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Deutsches Kolonialblatt. XXII. Jahrgang, 1911. (22)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XXII. Jahrgang, 1911. (22)

Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1911
Title:
Deutsches Kolonialblatt. XXII. Jahrgang, 1911.
Volume count:
22
Publisher:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1911
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_gazette

Title:
Stück Nummer 3.
Volume count:
3
Document type:
Periodical
Structure type:
law_gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Teil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Kolonialwirtschaftliche Mitteilungen.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XXII. Jahrgang, 1911. (22)
  • Title page
  • Einteilung.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Verzeichnis der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Lãnder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichnis.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Amtlicher Teil.
  • Nichtamtlicher Teil.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Kolonialwirtschaftliche Mitteilungen.
  • Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten.
  • Vermischtes.
  • Literatur-Bericht.
  • Koloniale Literatur.
  • Verkehrsnachrichten.
  • Kurse deutscher Kolonialwerte.
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)

Full text

W 88 20 
viel Arbeitskraft, um den Boden erst für die 
Kultur vorzubereiten. Er fängt an, den Busch 
oder Urwald zu roden, um das Land für die 
Saaten und Pflanzungen fertig zu machen. Wenn 
er Mittel genug zur Verfügung hat, kann er 
darauf rechnen, daß er in kurzer Zeit durch 
Zwischenkultur, Maisbau und dergleichen, gewisse 
Einnahmen hat. Es kann ihm aber auch ebenso 
gut passieren, daß er selber, durch tropische Krank- 
heiten von der Arbeit ferngehalten, nicht imstande 
ist, die Kultur, so wie er möchte, fortzuführen, 
daß ihm die Arbeiter fehlen, die begonnene Kultur 
von Unkraut freizuhalten, die Frucht zu ernten. 
Es kommt auch vielfach vor, daß er allzugroß 
angefangen hat und nach kurzer Zeit, wenn er 
100 und mehr Hektar gerodet und mit Kautschuk 
oder anderen Kulturbäumen bepflanzt hat, Erträge 
aber erst nach Jahren zu erwarten sind, nach 
den Landgesetzen verpflichtet ist, neue Flächen zu 
kultivieren, Bauten aufzuführen oder, wenn er 
Sisal gepflanzt hat, die Maschinen zur Auf- 
bereitung zu beschaffen. Dann — das habe ich 
selbst in den Kolonien oft beobachtet — kommt 
für den privaten Pflanzer der Moment, wo er 
verzweifeln möchte, weil er das erforderliche Geld 
selbst nicht aufzubringen vermag, wo der Kredit 
helfen soll, aber schwer zu haben ist, weil die 
Unsicherheit der Erträge immer noch besteht. Denn 
die Plantage ist zum großen Teil nur als Werk- 
stätte der Arbeit für den fleißigen, tüchtigen Be- 
sitzer wertvoll, und in dem Moment, wo er ver- 
sagt, wo er nicht mehr arbeiten lassen kann, um 
die Felder vom Unkraut rein und ertragsfähig zu 
erhalten, da ist in kurzer Zeit der Urwald wieder 
da und das Land verhältnismäßig wertlos. Denn 
die Kulturen, die dort in der Wildnis angelegt, 
die Gebäude, die errichtet sind, haben keinen Nutz- 
wert, und so kann eine sichere Basis für dauernde 
Kreditgewährung auch dort noch nicht ange- 
nommen werden. 
Man hat deshalb von Anfang an versucht, 
das Bedürfnis nach Geld auf dem Wege des 
reinen Personalkredits zu decken. Das ist 
auch erklärlich. Aber daß solcher Personalkredit 
in den Kolonien ungewöhnlich teuer sein muß, 
das liegt auf der Hand. Gerade wegen der Un- 
sicherheit, und weil zuviel von dem Manne ab- 
hängt, der die Kultur leitet, hat das Grundstück 
an sich wenig Wert. Und dem Manne, der die 
Kulturen leitet, kann ich, weil er ein vergängliches 
Wesen ist, keinen dauernden Kredit geben, oder 
ich muß das Risiko durch eine hohe Risikoprämie 
ausgleichen und einen hohen Zinsfuß nehmen. 
So ist es den kapitalistischen Gesellschaften, die 
draußen arbeiten, nicht zu verdenken, wenn sie 
einen hohen Zinsfuß beanspruchen, und wenn sie 
sich möglichst dadurch zu sichern suchen, daß sie 
  
