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Deutsches Kolonialblatt. XXII. Jahrgang, 1911. (22)

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Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XXII. Jahrgang, 1911. (22)

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Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1911
Title:
Deutsches Kolonialblatt. XXII. Jahrgang, 1911.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Kolonialblatt
Volume count:
22
Publishing house:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1911
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück Nummer 1.
Volume count:
1
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Teil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Die Kolonialpolitik bei der ersten Beratung des Etats für 1911.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XXII. Jahrgang, 1911. (22)
  • Title page
  • Einteilung.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Verzeichnis der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Lãnder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichnis.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Amtlicher Teil.
  • Nichtamtlicher Teil.
  • Die Kolonialpolitik bei der ersten Beratung des Etats für 1911.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten.
  • Vermischtes.
  • Literatur-Bericht.
  • Koloniale Literatur.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)

Full text

W 14 20 
eines landwirtschaftlichen Beirats für Neuguinea, 
wo die Plantagenwirtschaft neuerdings größere 
Ausdehnung nimmt. 
Die Kolonialverwaltung hofft, bei diesen Be- 
strebungen und bei der Durchführung dieses um- 
fangreichen landwirtschaftlichen Programms auch 
ferner auf die Unterstützung der Deutschen Land- 
wirtschaftsgesellschaft, des Landwirtschaftsrats und 
des Kolonial-Wirtschaftlichen Komitees, welche uns 
in jeder Beziehung in dankenswertester Weise 
Hilfe geliehen haben. In ähnlicher Weise wie 
auf landwirtschaftlichem Gebiet erhoffe ich För- 
derung und Anregung in bezug auf die übrigen 
wirtschaftlichen Gebiete von der neuerdings ins 
Leben gerufenen Wirtschaftlichen Kommission. 
Ich habe schon vorhin angedeutet, wie das 
entwickelte landwirtschaftliche Programm ganz 
besonders auch der Eingebornenarbeit und den 
Eingebornenkulturen zugute kommen soll. Wir 
können meines Erachtenus die große Mission, die 
wir mit Aufrichtung der deutschen Herrschaft in 
unseren Kolonien den unserer Obhut anvertrauten 
Eingebornen gegenüber übernommen haben, 
neben der Christianisierung und neben der Für- 
sorge für ihre Gesundheit nicht besser erfüllen, 
als wenn wir den Eingebornen die Arbeit lieb 
und lohnend machen, und indem wir auch die- 
jenigen Eingebornenstämme, welche zur Zeit an 
eine regelmäßige Arbeit noch nicht gewöhnt sind, 
hierzu erziehen. 
Um uns mit den Eingebornen friedlich aus- 
einanderzusetzen, ist es von ganz besonderer 
Wichtigkeit, daß wir sie richtig behandeln. Ich 
glaube, mit dem Hohen Hause eins zu sein, wenn 
ich getreu den Grundsätzen, welche in der Kolonial- 
zentralverwaltung von jeher maßgebend gewesen 
sind, und denen mein Vorgänger in ganz be- 
sonders prägnanter und beredter Weise Ausdruck 
verliehen hat, erkläre, daß ich tief durchdrungen 
davon bin, daß wir die Eingebornen menschlich 
und gerecht behandeln müssen, nicht nur, weil 
wir dieses unschätzbaren Menschenmaterials zur 
Nutzbarmachung unserer Kolonien, für unseren 
Handel, unsere Industrie und unsere Landwirt- 
schaft bedürfen, sondern auch von dem höheren 
und idealeren ethischen Gesichtspunkt aus, daß 
dies die Würde einer kulturell so hochstehenden 
Nation wie der deutschen unbedingt verlangt. 
Damit ist noch nicht gesagt, daß wir nun in allem 
und jedem den Eingebornen nachgeben müssen. 
Angesichts der von unseren Begriffen und von 
unseren Charakterveranlagungen so ganz ver- 
schiedenen Art der Eingebornen dürfen wir nicht 
vergessen, daß übergroße Milde und Weichheit 
am falschen Platze sehr leicht von ihnen als 
Schwäche angesehen wird. « 
  
Ich habe daher bei der Behandlung der 
Eingebornen von jeher den Grundsatz verfolgt: 
gerecht und wohlwollend, aber fest. Ich hab 
bei einer mehr als zwölfjährigen praktischen Tätig 
keit im deutschen und britischen Afrika gefunden 
daß dieser Grundsatz richtig ist, und ich werde 
mich auch in Zukunft von demselben leiten lassen. 
Die deutsche Herrschaft wird den Eingebornen 
nur Segen bringen, wenn gegenüber den früheren 
ewigen Räubereien und Kriegen Ruhe und 
Ordnung herrscht. Deswegen muß wirklichen 
Unbotmäßigkeiten auch aufs energischste entgegen- 
getreten werden. Anderseits sollen es sich aber 
auch die Weißen, Beamte und Offiziere sowohl 
wie Siedler, gesagt sein lassen, daß Ausschreitungen 
und Grausamkeiten gegen Eingeborne mit der 
ganzen Schärfe des Gesetzes werden geahndet 
werden. 6 
Um Mißverständnisse zwischen Weißen und 
Eingebornen zu beseitigen oder wenigstens zu 
verringern, soll die schon jetzt in Ostafrika und 
in Kamerun bestehende Einrichtung der Eind 
gebornenkommissare und Arbeiterkommissare weite 
ausgedehnt werden. Sie finden dafür namentlich 
in dem Etat von Deutsch-Südwestafrika Mittel 
angefordert. Ich will bemerken, daß es uns 
bereits im telegraphischen Verkehr mit dem 
Gouvernement gelungen ist, für Deutsch-Südwest- 
afrika für diese Posten zwei besonders geeignete 
Eingebornenkommissare im Falle der Bewilligung 
dieser Position zu gewinnen. 
Nach wie vor wird es die Sorge der Kolonial- 
verwaltung sein, den Gesundheitszustand der Ein- 
gebornen zu heben. Auch in dem vorliegenden 
Etat finden Sie nicht unerhebliche Summen für 
die ärztliche Fürsorge, für Bau von Eingebornen- 
lazaretten und für die Bekämpfung der Volks- 
seuchen, vor allen Dingen der Schlafkrankheit. 
Der nicht unbedeutende ärztliche Apparat, welcher 
in Deutsch-Ostafrika aus 43, in Südwest aus 22, 
in Kamerun aus 27 vollbesoldeten Arzten besteht, 
kommt den Eingebornen fast durchweg voll und 
ganz zugute. In Deutsch-Ostafrika sind im 
letzten Jahre nicht weniger als 27.000 Ein- 
geborne poliklinisch behandelt worden. Wir haben 
in Deutsch-Ostafrika 29, in Kamerun 17 Ein- 
gebornenlazarette, die mit Polikliniken verbunden 
sind, und die sich des immer mehr zunehmenden 
Zuspruchs der Eingebornen erfreuen. Dabei sind 
iun Deutsch-Ostafrika noch in einem Jahre nicht 
weniger als 900 000 Eingeborne gegen Pocken 
geimpft worden. Für die Schlafkrankheit sind 
sowohl in den Etat von Kamerun und Togo 
wie Deutsch-Ostafrikas erhebliche Summen ein- 
  
gestellt worden. Für Deutsch-Ostafrika haben wir 
in den letzten vier Jahren über 1 Million Mark 
für die Bekämpfung dieser schrecklichen Volksseuchen
	        

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