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Deutsches Kolonialblatt. XVII. Jahrgang, 1906. (17)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XVII. Jahrgang, 1906. (17)

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Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1906
Title:
Deutsches Kolonialblatt. XVII. Jahrgang, 1906.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Kolonialblatt
Volume count:
17
Publishing house:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1906
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück Nummer 17.
Volume count:
17
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Teil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Deutsch-Ostafrika.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XVII. Jahrgang, 1906. (17)
  • Title page
  • Einteilung.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Verzeichnis der in den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichnis.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Amtlicher Teil.
  • Nichtamtlicher Teil.
  • Personal-Nachrichten.
  • Patriotische Gaben.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Aus dem Bereiche der Missionen und der Antisklaverei-Bewegung.
  • Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten.
  • Verschiedene Mitteilungen.
  • Literatur.
  • Literatur-Verzeichnis.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Anzeigen.
  • Beilage zum "Deutschen Kolonialblatt", XVII. Jahrgang, Nr. 1. Die katholischen Missionen in den deutschen Schutzgebieten.
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Amtlicher Teil.
  • Nichtamtlicher Teil.
  • Personal-Nachrichten.
  • Patriotische Gaben.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Aus dem Bereiche der Missionen und der Antisklaverei-Bewegung.
  • Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten.
  • Verschiedene Mitteilungen.
  • Literatur-Verzeichnis.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Anzeigen.
  • Beilage zum Deutschen Kolonialblatt 1906 Nr. 12 vom 16. Juni 1906. Übersicht über die seit der letzten Tagung vorgefallenen, die Schutzgebiete betreffenden wichtigeren Ereignisse.
  • Togo.
  • Kamerun.
  • Deutsch-Südwestafrika.
  • Deutsch-Ostafrika.
  • Samoa.
  • Deutsch-Neuguinea.
  • Karolinen, Palau, Marianen und Marshallinseln.
  • Anlage 1.
  • Anlage 2. Berechnung des Iststandes der Schutztruppe für Südwestafrika nach dem Stande vom 31. Mai 1906.
  • Anlage 3. Summarische Zusammenstellung der beim Oberkommando der Schutztruppe bekannt gewordenen Verluste infolge des Aufstandes in Südwestafrika bis einschließlich 2. Juni 1906.
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)

Full text

— 4 — 
1 Zur Erhaltung und Vermehrung der Kautschurbestände des Schutzgebietes sind einschneidende 
Maßnahmen geplant, die in einer Konferenz mit den Interessenten und Sachverständigen beraten 
werden sollen. 
Mit der Kamerun Bergwerks. anengesellcchaft sind Verhandlungen über die Erteilung einer 
Konzession zur Petroleumgewinnung im Gange, für die als Grundlage die inzwischen erlassene 
Bergverordnung dient. 
- In gesundheitlicher Beziehung ist zu bemerken, daß Südkamerun vor kurzem von einer Pocken- 
Epidemie heimgesucht worden ist. Es gelang jedoch durch rechtzeitige Impfungen sie bald zum 
Stillstand zu bringen. 
Durch eine gemischte deutsch-englische Kommission, die ihre Arbeiten im Mai beendet hat, ist 
die Grenze gegen Southern Nigeria zwischen der Küste und dem Eroß-Schnellen-Gebiet örtlich 
festgelegt worden. 
Ein in London am 19. März d. J. getroffenes s aber noch nicht ratifiziertes Abrommen legt 
ferner die deutsch-englische Grenze zwischen Dola und dem Tschad-See in ihren Details fest. England 
hat seine Ansprüche auf Dikoa gegen Aufgabe eines kleinen deutschen Gebietes an dem linken unteren 
Faro--Ufer fallen gelassen. Der deutsche Besitzstand in der Nachbarstadt von Dikoa hat nach dem 
Abkommen eine Abrundung nach N. W. zu erfahren, so daß die Grenze auf zirka 9 km von Dikoa 
entfernt bleibt. 
Die belden Ende v. J. nach dem Sanga und Dscha aufgebrochenen gemischten deutsch französischen 
Kommisslonen zur Regulierung der Süd= und Ostgrenze von Kamerun haben ihre Arbeiten begonnen. 
Die Südexpedition, deren deutsche Abteilung Hauptmann Föärster leitet, hat mit Schwierigkeiten des 
Transportes und der Beschaffung der Nahrung für die erforderlichen zahlreichen Träger in den vielfach 
dünn bevölkerten Grenzgebieten zu kämpfen. Die französische Abteilung hat sich daher genötigt gesehen, 
ihr ursprünglich sehr zahlreiches weißes Personal auf ein Drittel zu reduzieren. Die Kommission hat 
bestätigt, daß Missum-Missum, um welche Faktorei bekanntlich im vorigen Jahr ein bedauerlicher 
Zusammenstoß zwischen den örtlichen beiderseitigen Verwaltungen stattfand, zirka 4 km nördlich von der 
französischen Grenze auf unzweifelhaft deutschem Gebiet liegt. Die Kommission hofft vor Anbruch 
der großen Regenzeit im September d. J. ihre Arbeit bis zu dem Schnittpunkt des 11° 20“ 5. Gr. 
mit dem Campo-Parallel, wo das spanische Muni-Gebiet beginnt, beenden zu können. Ob an diese 
Arbeiten anschließend die deutsche Kommission auf ihrem Rückweg zur Küste auch gleich noch mit einer 
spanischen Kommission die deutsch-spanische Grenze am Campo aufnehmen wird, dürfte wesentlich von 
den Entschließungen der spanischen Regierung, die noch nicht bekannt sind, abhängen. 
Die Ostgrenzexpedition hat die Cage von Bania am Sanga (16° 6°’15“ ö. Gr.) und von Gaza 
(15°% 67 45“ ö. Gr.) astronomisch bestimmt. Nach der ebenfalls astronomisch zu erfolgenden Feststellung 
der Lage von Kunde beabsichtigt die Kommission nach Norden zu triangulieren, da das Terrain hierzu 
günstig ist. 
Der von der Woermann-Linie übernommene Bau einer Brücke in Victor#a wurbe zu Ende 
geführt; die Landung und Verschiffung von Gütern ist damit an diesem Punkte der Küste wesentlich 
erleichtert und gesichert. 
wecks Anschlusses dieser Brücke an ihre Mlanzungsbahnen erhaute die Westafrikanische 
Planzungsgesellschaft „Victorigs einen Strandweg vom Kakaohafen, wo die Bahnen bisher endeten, 
durch den Botanischen Garten und verlegte auf diesem Wege ein Gleis bis zur Brückenwurzel. 
Das Woermann-Dock in Duala hat zur Qufriedenheit funktioniert) es war ausreichend 
beschäftigt. 
Der Bau einer Eisenbahn von Duala nach den Manengubabergen ist gesichert, nachdem der 
Reichstag die geforderte Zinsgarantie bewilligt hat. Der Buu wird von der Firma Lenz & Co. 
ausgeführt.
	        

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