ihr Kapital nicht nur hoch verzinst, sondern auch 
leicht realisierbar anlegen. Nun kommt es aber 
für tropische und subtropische Kulturen gerade 
darauf an, daß man denen, die die Arbeit don 
beginnen, einen möglichst dauernden Kredit 
schafft, damit sie wenigstens einen Teil des Kapt- 
tals, dessen sie bedürfen, für lange Zeit, möglicht 
unkündbar haben und die dadurch freiwerdenden 
Mittel zur Fortentwicklung und Weiterbildung 
des eigenen Unternehmens verwenden können. 
Sie brauchen einen Realkredit, wie ihn unserc 
Landwirte, Gewerbetreibenden und Hausbesitzer 
benutzen, einen Hypothekarkredit. Dieser Gedanke, 
auf die Farmen und Plantagen Hypotheken auf- 
zunehmen, ist nach unseren Begriffen beinahe 
selbstverständlich, aber ich wiederhole, die Gefahr 
liegt darin, daß für dauernde, womöglich unkünd- 
bare Hypotheken die Kreditbasis noch immer 
ziemlich unsicher ist. 
Nun sind ja in den Kolonien bereits Banken 
begründet worden. Ich erinnere an die Deutsch- 
Ostafrikanische Bank, die vor wenigen Jahren ins 
Leben gerufen ist, aber als Notenbank naturgemäß 
einen eigenartigen Charakter hat. Sie ist in erster 
Linie zur Regulierung der Geldverhältnisse vor“ 
handen und kommt für die Frage, die uns hier 
beschäftigt, so gut wie gar nicht in Betracht. Sie 
darf kein Geld dauernd festlegen und hat sich 
weil sie den Geldumlauf regulieren will, streng 
an ihr Statut zu halten. 
Was uns als Kolonialwirtschaftler besonders 
am Herzen liegt: für die eigentliche Wirtschaft 
auf dem kolonialen Boden könnte dieses Kredil- 
institut verhältnismäßig wenig leisten, denn es ist 
auf die Städte beschränkt. Diese bieten freili 
die Sicherheit, daß die Unterlage für das 
Kreditgeschäft ziemlich solide ist. Für Swakop“ 
mund, Windhuk usw. darf man heute wohl schon 
annehmen, daß die Verhältnisse so konsolidie 
sind, daß von einer Unsicherheit bei vorsichtiger 
Taxe der dort geschaffenen Grund= und Gebäude' 
werte nicht mehr die Rede ist; die dort aus 
gegebenen Pfandbriefe können wohl als sicher 
Geldanlage betrachtet werden. · 
Wennoben-gegenwärtigvonSüdweftafktw 
immer intensiver die Anregung ausgeht, man 
möge dafür sorgen, daß durch Landes · Kredih 
anstalten dem Farmer ein langfristiger Kred 
zur Verfügung gestellt werde, und wenn kürzlich 
in Windhuk Versammlungen der Farmer statt, 
gefunden haben, die in sehr vernünftiger Weise 
darauf hingewiesen haben, daß es für die Ent- 
wicklung ihrer Farmbetriebe gerade in der jehigen 
schweren bergangsperiode von größter Bedeummh 
wäre, eine solche Kreditbank zu haben, so meit 6 
ich, müssen auch wir unsere Arbeit darauf richten 
und versuchen, Kreditinstitute zu schaffen, die del
	        

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