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Deutsches Kolonialblatt. XVII. Jahrgang, 1906. (17)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XVII. Jahrgang, 1906. (17)

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Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1906
Title:
Deutsches Kolonialblatt. XVII. Jahrgang, 1906.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Kolonialblatt
Volume count:
17
Publishing house:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1906
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück Nummer 12.
Volume count:
12
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Teil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Supplement

Title:
Beilage zum Deutschen Kolonialblatt 1906 Nr. 12 vom 16. Juni 1906. Übersicht über die seit der letzten Tagung vorgefallenen, die Schutzgebiete betreffenden wichtigeren Ereignisse.
Document type:
Periodical
Structure type:
Supplement

Chapter

Title:
Deutsch-Ostafrika.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XVII. Jahrgang, 1906. (17)
  • Title page
  • Einteilung.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Verzeichnis der in den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichnis.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Amtlicher Teil.
  • Nichtamtlicher Teil.
  • Personal-Nachrichten.
  • Patriotische Gaben.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Aus dem Bereiche der Missionen und der Antisklaverei-Bewegung.
  • Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten.
  • Verschiedene Mitteilungen.
  • Literatur-Verzeichnis.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Anzeigen.
  • Beilage zum Deutschen Kolonialblatt 1906 Nr. 12 vom 16. Juni 1906. Übersicht über die seit der letzten Tagung vorgefallenen, die Schutzgebiete betreffenden wichtigeren Ereignisse.
  • Togo.
  • Kamerun.
  • Deutsch-Südwestafrika.
  • Deutsch-Ostafrika.
  • Samoa.
  • Deutsch-Neuguinea.
  • Karolinen, Palau, Marianen und Marshallinseln.
  • Anlage 1.
  • Anlage 2. Berechnung des Iststandes der Schutztruppe für Südwestafrika nach dem Stande vom 31. Mai 1906.
  • Anlage 3. Summarische Zusammenstellung der beim Oberkommando der Schutztruppe bekannt gewordenen Verluste infolge des Aufstandes in Südwestafrika bis einschließlich 2. Juni 1906.
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)

Full text

4 .—. 15 — 
Als gesperrte Gebiete wurde durch Bekanntmachung vom 7. März 1906 der Bezirk Usumbura 
(Sultanate Urundi und Ruanda) sowie der Bezirk Bukoba bezeichnet; eine gleiche Maßregel wurde 
Frovisorisch für die aufständischen Bezirke verfügt. 
2. Eine Verordnung, betreffend die Ein- und Durchfuhr von Feuerwaffen und Schießbedarf, 
vom 9. März 1906. « 
3. Eine Verordnung, betreffend Führung und den Besitz von Feuerwaffen und Schießbedarf 
und den Verkehr mit denselben, vom 9. März 1906. 
Die beiden letztgenannten Verordnungen suchen im Einklange mit den Bestimmungen der 
Generalakte der Brüsseler Antisklaverei-Konferenz einerseits eine Kontrolle und Beschränkung der 
Eingeborenen bezüglich des Besitzes von Feuerwaffen herbeizuführen, andererseits den im Schuhgebiet 
ansässigen Europäern. den Besitz und die Beschaffung der zu ihrer Verteidigung notwendigen Waffen 
und Munition möglichst zu erleichtern, ohne dabei die zur Verhütung der Abgabe dieser Waffen an 
Eingeborene erforderliche Kontrolle aufzugeben. 
Die Bureneinwanderung in das Schutzgebiet hat im Verlauf des letzten Jahres nicht 
unerheblich zugenommen. Nach den neuesten Berichten sind am Meruberge 126 Farmen mit rund 
400 Personen besledelt. In der Landschaft Iraku südsöstlich von Aruscha ist eine davon unabhängige 
Burenanstedlung von etwa 300 Familien in der Bildung begriffen. 
Ebenda wird ein Versuch mit der Ansiedlung ackerbautreibender Kleinbauern von dem 
ostfrikanischen Besiedelungskomiter der Deutschen Kolontalgesellschaft gemacht, indem es Vertrauens- 
leuten auswanderungslustiger Deutscher aus dem Kaukasus bei der Ausreise nach Ostafrika 
behilflich war. 
Die gemischte Grenzexpedition zur Festlegung der Grenze zwischen Deutsch- und Britisch- 
Ostafrika vom Ostufer des Viectoriasees zum Kilimandjaro hat inzwischen ihre Arbeiten vollendet. 
JIm Afpril 1906 reiste Geh. Med.-Rat Prof. Koch mit mehreren Assistenten wieder nach 
Dautsch-Ostafrika, um eine auf Neichskosten ausgestattete Expedition zur Erforschung der Schlaf- 
krankheit zu leiten. Für die Expedition sind etwa 1½ Jahre in Aussicht genommen. Eine epidemische 
Ausbreitung der Schlafkrankheit im deutschen Schupzgebiet ist bisher noch nicht erfolgt. 
Im September 1905 konnte das Höhensanatorium Wugtri in den Usambarabergen eröffnet werden. 
Die Pestherde im Innern von Deutsch-Ostafrika haben im vergangenen Jahre keine Epidemien 
veranlaßt. Auch ist die Küste, trotzdem in Zanzibar eine Pestepidemie auftrat, bisher von Pest 
verschont geblieben. Zur größeren Sicherheit wird für die Rattenvertilgung auf Schiffen ein Clayton- 
Apparat fur Daressalam beschafft. 
Samoa. 
Die Unbotmäßigkeit einiger Häuptlinge im Frühjahr 1905 ist von dem Gouverneur für den 
Ausbau und die Weiterentwickelung der Selbstverwaltung der Samoaner vorteilhaft ausgenutzt 
worden) die altsamoanische Verfassung der Tumua und Pule, die eigentliche Wurzel der Kämpfe 
und Fehden unter den großen Häuptlingsfamilien, ist aufgehoben und die Eingeborenen-Verwaltung 
damit in leichter kontrollierbare Bahnen Lelenkt worden. Daß diese tief einschneidende Umwandlung 
ohne Aufstund und Blutvergießen vor sich ging, ist ein JZeichen, daß die Samoaner mit der deutschen 
Negierung zufrieden sind. Einen Beweis b, daß die Regierung den Samoanern auch sonst günstige, 
ihnen zusagende Lebenshedingungen geschaffen hat, ergibt das neu eingeführte Gehurtg, und Sterbe- 
roister; denn während man bisher annahm, daß die Völker der polynesischen Rasse im Aussterben 
begrifen sind, lehrt diese Statistik eine ständige Zunahme der eingeborenen Bevölkerung Samoas. 
Die Yirntagenwirtschaft hat sich im Berichtsjahr günstig weiter entwickelt. Neben der 
alteingesessenen Deutschen Handels- und Plantagen-Gesellschaft der Sübserinseln (Samburg, ehemals
	        

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