsgesetzgebung (1871).
  • 4. Fortentwickelung des Reiches (1871). Beginn des kirchlichen Kampfes.
  • 5. Der Kulturkampf im Jahre 1872.
  • 6. Der Kulturkampf von 1873 bis Ende 1874.
  • 7. Ende und Ergebnisse des Kulturkampfes (1875).
  • 8. Der innere Ausbau des Reiches. Die Befestigung der deutschen Wehrkraft. (1872---74.)
  • 9. Der innere Ausbau des Reiches. Die deutsche Rechtseinheit. (1872---78.)
  • 10. Der innere Ausbau des Reiches. Volkswirtschaftliche Entwickelung und Gesetzgebung Deutschlands. (1872---77.)
  • 11. Bismarcks auswärtige Politik (1872---78).
  • 12. Die auswärtige Politik des Fürsten Bismarck (1872---78). {Fortsetzung.}
  • 13. Fürst Bismarck und die Parteien. „Friktionen." (1871---78.)
  • 14. Die Sozialdemokratie bis 1878.
  • 15. Die Reichslande Elsaß-Lothringen 1872---78. Die Einzelstaaten.
  • Zweites Buch. Das Deutsche Reich von 1878 bis zum Tode Kaiser Wilhelms I. (9. März 1888).
  • 1. Fürst Bismarcks nationale Wirtschaftspolitik 1878---79.
  • 2. Bismarcks Wirtschaftspolitik im Reichstag 1879. Politische Folgen.
  • 3. Die Eisenbahn- und Steuerreform Bismarcks. Neuere wirtschaftliche Gesetzgebung 1879---1881.
  • 4. Der Zollanschluß der Hansestädte. Septennat und Sozialistengesetz. Die Sezession. (1880 ff.)
  • 5. Versuche einer Verständigung mit Rom (1878---83).
  • 6. Die Sozialpolitik des Deutschen Reiches (1880---89).
  • 7. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888).
  • 8. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888). (Fortsetzung.)
  • 9. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888). Fortsetzung: Innere Politik von 1884 bis 1886.
  • 10. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888). Schluß: Innere und äußere Politik von 1886---1888.
  • 11. Das letzte Regierungsjahr Kaiser Wilhelms I. Die Krankheit des Kronprinzen. Heimgang Kaiser Wilhelms.
  • Drittes Buch. Vom Tode Kaiser Wilhelms I. bis zur Entlassung des Fürsten Bismarck (20. März 1890).
  • 1. Die Regierung Kaiser Friedrichs III. (Vom 9. März bis 15. Juni 1888.)
  • 2. Anfänge der Regierung Kaiser Wilhelms II.
  • 3. Die weitere Regierung Kaiser Wilhelms II. (1888, 1889).
  • 4. Die deutsche Kolonialpolitik. (Gundsätze und Anfänge. Südsee 1880. Südwestafrika und Westafrika 1880---1885.)
  • 5. Die deutsche Kolonialpolitik. (Fortsetzung: Kongokonferenz. Karolinenstreit. Dampferlinien und sonstige Kolonialfragen. Südsee. Neuguinea. Samoa. Ostafrika etc. 1884---90.)
  • 6. Die Reichslande Elsaß-Lothringen (1879---1893).
  • 7. Die Entlassung des Fürsten Bismarck (März 1890).
  • 8. Der „neue Kurs". Schlußbetrachtung.
  • Quellen und benutzte Werke.

