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Deutschland und der Weltkrieg.

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Bibliographic data

fullscreen: Deutschland und der Weltkrieg.

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Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1908
Title:
Deutsches Kolonialblatt. XIX. Jahrgang, 1908.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Kolonialblatt
Volume count:
19
Publishing house:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1908
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück Nummer 21.
Volume count:
21
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Teil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Vermischtes.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Full text

  
A. Herkunft und Wesen der deutschen Institutionen 187 
  
es bis zum Peloponnesischen Krieg seinen aristokratischen Führern ge- 
horchte, daß diese Führer ihn erzogen, erhoben zu einer starken Staats- 
gesinnung, zu einem Leben für die Staatsideale. 
Gewiß hat es ganz= und halbbarbarische Völker kriegerischer Art ge- 
geben, die im Anschluß an ein hartes Nomadenleben cine kriegerische, 
freie politische Institutionen ansschließende, ganz oder halb despotische 
Verfassung hatten, wie die Araber unter Mahomed, wie manche Ger- 
manenstämme und Staaten in und nach der Bölkerwanderung. Aber 
kriegerische Verfassung und politische Unfreiheit sind in keiner Weise 
historisch unlöslich verbunden, sie sind keineswegs sich zeitlich stets fol- 
gende Erscheinungen. 
Sicht man von den älteren Typen kriegerisch organisierter Staaten 
ab, die man überhaupt nicht direkt mit der Gegenwart vergleichen kann, 
so gibt uns das Wort des großen Oxforder Professors Secley dic beste 
Erkenntnis für die Ursachen, die im 18. und 19. Fahrhundert zur Aus- 
bildung von Militärstaaten und damit zu gewissen Beschränkungen der 
bürgerlichen Freiheit geführt haben; er sagt: „Das Maß von Freiheit, 
das in einem Staate vernünftigerweise bestehen kann, ist umgckehrt pro- 
portional dem militärisch-politischen Orucke, der auf seine Grenzen vom 
Auslande her ausgeübt wird.“ Deutschland kam zur allgemeinen Wehr- 
pflicht durch den unerhörten Oruck der französischen Kriege, der na- 
polconischen Fremdherrschaft von 1792 bis 1813. Die Entstehung der 
deutschen Flotte und die Heeresvermehrungen von 1890 bis heute gehen 
zurück auf die englische Einkreisungspolitik und den vermehrten äuße- 
ren Druck von Rußland und Frankreich her. Hätte England, das 1792 
bis 1815 die Flotten der anderen Staaten zerstörte und ihre meisten Ko- 
lonien eroberte, sich mit seiner Machtstellung von 1815 bis 1850 zu- 
friedengegeben, hätte es die friedliche Politik, die es 1836 bis 1870 
mit der Selbständigmachung seiner wichtigsten Kolonien und der Ein- 
schränkung seiner Flottenrüstung verfolgte, von 1870 bis heute beibe- 
halten, so hätten wir Deutsche wahrscheinlich keine Flotte geschaffen, 
keine so großen Hceresvermehrungen wie jetzt vorgenommen. Aber cs 
hat seit DOisracli eine neue Eroberungspolitik getrichen; es hat von 1880 
bis 1900 allein 7 bis 8 Millionen qkm Land und 100 Millionen Men- 
schen annektiert; es hat seine Flotte ins Ungemessenc vermehrt; der eng- 
lische Staat ist wieder, wie Kant ihn im 18. Fahrhundert nennt, der er- 
oberungssüchtigste, kriegerischste Staat Europas geworden. Kein Wun- 
der, daß die anderen Staaten etwas nachfolgen mußten. 
Aber ist England damit unfreier, undemokratischer geworden? Gewiß 
nicht. Und ebensowenig ist Preußen und Oeutschland, weil es in den bei-
	        

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