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Lehrplan für die einfachen Volksschulen des Königreichs Sachsen vom 5. November 1878.

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Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

Volltext: Lehrplan für die einfachen Volksschulen des Königreichs Sachsen vom 5. November 1878.

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
gs_sachsen
Titel:
Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen.
Erscheinungsort:
Dresden
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Sammlung:
sachsen
Erscheinungsjahr:
1818
1831
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

Zeitschriftenband

Persistenter Identifier:
gs_sachsen_1830
Titel:
Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1830.
Bandzählung:
13
Herausgeber:
Meinhold & Söhne
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
sachsen
Erscheinungsjahr:
1830
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

law_gazette

Titel:
38. Stück.
Bandzählung:
38
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law_gazette

law

Titel:
No. 54.) Mandat, die Wahlen provisorischer städtischer Communalpräsentanten und die denselben, bis zur Einführung einer allgemeinen Städteordnung, zu gebende Stellung betreffend.
Bandzählung:
54.
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Lehrplan für die einfachen Volksschulen des Königreichs Sachsen vom 5. November 1878.
  • Einband
  • Titelseite
  • Vorwort.
  • Inhalt.
  • Gegenstände des Unterrichts.
  • § 2. Religions- und Sittenlehre.
  • § 3. Deutsche Sprache mit Lesen und Schreiben.
  • § 4. Rechnen.
  • § 5. Formenlehre.
  • § 6. Geschichte, Erdkunde, Naturgeschichte und Naturlehre.
  • § 7. Gesang.
  • § 8. Zeichnen.
  • § 9. Turnen.
  • § 10. Weibliche Handarbeiten.
  • § 11. Stundentabellen.
  • § 12. Anfang und Schluß des Unterrichts.
  • Anhang.
  • Sachregister.

Volltext

136 87. Gesang. 
außerhalb der Singstunden — z. B. bei Festlichkeiten, Spielen, Spazier- 
gängen 2c. — so viel als möglich zu verwerten.“ 
S. hierzu: Baunack, Lehrplan 2c.; Schreyer, Entwurf 2c.; 
Grüllich, Lehrplan 2c.; Lehrplan für den Bezirk Chemnitz II; auch 
Anmerkung 16, 24, 35, 125, 139, 200 b, 218. 
179) Die G. B. machen den Vorschlag, etwa 8 bis 12 der leichtesten 
Choräle für die ersten vier Schuljahre zu bestimmen. 
Baunack (Lehrplan 2c.) empfiehlt folgende: Christus, der ist mein 
Leben. Herr Gott, dich loben alle wir. Ich dank dir schon durch deinen 
Sohn. Nun laßt uns Gott, dem Herren. Vom Himmel hoch da komm' 
ich her. Gott des Himmels und der Erden. Liebster Jesu, wir sind 
hier. Nun danket alle Gott. Wer nur den lieben Gott läßt walten 
(Dur). Meinen Jesum laß ich nicht. Valet will ich dir geben. 
Im Lehrplane für den Bezirk Glauchau sind vorgeschrieben: Nun 
laßt uns Gott, dem Herren. Lobt Gott, ihr Christen, allzugleich. Herr 
Jesu Christ, dich zu uns wend (fürs 2. Schuljahr). Christus, der ist 
mein Leben. Wo Gott zum Haus nicht gibt sein Gunst. Gott des 
Himmels und der Erden. Herr Gott, dich loben alle wir (fürs 3. Schul- 
jahr). Meinen Jesum laß ich nicht. Nach einer Prüfung kurzer Tage. 
Aus meines Herzens Grunde. O Welt, ich muß dich lassen. Vom 
Himmel hoch da komm’ ich her. Liebster Jesu, wir sind hier (fürs 
4. Schuljahr). 
Bezirk Chemnitz II: Aus meines Herzens Grunde. Christus, der 
ist mein Leben (2. Schuljahr). Liebster Jesu, wir sind hier. Gott des 
Himmels und der Erden. Herr Gott, dich loben alle wir (3. Schuljahr). 
Ich dank' dir schon durch deinen Sohn. An einen Gott nur glauben 
wir. Nun laßt uns Gott, dem Herren. Nun danket alle Gott. 
Mach's mit mir, Gott, nach deiner Güt' (4. Schuljahr) 
In den Lehrplänen katholischer Schulen ist eine entsprechende An- 
zahl geistlicher Gesänge teils für die unteren, teils für die oberen 
Klassen festzustellen. 
1796b) Uber die Zahl der einzuübenden Volkslieder schwanken 
die Angaben; es scheint aber, als könnten etwa 40 innerhalb der Schul- 
zeit recht wohl fest erlernt werden. Diese Annahme wird u. a. durch 
die Vorschriften in Schreyers Entwurf 2c. und im Lehrplane für den 
Bezirk Chemnitz II bestätigt. 
Was die G. B. über Form und Inhalt der zu wählenden Lieder 
äußern, trifft im wesentlichen mit folgender Bemerkung Grüllichs. 
zusammen: „Die Lieder, welche in der Volksschule gesungen werden, 
sollen in poetischer wie in musikalischer Hinsicht wertvoll sein, so 
daß sie auch wirklich bildend und veredelnd wirken können. Haupt- 
sächlich werden in der Volksschule solche Lieder erklingen müssen, 
die aus religiöser Quelle geflossen sind und das Kind zu Gott erheben 
je nach den Lagen des Lebens, die es mit der Gemeinde wie mit der 
ganzen Menschheit zusammenschließen, die Vaterlandsliebe atmen und 
das Kind zum Herzen des Vaterlandes führen, die mit dem Volksleben 
innig verwachsen sind, die Freude an der Natur zum vollen warmen 
Ausdrucke bringen, — Lieder, die in der Kirche, im Hause, bei Spielen
	        

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