Staatsbibliothek des ewigen Bundes Logo
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Deutsches Kolonialblatt. XIX. Jahrgang, 1908. (19)

Access restriction

There is no access restriction for this record.

Copyright

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XIX. Jahrgang, 1908. (19)

Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1908
Title:
Deutsches Kolonialblatt. XIX. Jahrgang, 1908.
Volume count:
19
Publisher:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1908
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_gazette

Title:
Stück Nummer 3.
Volume count:
3
Document type:
Periodical
Structure type:
law_gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Teil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Verschiedene Mitteilungen.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XIX. Jahrgang, 1908. (19)
  • Title page
  • Einteilung.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Verzeichnis der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichnis.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Amtlicher Teil.
  • Nichtamtlicher Teil.
  • Personal-Nachrichten.
  • Patriotische Gaben.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Kolonialwirtschaftliche Mitteilungen.
  • Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten.
  • Verschiedene Mitteilungen.
  • Literatur.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Schiffsbewegungen.
  • Kurse deutscher Kolonialwerte.
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)

Full text

W 148 2c□ 
aus der Kolonie Madagaskar nebst Zubehörgebieten 
bis zum 31. Dezember 1908 mit der Einschrän- 
kung verlängert, daß jeder Ausführer von Ochsen 
gleichzeitig eine dem zehnten Teile der ausge- 
führten Stückzahl Ochsen entsprechende Anzahl 
Kühe und Färsen ausführen kann. Diese Ver- 
günstigung darf jedoch nicht von einem Ausfuhr= 
posten auf einen anderen übertragen werden. 
Für die ausgeführten Kühe und Färsen wird 
ein Ausfuhrzoll von 2,50 Franken für das Stück 
erhoben. 
(Journal officiel de ln Républigquc Frunçaise.) 
Einführung des neuen Jolltarilfs auf den 
Cook- usw. Inseln. 
Der neue Zolltarif für Neuseeland ist vom 
1. Januar d. Is. ab auch auf den Cook-Inseln 
Verschiedene 
Die Gründung eines Deportations-Verbandes 
ist jüngst hier in Berlin erfolgt. Der Verband 
erläßt einen Aufruf, in dem es heißt: 
„Zufolge der sich mehrenden selbständigen 
Schriften wie der Kontroversen in der Presse über 
die Frage, ob man in Deutschland eine Straf- 
verschickung von Verbrechern nach unseren 
Kolonien einführen solle, und in Anbetracht der 
Wichtigkeit dieser Frage, die je nach der Art 
ihrer Lösung unseren Kolonien zum Nutzen oder 
Schaden gereichen konnte, hatte vor etwa zwei 
Jahren der damalige Vorsitzende des Deutschen 
Kolonial-Bundes einen „Deportations-Aus- 
schuß begründet, der sich eingehend mit dem 
Studium der gedachten, volkswirtschaftlich und 
kolonisatorisch außerordentlich wichtigen Materie 
zu befassen hatte. Dieser Deportations-Ausschuß 
unternahm es nach stattgehabter Prüfung zunächst, 
die verschiedenen Richtungen unter den Freunden 
einer Strafverschickung auf einem Mittelwege zu 
einigen. Nachdem ihm dies im wesentlichen ge- 
lungen, wandte er sich mit einer Eingabe an den 
Reichskanzler, in welcher dieser gebeten wurde, 
zunächst den Versuch einer fakultativen 
Strafverschickung von 500 Verbrechern nach 
den Admiralitäts-Inseln zur Ausführung zu 
bringen. Alsdann wandte sich der genannte 
Ausschuß im vergangenen Jahre in einer, zum 
Teil auf den Darlegungen des bekannten De- 
portations-Verfechters, Oberlandesgerichtsrats 
C. Wagner, bafierten Petition an den Deutschen 
Reichstag mit derselben Bitte. Die Petition 
wurde im November vorigen Jahres in der 
und den anderen in dem „Cook and other Islands 
Government Act 1901“ genannten Inseln in 
Kraft gesetzt. (rhe Board of Trade Journal.) 
Jollfreie Kusfuhr von fingora-Böchen und Siegen 
aus der Raopkolonie nach Deutsch-Südwestafrika. 
Die Gouvernements-Zeitung der Kapbkolonie 
vom 20. Dezember v. Is. veröffentlicht eine Be- 
kanntmachung des Gouverneurs vom 16. genannten 
Monats, nach welcher der Ausfuhrzoll von & 100 
auf Angora-Böcke und -Ziegen bei der Ausfuhr 
aus der Kapkolonie nach Deutsch-Südwest- 
afrika in Zukunft nicht mehr zu erheben ist. 
  
([Mitteilungen. 
Petitions-Kommission des Reichstages besprochen 
und der Regierung als Material überwiesen. 
Die Verhandlungen haben ergeben, daß die 
Frage erst dann als spruchreif zu betrachten sein 
wird, wenn sich breitere Volksströmungen zu ihren 
Gunsten bemerkbar machen. 
Nach reiflicher Erwägung dieser Sachlage 
hat sich auf Veranlassung und unter Beteiligung 
einer Reihe von Persönlichkeiten juristischer, 
kriminalistischer, volkswirtschaftlicher und kolonialer 
Richtung ein unabhängiger „Deportations- 
Verband gebildet, in welchem sich alle Freunde 
des Gedankens einer Strafverschickung zusammen- 
finden sollen. 
Der Deportations-Verband steht allelt Fragen 
der äußeren und inneren Politik, die sich nicht 
auf seine Zwecke und Ziele beziehen, durchaus 
neutral gegenüber, er wird also im Gegensatz zu 
dem früheren Deportations-Ausschuß auch damit 
rechnen dürfen, daß sich niemand aus kolonial- 
polikischen Gründen von seinen Bestrebungen fern 
hält, der diese an und für sich als zweckmäßig 
oder notwendig anerkennt. 
Der Deportations-Verband wendet sich daher 
an die Männer aller Parteirichtungen und an 
alle die Kreise des deutschen Volkes, welche eine 
geeignete Anderung des Strafvollzuges 
für notwendig erachten und der Ansicht sind, daß 
es weiterhin nicht angängig sei, die größer und 
größer werdenden Scharen von Verbrechern aller 
Art unaufhörlich wieder in die gesittete Gesellschaft 
hinein zu lassen. 
Er wendet sich auch an diejenigen, welche sich 
der Einsicht nicht verschließen wollen, daß an 
 
	        

Downloads

Downloads

Full record

ALTO TEI Full text PDF
TOC
Mirador

This page

PDF Image Preview Image Small Image Medium Image Master ALTO TEI Full text Mirador

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Formats and links

Formats and links

ausgabe:

The metadata is available in various formats. There are also links to external systems.

Formats

METS METS (entire work) MARC XML Dublin Core

Links

OPAC DFG-Viewer Mirador

Cite

Cite

The following citation links are available for the entire work or the page displayed:

Full record

This page

Citation recommendation

Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

What color is the blue sky?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.