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Handbuch der Politik. Zweiter Band. (2)

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Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Handbuch der Politik. Zweiter Band. (2)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
kbl
Titel:
Deutsches Kolonialblatt.
Erscheinungsort:
Berlin
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1890
1921
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

Zeitschriftenband

Persistenter Identifier:
kbl_1910
Titel:
Deutsches Kolonialblatt. XXI. Jahrgang, 1910.
Bandzählung:
21
Herausgeber:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1910
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

law_gazette

Titel:
Stück Nummer 2.
Bandzählung:
2
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law_gazette

Kapitel

Titel:
Amtlicher Teil.
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
Kapitel

law

Titel:
Verfügung des Reichskanzlers, betr. die Ausübung der Gerichtsbarkeit im Schutzgebiete Deutsch-Neuguinea.
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Handbuch der Politik.
  • Handbuch der Politik. Zweiter Band. (2)
  • Verlagshinweis
  • Inhaltsverzeichnis. Zweiter Band: Die Aufgaben der Politik.
  • short_title_page
  • Siebentes Hauptstück. Die politischen Parteien in Deutschland.
  • 31. Abschnitt.
  • 32. Abschnitt. Die Zentrumspartei. Von Justizrat Dr. Carl Bachem, Cöln (Rhein).
  • 33. Abschnitt. Nationalliberale. Von Ernst Bassermann, M. d. R., Rechtsaowalt in Mannheim.
  • Nationale und liberale Grundsätze und Forderungen.
  • Finanzwesen und Verkehr.
  • Sozial-, Handels- und Wirtschaftspolitik.
  • Landwirtschaft.
  • Industrie und Handel.
  • Mittelstand.
  • Beamtenstand.
  • Arbeiterstand.
  • Wohnungsfrage.
  • 34. Abschnitt. Der Linksliberalismus. Von Conrad Haussmann, M. d. R.. Rechtsanwalt in Stuttgart.
  • 35. Abschnitt.
  • 36. Abschnitt. Wirtschaftliche Bünde.
  • Achtes Hauptstück. Die öffentlichen Lasten und Schulden.
  • Neuntes Hauptstück: Allgemeine Wirtschaftsfragen.
  • Zehntes Hauptstück. Der öffentliche Verkehr.
  • Elftes Hauptstück: Handel, Geld und Kredit.
  • Zwölftes Hauptstück: Urproduktion und Gewerbebetriebe,

Volltext

34 Conrad Haussmann, Der Linksliberalismus. 
b) Sicherstellung der staatsbürgerlichen Rechte der Beamten. 
e) Ausgleichung der Härten des Besoldungsgesetzes. 
Geeignete Feststellung und Bemessung der Wohnungsgeldzuschüsse. Sorgfältige 
Einteilung der einzelnen Orte in die Klassen des Tarifs. 
d) Gesetzliche Besserstellung der Altpensionäre und der Hinterbliebenen im Verhältnis 
zu den erhöhten Gehältern. 
Arbeiterstand. 
Weitere Entwicklung der Gewerbeaufsicht unter Heranziehung von weiblichen Fabrik- 
inspektoren. 
Obligatorischer Fortbildungsschulunterricht für Arbeiter beiderlei Geschlechts. 
Auf dem Gebiete der Arbeiterversicherung: Reform der gesamten Arbeiterversicherung 
und deren Ausdehnung auf die Arbeiter-Witwen und -Waisen. 
Auf dem Gebiete des Arbeiterschutzes: Planmässige Durchführung der Bestimmungen 
des Gesetzes von 1891, nach Massgabe der Erfahrungen der Fabrikaufsieht und der 
gesammelten Materialien des Beirats für Arbeiterstatistik. Ausdehnung der Bestimmungen 
des Gesetzes von 1891, auch auf die Hausgewerbebetriebe, auf das Personal im Verkehrs- 
und Binnenschiffahrtsgewerbe usw. 
Schutz für Leben und Gesundheit und Beschränkung der Arbeitszeit für erwachsene 
Arbeiter in nachweislich mit Gefahren für die Gesundheit verbundenen Betrieben. 
Wahrung des Selbstbestimmungsrechts des arbeitswilligen Mannes und Schutz des 
freien Arbeitsvertrages. Massnahmen gegen die Ausbeutung der weiblichen und jugendlichen 
Arbeitskraft für die Hausindustrie. 
Aufrechterhaltung des Koalitionsrechts. Unterstützung aller Bestrebungen, die durch 
Einrichtung von Arbeitsnachweisen eine zweckmässige Regelung von Angebot und Nachfrage 
auf dem Arbeitsmarkte gewährleisten. 
Pflege der gemeinsamen Interessen durch die gewerblichen Schiedsgerichte, insbesondere 
wenn sie als Einigungsämter in Tätigkeit treten. 
Wohnungsfrage. 
Im Interesse der Volksgesundheit und gegenüber der steigenden Ausgabe für Wohnungs- 
miete ist namentlich für Gross- und Mittelstädte eine kommunale und staatliche Wohnungs- 
fürsorge einzuleiten, insbesondere zum Erwerb und zur Erschliessung von Baugelände, durch 
Ausdehnung des Vorortsverkehrs, durch Kreditgewährung für gemeinnützigen Wohnungsbau, 
durch Erhaltung der Wälder in der Nähe grosser Städte. 
34. Abschnitt. 
Der Linksliberalismus. 
Von 
Conrad Haussmann, M. d. R.. 
Rechtsanwalt ın Stuttgart. 
Literatur : 
L. Berger, Der alte Harkort, 4. Aufl. Leipzig 1902. — A. Bernstein, Schulze-Delitzsch Leben, 
und Wirken, Berlin 1879. — Verlag der Frankfurter Zeitung: Geschichte der Frankfurter Zeitung 1856 bis 
1006 Frankfurt a.M.1900. — Oskar Klein-Hattingen, Geschichte des deutschen Liberalismus, 2 Bände, 
Berlin-Schönoberg, 1911/12. — Friedrich Naumann, Demokratie und Kaisertum, Berlin-Schöneberg,
	        

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