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Militärstrafgerichtsordnung.

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Militärstrafgerichtsordnung.

Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1911
Title:
Deutsches Kolonialblatt. XXII. Jahrgang, 1911.
Volume count:
22
Publisher:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1911
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_gazette

Title:
Stück Nummer 5.
Volume count:
5
Document type:
Periodical
Structure type:
law_gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Teil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Militärstrafgerichtsordnung.
  • Title page
  • Vorwort zur vierten Auflage.
  • Inhaltsübersicht.
  • Index
  • Militärstrafgerichtsordnung.
  • Erster Teil. Gerichtsverfassung §§ 1 - 114.
  • Zweiter Teil. Verfahren §§. 115 - 471.
  • Erster Titel. Allgemeine Bestimmungen. §§. 115 - 150.
  • Zweiter Titel. Verfahren in erster Instanz. §§. 151 - 362.
  • Erster Abschnitt. Ermittlungsverfahren. §§. 151 - 170.
  • Zweiter Abschnitt. Einzelne Untersuchungsmaßregeln. §§. 171 - 242.
  • Dritter Titel. Abschluß des Ermittlungsverfahrens. Erhebung der Anklage. §§. 243 - 260.
  • Vierter Abschnitt. Vorbereitung der Hauptverhandlung. §§. 261 - 272.
  • Fünfter Abschnitt. Hauptverhandlung. §§. 273 - 336.
  • Sechster Abschnitt. Verteidigung. §§. 337 - 348.
  • Siebenter Abschnitt. Strafverfügung. §§. 349 - 355.
  • Achter Abschnitt. Verfahren gegen Abwesende. §§. 356 - 362.
  • Dritter Titel. Ordentliche Rechtsmittel. §§. 363 - 415.
  • Vierter Titel. Bestätigung der im ordentlichen Verfahren ergangenen Urtheile. §§. 416 - 418.
  • Fünfter Titel. Bestätigung und Aufhebung der Urtheile der Feldgerichte und der Bordgerichte. §§. 419 - 435.
  • Sechster Titel. Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urtheil geschlossenen Verfahrens. §§. 436 - 449.
  • Siebenter Titel. Strafvollstreckung. §§. 450 - 464.
  • Achter Titel. Entschädigung der im Wiederaufnahmeverfahren freigesprochenen Person. §§. 465 - 468.
  • Neunter Titel. Kosten des Verfahrens. §§. 469 - 471.
  • Einführungsgesetz zur Militärstrafgerichtsordnung. Vom 1. Dezember 1898.
  • Gesetz, betreffend die Dienstvergehen der richterlichen Militärjustizbeamten und die unfreiwillige Versetzung der selben in eine andere Stelle oder in den Ruhestand. Vom 1. Dezember 1898.
  • Allgemeine Bestimmungen über Dienstvergehen und deren Bestrafung. §§. 1 - 6.
  • Verfassung und Zuständigkeit der Disziplinargerichte. §§. 7 - 14.
  • Verfahren bei den Disziplinargerichten. §§. 15 - 29.
  • Vorläufige Dienstenthebung. §§. 30 und 31.
  • Unfreiwillige Versetzung in eine andere Stelle. §§. 32 und 33.
  • Unfreiwillige Versetzung in den Ruhestand. §§. 34 und 35.
  • Schluß- und Übergangsbestimmungen. §§. 36 - 38.
  • Verzeichnis derjenigen Vorschriften des bürgerlichen Rechts, welche teils wörtlich, teils mit mehr oder minder erheblichen Abweichungen in die MStrGO. und das Einführungsgesetz übernommen sind (Parallelstellen-Verzeichnis).
  • Sachregister.
  • Werbung zu erschienen und in Vorbereitung befindlichen Werken zur Militär-Strafgesetzgebung etc.

Full text

Zweiter Teil. Verfahren. 8316. 291 
prozessual richtiger Weise erhobenen Beweismaterial darf die 
überzeugung gushene und nur mit solchem Beweismaterial 
darf das Erkenntnis begründet werden. Das Gericht ist 
andererseits auch verpflichtet, alles dasjenige, was in prozessual 
zulässiger Weise Gegenstand der Lauptnerhandlung lewesen 
st, bei der Urteilsfällung zu berücksichtigen. RMGer. II. 
13. Sept. 1905. E. 9,106. 
Das erkennende Gericht ist an tatsächlichen Feststellungen 
eines früher ergangenen Strafurteils nicht gebunden. RMGer. 
II. 23. März 1901. E. 7,2. 
Ein in den Urteils gründen festgestellte, die materielle 
Entscheidung betreffende Tatsache braucht aus den Akten nicht 
ersichtlich zu sein. RMGer. PE. XII, 7. 
Das Urteil hat sich auf die Schuldfrage und die Straf- 
frage zu erstrecken. Durch die Aufrechterhaltung eines früheren 
Urteils in tatsächlicher Hinsicht wird im Wiederaufnahme- 
verfahren die erneute Prüfung der Strafzumessung auf Grund 
der neuen Verhandlung nicht entbehrlich. Vgl. RG. 25. Jan. 
1898. E. 30,421. 
3) Das Gericht ist hiernach in der Findung des Urteils 
völlig frei und weder an Gutachten, noch an Erklärungen 
anderer Behörden gebunden; Ausnahme bezüglich der rechtlichen 
und militärdienstlichen Beurteilung § 415. Es ist zur Erfor- 
schung der materiellen Wahrheit verpflichtet und muß deshalb 
auch ohne Antrag eines Prozeßbeteiligten alle für die Schuld 
bzw. Nichtschuld des Angeklagten wesentlichen Tatumstände fest- 
stellen. So namentlich auch die gesetzlichen Strafausschließungs- 
und Strafmilderungsgründe sowie die gesetzlichen Straferschwe- 
rungsgründe, wenn in der Dauptverhandlung. durch Behaup- 
tungen einer Prozeßpartei oder durch die Beweisaufnahme 
hierzu Veranlassung gegeben ist. Vgl. § 326. RMGer. I. 
1. Dez. 1902. E. 4,54. PE. IV, 60. Bezüglich Berücksichtigung 
winer Verlesung auf Grund des 5 307. Vgl. daselbst A. 2. 
E. 3,175. 
Bei Feststellung von Mittäterschaft zwischen Militär= und 
Zivilpersonen ist das erkennende Gericht unabhängig von der 
rage, ob seitens des für den andern Mittäter zuständigen 
erichts gegen diesen eingeschritten ist oder nicht. RMGer. II. 
10. Juni 1903. E. 5,187. 
Za) Wird durch das Urteil die unter Anklage gestellte Tat 
nicht erschöpft, so liegt — falls durch Nachtragsurteil der 
Fehler nicht beseitigt werden kann — ein revisibeler Verstoß 
gegen § 317 vor. Vgl. § 314 A. 5. 
4) Ob zur Zeit der Tat bei dem Angeklagten ein die freie 
19*
	        

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