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Deutsches Kolonialblatt. XXI. Jahrgang, 1910. (21)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XXI. Jahrgang, 1910. (21)

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Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1910
Title:
Deutsches Kolonialblatt. XXI. Jahrgang, 1910.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Kolonialblatt
Volume count:
21
Publishing house:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1910
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück Nummer 4.
Volume count:
4
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Teil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Deutsch-Südwestafrika.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XXI. Jahrgang, 1910. (21)
  • Title page
  • Einteilung.
  • Inhalts-Verzeichnis
  • Verzeichnis der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichnis.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Amtlicher Teil.
  • Nichtamtlicher Teil.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Deutsch-Südwestafrika.
  • Togo.
  • Deutsch-Neuguinea.
  • Kolonialwirtschaftliche Mitteilungen.
  • Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten.
  • Vermischtes.
  • Literatur-Verzeichnis.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Kurse deutscher Kolonialwerte.
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)
  • Advertising

Full text

GW 131 20 
  
  
#T 
  
  
  
  
  
uchtamtlicher Teil 
  
S#LEL 
  
  
  
  
  
  
Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten. 
(Abdruck der Nachrichten vollständig oder teilweise nur mit Quellenangabe gestattet.) 
Deutsch-Südwestafrika. 
Aus dem Ambolande. 
Nach Mitteilungen aus Deutsch-Südwestafrika 
herrscht unter den Ovambos Lungenentzündung, 
Durchfall und Malaria. Das Gouvernement in 
Windhuk hat deshalb als Heilmittel Kalomel, 
Opium-Tanin und Chinin übersandt. 
Auf ein Schreiben des Missionars Kalle Koivn 
aus Uukuambi, nach welchem dort bereits wiederum 
Hungersnot unter den Eingeborenen herrscht, 
die voraussichtlich noch größer werden wird, sind 
vom Gouvernement 1500 kg Reis dorthin abgeschickt 
worden. 
7" 2 
Togo. 
Die Aufforstungsarbeiten am baho. 
Forstassessor Metzger in Lome.“) 
(Mit einer Kartenskizze.) 
Während im Jahre 1907, dem Gründungs- 
jahre der Aufforstung am Haho und Baloe, der 
Schwerpunkt der Arbeiten auf der Erbauung von 
Unterkunftshäusern, auf der Anlage von Pflanz- 
gärten und auf der Erziehung von Pflanzen ruhte, 
galt es im Jahre 1908/09 zunächst, die erzo- 
genen Pflanzen auf ihren dauernden Standort 
ins Freiland zu bringen. Das Gelände hierzu 
war bereits größtenteils in den ersten Monaten 
des Jahres 1908 durch Entfernung des Gras- 
wuchses und durch Graben von Pflanzlöchern 
vorbereitet worden, immerhin aber nahmen diese 
Arbeiten noch den April und nahezu den ganzen 
Mai 1908 in Anspruch. 
Bezüglich der Lage der aufgeforsteten Fläche 
ist zu bemerken, daß der Fluß Haho, kurz bevor 
der Baloe in ihn mündet, einen scharfen Kreis- 
bogen beschreibt. (Vgl. die anliegende Karte.) 
Die von diesem Bogen eingeschlossene Fläche 
wurde aufgeforstet. Die Sehne, welche diesen 
Kreisbogen nach Norden zu abschneidet, hat eine 
Länge von 1500 m. Die miteelsenkrechte Ent- 
fernung von der Sehne bis zum Uferwald des 
Von 
*) Ein Auszug aus dem nachstehenden Bericht ist 
bereits in der „Denkschrift über die Entwicklung der 
Schutzgebiete im Jahre 1908/09“, Teil D, erschienen. 
  
Haho ist 325 m lang, bis zum Haho-Ufer ist sie 
825 m lang. An dieser Stelle ist der Haho- 
Uferwald also 500 m breit. Die durchschnittliche 
Breite des Haho-Uferwaldes längs des ganzen 
Kreisbogens beträgt 200 bis 300 m. 
Zwei Gründe waren für die Wahl dieser 
Fläche als Angriffsfläche zur Aufforstung maß- 
gebend. Einmal um an den Wald anzuschließen, 
welcher sich längs des Haho hinzieht und durch 
Aufforstung der von diesem Bogen eingeschlossenen 
Baumsteppe den Uferwald zu einem Waldkom- 
plexe zusammenzuschließen, so daß dadurch schon 
mit Beginn der Aufforstung eine größere zu- 
sammenhängende Waldfläche geschaffen wird. Als 
zweiter Grund war bestimmend, daß an dieser 
Stelle der Schutz gegen die alljährlich in der 
Trockenzeit stattfindenden Grasbrände bedeutend 
erleichtert ist insofern, als nur eine Seite, näm- 
lich die gegen die Baumsteppe liegende Seite der 
aufgeforsteten Fläche, also die Sehne des Kreis- 
bogens, zu schützen ist. Die Übrigen Seiten ge- 
nießen den durch den Flußlauf bzw. dessen 
Uferwald gebildeten natürlichen Schutz. Bei 
dieser Gelegenheit möge gleich kurz erwähnt 
werden, daß nach dieser einen offenen Seite der 
Schutz gegen das Eindringen von Grasbränden 
nach den Kulturen in sehr einfacher Weise aus- 
geübt wird, indem zu Beginn der Trockenzeit 
das gegen die Kultur anliegende Gelände bei 
gutem Wind, d. h. bei Wind, der von der Kultur 
abstreicht, gebrannt wird. Alsdann vermag das 
weiter im Norden von Jägern angezündete 
Grasfeuer über die bereits gebrannte Fläche 
nicht vorzudringen, somit bleibt die kultivierte 
Fläche geschont. 
Die klimatischen Verhältnisse des Aufforstungs- 
gebietes sind im wesentlichen bekannt, soweit wir 
eben über die allgemeinen Grundzüge des 
Klimas Süd-Togos orientiert sind. Eine genane 
Kenntnis über die Regenverhältnisse des Auf- 
forstungsgebietes wird erst durch die seit Februar 
1908 begonnenen Regenmessungen erhalten werden. 
Der Boden stellt der Hauptsache nach ein 
Verwitterungsprodukt von quarzreichem Gneis 
dar; er ist auf der aufgeforsteten Fläche teilweise 
von sandig-lehmiger, teilweise von lehmigssan- 
diger Beschaffenheit. An einigen kleinen Stellen 
tritt auch nackter Fels zutage. An verschiedenen 
Stellen zeigen sich Anfänge zur Bohnerzbildung. 
4
	        

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