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Deutsches Kolonialblatt. XXXI. Jahrgang, 1920. (31)

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Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XXXI. Jahrgang, 1920. (31)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
kbl
Titel:
Deutsches Kolonialblatt.
Erscheinungsort:
Berlin
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1890
1921
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

Zeitschriftenband

Persistenter Identifier:
kbl_1909
Titel:
Deutsches Kolonialblatt. XX. Jahrgang, 1909.
Bandzählung:
20
Herausgeber:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1909
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

law_gazette

Titel:
Stück Nummer 1.
Bandzählung:
1
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law_gazette

Kapitel

Titel:
Nichtamtlicher Teil.
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
Kapitel

Kapitel

Titel:
Schiffsbewegungen.
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
Kapitel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XXXI. Jahrgang, 1920. (31)
  • Stück Nummer 1-4. (1-4)
  • Stück Nummer 5-8. (5-8)
  • Stück Nummer 9-12 (9-12)
  • Amtlicher Teil.
  • Bekanntmachung, betreffend Einlösung der von der früheren Schutzgebietsverwaltung während und vor der Okkupation ausgestellten Schuldanerkenntnisse.
  • Bekanntmachung, betreffend Festsetzung der Entschädigung für die durch die frühere deutsche Schutztruppe vorgenommenen Requisitionen.
  • Erlaß, betreffend die Aufhebung des Reichskolonialministeriums.
  • Bekanntmachung, betreffend die Ausdehnung des Geschäftsbereichs der Spruchkommissionen in Bremen und Stuttgart und die Errichtung weiterer Spruchkommissionen zur Entscheidung über die Anträge auf Gewährung von Vorschüssen usw. für Schäden in den deutschen Schutzgebieten aus Anlaß des Krieges.
  • Richtlinien für die Festsetzung von Entschädigungen aus Anlaß der Durchführung der Bestimmungen der Artikel 297, 298 nebst Anlage, 45 bis 50, 74, 121, 144 Abs. 3, 145, 153 Abs. 3 und 156 Abs. 2 des Friedensvertrags (Liquidationsrichtlinien).
  • Abänderung der Richtlinien für die Gewährung von Vorschüssen, Beihilfen und Unterstützungen für Schaden in den deutschen Schutzgebieten aus Anlaß des Krieges vom 15. Januar 1920 (Reiche-Gesetzbl. S. 61).
  • Personalien.
  • Nichtamtlicher Teil.

Volltext

eutsches Kolonialblatt 
Amisblatt der Rolonialʒentralverwaltung im Reichsministerium fũr Wiederaufbau. 
  
31. Jahrgang. Berlin, den 27. Juli 1920. Nummer 9—12. 
*1 Seichrfft ime le nach Bedarf zur Ausgabe. Der vierteljabrliche Abonnementsprels beträgt beim Bezuge durch dle Vost und 
Fas rekt unker — " durch die Verlagsbuchhandlung: a) 4 5.— für Demschland und Klär#ch. 
n 5 Lender- des Tiw ims. — Einsendungen und Anfragen sind an die Süuchblonnchen von E. S. Mittler & 
oUn . Berlim 8Wé8, Kochstraße 66—71. zu richten 
  
Inhalt: Amtlicher Teil: Bekanntmachung, betresfend Einlösung der von der früheren Susgebietswerwaltung 
während und vor der Okkupation ausgestellten Schuldanerkenninisse. Aom 19. August 1919 — Bekannt- 
machung, betreffend Festsetzung der Entschadigung fur die durch die frühere deutsche Equnn ux*t 
Requisitionen. Vom 20. August 1919 S. 42. — Erlaß, betreffend die Aufhebung des Reichskolonialministeriums. Vom 
29. März 1920 S. 42. — Bekanntmachung, betresjend die Ausdehnung des Geschäftsbereichs der Spruchkommissionen 
in Bremen und Stuttgart und die Errichtung weiterer Spruchkommissionen zur Entscheidung über die Anträge auf 
Gewährung von Vorschüssen usw. für Schaden in den deutschen Schutzgebieten aus Anlaß des Krieges. Vom 18. Mai 
1920 S. 42. — Richtlinien für die Festietzung von Entschadigungen aus Anlaß der Durchführung der Bestimmungen 
der Artikel 297, 208 nebst Anlage, 45 bis 50, 74, 121, 1114 Abs. 3, 145, 153 Abs. 3 und 150 Abs. 2 des Friedens- 
vertrags (Liquidationsrichtlinien). Vom 26. Mai 1920 S. 43. — Abänderung der Richtlinien für die Gewährung von 
Vorschussen, Beihilfen und Tnterstützungen für Schaden in den deutschen Schutzgebieten aus Anlaß des Krieges vom 
15. Januar 1920 (Reichs-Gesetzbl. S. 61). Vom 1. Juli 1920 S. 46. — Personalien S. 46 
Nichtamtlicher Teil: Vertrag, betreffend die Kontrolle des Handels mit Waffen und Munition S. 40.— 
Wichtige Adressen S. 62. — Aerband deutscher Nolonial- und Auslandsärzte S. 62. — Deutsche Kolonial= 
gesellschaft S. 63. 
Literatur-Bericht S. 63. — Neue Literatur (III.) S. 67. 
D Hnttlicher TeilSEccccccccm) 
  
Gesetze; Verordnungen der Reichsbehörden; Verträge. 
Bekanntmachung, betrekfend Einlösung der von der früheren Schutzgebletsverwaltung 
während und vor der Okhupation ausgestellten Schuldanerkenntnisse. 
Der Kommissar des früheren Gouvernements. 
J.. Nr. 3194/19. 
1. Die von der früheren Schutzgebietsverwaltung während der Dauer der Okkupation und 
vorher ausgestellten Schuldanerkenntnisse werden, soweit nicht schon eine Einlösung erfolgt ist, nun- 
mehr zur Zahlung fällig. 
2. Mit Genehmigung der Protektoratsverwaltung erfolgt die Einlösung unter folgenden 
Bedingungen: 
a) Die Inhaber von Schuldanerkenntnissen jeglicher Art werden ersucht, dieselben baldigst 
durch die Vermittlung der deutschen Banken des Schutzgebiets zur Einlösung zu bringen. 
Es besteht nur ein Anspruch auf Auszahlung in Deutschland, da im Schutzgebiet zur 
Auszahlung geeignete Einrichtungen nicht mehr vorhanden sind. 
e) Die Anerkenntnisse werden im Wege der Abtretung der jeweils gewählten Bank über- 
lassen und diese vermittelt die Auszahlung der Hauptsumme nebst Zinsen an diejenige 
Stelle in Deutschland, die gewünscht wird. 
Die Vorlage der Anerkenntnisse mit der auf ihnen vermerkten Abtretungserklärung und 
Empfehlungsbescheinigung muß so rechtzeitig stattfinden, daß eine Auszahlung vor dem 
31. Dezember 1919 in Deutschland möglich ist. Nach Ablauf dieses Zeitpunktes werden, 
soweit die Verpflichtung zur Zinszahlung nicht schon früher endet, Zinsen nicht mehr 
vergütet. 
Windhuk, den 19. August 1919. 
b 
— 
) 
gez. Kastl.
	        

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