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Erinnerungen an die Kriegsjahre im Königlich Preußischen Kriegsministerium. Zweiter Band. Heer und Heimat 1914-1918. (2)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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Bibliographic data

fullscreen: Erinnerungen an die Kriegsjahre im Königlich Preußischen Kriegsministerium. Zweiter Band. Heer und Heimat 1914-1918. (2)

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Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1910
Title:
Deutsches Kolonialblatt. XXI. Jahrgang, 1910.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Kolonialblatt
Volume count:
21
Publishing house:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1910
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück Nummer 23.
Volume count:
23
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
Amtlicher Teil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Law

Title:
Allerhöchste Ordre, betr. die Uniformen der Kaiserlichen Gouverneure.
Document type:
Periodical
Structure type:
Law

Contents

Table of contents

  • Erinnerungen an die Kriegsjahre im Königlich Preußischen Kriegsministerium.
  • Erinnerungen an die Kriegsjahre im Königlich Preußischen Kriegsministerium. Zweiter Band. Heer und Heimat 1914-1918. (2)
  • Title page
  • Herr und Heimat
  • Title page
  • Other
  • Vorwort.
  • Vorwort zum zweiten Bande.
  • Inhaltsverzeichnis.
  • Homepage
  • Erstes Kapitel. Mobilmachung.
  • Zweites Kapitel. Aus- und Umbau des Heeres.
  • A. Die Neuorganisationen im allgemeinen.
  • B. Die Neuformationen im einzelnen.
  • Infanterie- und Maschinengewehrwaffe.
  • Die Kavallerie.
  • Die Feldartillerie.
  • Die Gebirgsartillerie.
  • Die Flugabwehr.
  • Die schwere Artillerie.
  • Die Pionere.
  • Der Train.
  • Die Luftwaffe.
  • Das Nachrichten- und Kraftfahrwesen.
  • Die Ausbildung des Ersatzes.
  • Ersatzwesen und Arbeiterbeschaffung.
  • Arbeiterbeschaffung.
  • Drittes Kapitel. Draußen und drinnen.
  • Viertes Kapitel. Aus Deutschlands dunkelsten Tagen.
  • Anhang.
  • Advertising

Full text

Das Zurückstellungsverfahren 105 
Hand in Hand hiermit ging eine genauere und schärfere Regelung 
des Zurückstellungsverfahrens. Sie erstrebte in erster Linie 
die einheitliche Bearbeitung aller Anträge. 
Nach der in dieser Richtung ergangenen kriegsministeriellen Ver- 
fügung vom 22. 1. lots sollten, wenn alle anderen Hilfsmittel er- 
schöpft waren, die noch nicht eingezogenen landsturmpflichtigen Metall- 
arbeiter, Schlosser, Dreher usw. vorläufig bis zum 30. 4. bezw. 30. 
6. 1915 zurückgestellt, die bei den Bezirks-Kommandos und Ersatz- 
formationen Vorhandenen entlassen und, wenn diese Masjnahmen 
nicht genügten, die noch notwendigen oder namentlich verlangten Ar- 
beitskräfte aus der Armee und zwar zunächst aus der Etappe und den 
Besatzungstrupppen zurückgezogen werden. Die Jurückstellung und Ent- 
lassung hatte auf Zeit und möglichst für die reklamierende Fabrik zu 
erfolgen. 
Zur Prüfung der Gesuche wurde eine aus vorläufig 12 geeigneten 
Gewerbe-Räten oder -Inspektoren zusammengesetzte Außenorganisation 
geschaffen. 
Eine Vermehrung nicht militärpflichtiger Arbeitskräfte und eine 
Erhöhung der Arbeitszeit wurde empfohlen. 
In der mit Einverständnis des Ministers für Handel und Ge- 
werbe an die Gewerbeinspektionen ergangenen Verfügung heißt es: 
„Die Prüfung oder Kontrolle muß in erster Linie von dem 
Gesichtspunkte ausgehen, daß jede Jurückstellung eines Militär- 
dienstpflichtigen eine Schwächung unserer Wehrkraft bedeutet und 
daher nur im äußersten Falle zugelassen werden darf. Wegen des 
herrschenden empfindlichen Mangels an Offizieren und Unteroffi- 
zieren wird deren Zurückstellung nur unter ganz außergewöhnlichen 
Umständen zu verantworten sein. Andererseits aber erfordert die 
Sorge um die rechtzeitige Herstellung und Lieferung des fortlaufend 
erforderlichen unmittelbaren und mittelbaren Kriegsbedarfs, daß 
der einschlägigen Industrie nicht ihre notwendigen und anderweitig 
unersetzlichen Facharbeitskräfte durch Einziehung zum Heeresdienste 
genommen werden, und sie dadurch an der Erfüllung ihrer Verpflich- 
tung gehindert wird.“ 
Bei der Reihenfolge, in der die Zurückstellung der Wehrpflich- 
tigen möglichst erfolgen sollte, ging man von dem Bestreben aus, 
dem Heere die bereits eingezogenen, besonders die in der Front stehen-
	        

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