Full text

126 I, 8. Der innere Ausbau des Reiches. Die Befestigung der deutschen Wehrkraft. 
gesetzbuch zu rechnen, welches dem Reichstag im Frühjahr 1872 unterbreitet wurde. 
Unter dem Vorsitz des ehrwürdigen Moltke und unter der sachverständigen Mitwirkung 
hoher Generalstabsofsiziere gestaltete die Neichstagskommission den Entwurf der Re- 
gierung wesentlich um. Diese Arbeit fußte einerseits auf den wissenschaftlichen Grund- 
lagen des deutschen Reichsstrafgesetzbuchs, anderseits auf dem Grundsatze, daß zu 
weit getriebene Menschlichkeit die notwendige eiserne Mannszucht im Heer zu erschüttern 
drohe. Deshalb ließ auch die Reichstagskommission am 30. April, auf Vorstellung 
der Regierungen, das Strafmittel des „strengen Arrestes“ bestehen. Im Reichstag 
stellte die Opposition diese Strafe auf eine Linie mit der Folter. Auch Laskers weichem 
Gemüt erschien sie zu hart. Er hatte schon in der Kommission an Stelle der Straf- 
verschärsung „Wasser und Brot“ vergeblich eine „knappe, nahrungsfähige Kost“ 
setzen wollen. Feldmarschall Moltke aber sprach am 7. Juni im Reichstag überzeu- 
gende Worte für die Vorlage: 
Bei militärischen Strafen dürfe man sich nicht ausschließlich auf den bürgerlich-zuristischen 
Standpunkt siellen, sagte er. Autorität von oben und Gehorsam von unten sei die Seele der 
Armee, eine Armee ohne Disziplin im Kriege untauglich, im Frieden gefährlich. Kurze und 
stenge Strafen lägen im militärischen Interesse. Mit leichten Strafen komme man nicht durch: 
denn die Strafen seien nicht für den ordentlichen, properen Soldaten, sondern für den schlechten. 
Auch Noon sprach sich in demselben Sinne aus. Den wichtigen nationalen Fort- 
schritt dieses Gesetzes durfte der Reichstag an der untergcordneten Frage der Strafart 
des mittleren und strengen Arrestes nicht scheitern lassen. Doch nahm er dabei die 
Resolution an: „Der Reichskanzler wolle veranlassen, daß eine sachverständige und 
umssende Untersuchung darüber angestellt werde, welche Einwirkung auf die Gesund- 
heit die Vollstreckung des mittleren und strengen Arrestes ausübe, ob und inwieweit 
nachteilige Einwirkungen wahrzunehmen seien, die mit der besonderen Art der Er- 
nährung und des Aufenthaltes zusammenhängen, und das Ergebnis dieser Unter- 
suchung zur Kenntnis des Neichstags bringen.“ 
Im Jahre 1873 legte die Regierung dem Reichstag einen Gesetzentwurf betresss 
der Verwaltung des Reichsinvalidenfonds vor, dessen Gründung schon 1871 be- 
schlossen worden war. Der Entwurf wies zur Unterstützung der Invaliden des Hecres 
und der Flotte und zur Versorgung der Hinterbliebenen solcher Invaliden 187 Millio- 
nen Thaler an. Diese Summe sollte in verzinslichen Schuldverschreibungen angelegt 
werden, und zwar in solchen des Reiches, der Einzelstaaten, deutscher kommunaler 
Körperschaften (Provinzen, Kreise, Gemeinden), auch in solchen dentscher Eisenbahn- 
gesellschaften, landschaftlicher oder kommunaler Kreditbanken. Die Verwaltung dieses 
Fonds sollte unter der Oberaussicht des Reichskanzlers von einer besonderen Behörde 
geleitet werden, deren Vorsitzenden der Kaiser, deren beide anderen Mitglieder der Bun- 
desrat je auf ein Jahr zu ernennen hatte. Der Bericht über die Verwaltung des Fonds 
sollte dem Neichstag allzährlich zugleich mit dem Reichshaushalt vorgelegt werden. 
Nicht minder sollte durch Reichsgesetz später Verfügung getrossen werden über die Ver- 
wendung aller Bestände, welche durch Heimfall der auf den Fonds angewiesenen Pen- 
sionen verfügbar werden würden. Der Neichstag trat am 27. März 1873 in die erste
	        

Cite and reuse

Cite and reuse

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS IIIF manifest Mirador ALTO TEI Full text PDF DFG-Viewer OPAC
TOC

Chapter

PDF RIS

Image

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment