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Deutsches Kolonialblatt. IV. Jahrgang, 1893. (4)

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Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. IV. Jahrgang, 1893. (4)

Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1910
Title:
Deutsches Kolonialblatt. XXI. Jahrgang, 1910.
Volume count:
21
Publisher:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1910
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Index

Title:
Verzeichnis der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
Document type:
Periodical
Structure type:
Index

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. IV. Jahrgang, 1893. (4)
  • Title page
  • Blank page
  • Inhalts-Verzeichniß.
  • Namen-Verzeichniß.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Amtlicher Theil.
  • Nichtamtlicher Theil.
  • Personal-Nachrichten.
  • Nachrichten aus den Deutschen Schutzgebieten.
  • Aus dem Bereiche der Missionen und der Antisklaverei-Bewegung.
  • Die bisherige Thätigkeit des internationalen maritimen Büreaus in Sansibar.
  • Bischof Tucker.
  • Die Generalversammlung der Missionsgesellschaft Berlin I.
  • Aus Liberia.
  • Verschiedene Mittheilungen.
  • Aus fremden Kolonien.
  • Litterarische Besprechungen.
  • Bekanntmachungen für die Schiffahrt.
  • Schiffsbewegungen.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Anzeigen.
  • Beilage zu Nr. 20 des „Deutschen Kolonialblattes", IV. Jahrgang.
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)

Full text

messungsbestimmungen sämmtlicher vertretenen Mächte 
durch die Hafenbehörde auf eine und dieselbe Dhau 
zur Anwendung gebracht werden, um die Ab- 
weichungen ihres Resultates festzustellen. 
Der Bau des zur Aufnahme des Büreaus be- 
stimmten Hauses schreitet rüstig vorwärts, und glaubt 
das Gouvernement, dem Büreau die erforderlichen 
Räumlichkeiten zu dem Preise von 110 Rup. monat- 
lich zur Verfügung stellen zu können. 
  
Bischof Tucker, der nach einer Notiz des 
„Chronicle“ jeht wieder auf dem Wege nach England 
ist, schreibt in einem vom Church Missionary In- 
telligenter veröffentlichten Briefe, daß vom 23. De- 
zember bis 30. Mai in Uganda unter Anderem 
35 000 religiöse Schriften verkauft, 9 Diakone und 
4 Priester geweiht, 153 Erwachsene und 53 Kinder 
getauft worden sind. Ein anderer Brief des Bischofs 
erzählt folgende bemerkenswerthe Begebenheit. An- 
fang März d. Is. entliefen einige Sklaven, die von 
ihren mohammedanischen Herren in Uganda schlecht 
behandelt worden waren, und flüchteten sich zu 
Christen. Auslieferung wurde verlangt, aber ver- 
weigert, obgleich der König einen besonderen Befehl 
erließ. Auf Angehen berief nun Herr Tucker eine 
Versammlung von Häuptlingen in die Kirche, und 
die Folge war, daß ein Beschluß angenommen und 
von 40 Häuptlingen unterzeichnet wurde, der Ab- 
schaffung der Sklaverei verlangt. Von 13 großen 
Häuptlingen, die Unganda im Ganzen zählt, sollen 
9 die Urkunde unterschrieben haben. 
Von französischen Missionen ist zu Mambade 
die Station Notre Dame des Anges zwischen dem 
Nyasa und Tanganyika, von den Engländern sind 
die Stationen Chogde und Lingo in Uganda an- 
gelegt worden. 
Die Generalversammlung der Missionsgesell- 
schaft Berlin 1 hat am 31. Mai d. Is, eine ihr 
vorgelegte wichtige Frage entschieden. Schon vor 
einigen Jahren (1888) plante die Gesellschaft eine 
Ausdehnung ihrer südafrikanischen Mission von 
Transvaal aus über den Limpopofluß hinüber in 
das Maschonaland (die sogenannte Bonyai-Mission). 
Nach einer Untersuchungsreise des Missionssuper- 
intendenten Knothe kam es auch schließlich dazu, in- 
dem Miss. Benster 1892 die Missionsfamilie Meister 
und den ledigen Br. Wedepohl dorthin geleitete. Es 
entstand bei Gudu eine Niederlassung und eine zweite 
war von Wedepohl geplant. Aber Meister und seine 
Frau wurden Beide vom Malariafieber dahingerafft 
und auch Wedepohl war von demselben heimgesucht. 
Nun erhob sich die Frage, ob die Maschona-Mission 
unter diesen Umständen aufgehoben oder doch auf- 
recht erhalten werden sollte. Der kürzlich vom. Nyosa- 
gebiet zurückgekehrte Missionssuperintendent Merensky, 
empfahl Ersteres, damit man sich mit aller Krast 
  
476 — 
auf die im Jahr 1891 aufgenommene hoffnungsvolle 
Mission im Norden des Nyasa konzentriren könne. 
Die klimatischen und finanziellen Verhältnisse im 
Maschonaland seien höchst ungünstig; Tausende von 
Weißen, darunter Goldgräber, seien neuerdings ein- 
gewandert, und ihnen seien drei Missionsgesellschaften 
(die kapisch-reformirle, die englisch-bischöfliche und 
die wesleyanische) mit der Gründung von 10 Stationen 
gefolgt. D. Wangemann trat diesen Gründen mit 
einem „Nunquam retrorsum“, das in der Mission 
gelte, entgegen. Er sehe in den anfänglichen Ver- 
lusten die Bürgschaft des großen Segens, der dem 
treuen Ansharren als Lohn zufallen werde; auch 
bestimmten ihn die Wünsche der Missionsfreunde, die 
voraussichtliche Deckung des Defizits von 60 000 Mark, 
die Genesung Wedepohls und endlich die allgemeine 
Bestürzung der Nordtransvaal-Missionare über die 
Möglichkeit einer Aufhebung der Maschona-Mission 
für Fortsetzung derselben. Die Generalversammlung 
beschloß nach längerer Berathung, den Miss. Wedepohl 
vorerst auf Gudu zu belassen und „die Entscheidung 
über Aufgeben und Weiterführung der Mission im 
Maschonaland zu vertagen, bis ein Gutachten der 
Transvaalsynode eingegangen sei“. 
(Evangel. Missions-Magazin Oktb. 1898.) 
  
Wohlbehalten angekommen ist in Kribi (Kamerun) 
die am 5. Juli von Hamburg abgegangene Missions- 
Expedition der Patres Palloktiner. 
Am 20. Juli starb im Kloster der St. Benediktus- 
Missionsschwestern St. Maria zu Dar-es-Saläm 
in Deutsch-Ostafrika Schwester Maria Helena 
Kloppenburg aus Barssel in Oldenburg. Dieselbe 
hatte im Juni 1890 das Mutterhaus in St. Ottilien 
verlassen und war seitdem unermüdlich thätig in 
Afrika bei der Pflege der Kranken und Erziehung 
der schwarzen Kinder, bis sie als ein Opfer ihres 
schönen Berufes dem Tropenfieber erlag. 
  
  
Aus Tiberia. 
Der Präsident der Republik Liberia hat durch 
eine Verordnung vom 27. Juli 1898 den Verkauf 
von Biüchsen, verbesserten Feuerwaffen (Präzisions- 
und Schnellfenergewehren), sowie von Kugeln, Zünd- 
hütchen und Patronen in Liberia verboten. Aus- 
genommen hiervon ist nur der Verkauf an das 
Militär des Freistoates. 
  
Verschiedene Wittlreilungen. 
Mit Beginn des Wintersemesters 1893/94 wird- 
das Seminar für orientalische Sprachen an der 
Universität Berlin unter seinen Lehrkrästen auch einen 
Lektor für Guzerati zählen. 
 
	        

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