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Deutsches Kolonialblatt. XXII. Jahrgang, 1911. (22)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XXII. Jahrgang, 1911. (22)

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Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1911
Title:
Deutsches Kolonialblatt. XXII. Jahrgang, 1911.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Kolonialblatt
Volume count:
22
Publishing house:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1911
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück Nummer 2.
Volume count:
2
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Teil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Kolonialwirtschaftliche Mitteilungen
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Aus dem Arbeitsbereich des Kolonial-Wirtschftlichen Komitees.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XXII. Jahrgang, 1911. (22)
  • Title page
  • Einteilung.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Verzeichnis der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Lãnder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichnis.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Amtlicher Teil.
  • Nichtamtlicher Teil.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Kolonialwirtschaftliche Mitteilungen
  • Aus dem Arbeitsbereich des Kolonial-Wirtschftlichen Komitees.
  • Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten.
  • Literatur-Bericht.
  • Koloniale Literatur.
  • Verkehrsnachrichten.
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)

Full text

W 55 20 
frage nach bestimmten Industrie-Erzeugnissen; 
Herausgabe kolonial-technischer Schriften. 
2. Anregung und Förderung privater technischer 
Unternehmungen in den Kolonien. 
3. Ausführung von technischen Pionierarbeiten, 
die dem Privatkapital nicht zugemutet werden 
können, wie Vorarbeiten für Kulturen und 
Erntebereitung, wasserwirtschaftliche Vorarbei= 
ten, Ausstellung von Maschinen und Geräten 
in den Kolonien und anderseits Einführung 
neuer Maschinen-Industriezweige, z. B. für 
1 die tropische Landwirtschaft in Deutschland. 
Heranziehung tüchtiger Techniker zur Arbeit 
in den Kolonien. 
Wirtschaftliche Fragen in Neuguinea. 
ub Einem Vortrag des Gouverneurs Dr. Hahl 
er wirtschaftliche Fragen in Neuguinea vor der 
Wlonial-Technischen Kommission des Kolonial= 
irtschaftlichen Komitees entnehmen wir folgende 
nzelheiten: 
. Infolge der geographischen Lage, der hohen 
rachtraten, mit welchen Zufuhr und Absatz zu 
rechnen haben, der spärlichen Zahl und tiefen 
lturstufe der eingeborenen Bevölkerung ist die 
-4 ewinnung brauchbarer Werte in Neuguinea nur 
un beschränktem Maße möglich. Immerhin sind, 
ie die Handelsstatistik zeigt, die bis jetzt erzielten 
5 solge recht erfreulich. Der Gesamthandel ist 
*ê 5,8 Millionen Mark im Jahre 1904 auf 
*m Millionen Mark im Jahre 1909 gestiegen, 
unn welchen 6,3 Millionen Mark auf die Einfuhr 
amd 8,3 Millionen Mark auf die Ausfuhr ent- 
*ss Die Ausnutzung der vorhandenen natür- 
ichen Erzeugnisse hat glücklich begonnen. Die 
flanzungen weisen große Fortschritte und Erfolge 
auf; sie umfaßten im Jahre 1909 bereits ein 
2#cemtareal von 144 914 ha, von welchen 
* 756 ha unter Kultur waren. Neuguinea 
ummt somit, was Plantagenkultur anbelangt, 
nter unseren Kolonien die zweite Stelle ein. 
wi Durch vier Dampfsägewerke werden Harthölzer, 
me Maniltoa grandiflora, Afzelia bijuga, Ter- 
inalia catapa, und verschiedene Eukalyptus- 
unten für den Bauholzbedarf im Lande selbst 
erarbeitet. 
Ab Seit dem Jahre 1905 bzw. 1908 wird der 
bbau der auf den Inseln Nauru und Angaur 
kesundenen Phosphate betrieben. Die Gruben 
dern bereits reiche Ausbeute. Die vollen Er- 
siahsziffern werden 1911 bzw. 1912 voraus- 
ihrch erreicht sein. Die Zahl der europäischen 
evölkerung hat durch den Bedarf der Werke an 
grelonar. eine reiche Mehrung erfahren. Die Ab- 
Fien bilden eine gute Einnahmequelle für den 
ð us. Sie sind für 1911 mit 112 000 M 
eranschlagt. 
  
Der Etat des Schutzgebietes betrug 1904 
1 344 600 mit einem Reichszuschuß von 
1 075 900 , für 1910 belaufen sich die ent- 
sprechenden Ziffern auf 2 301 865 ./ und 
922 612 m. Die im letzten Jahre für die Aus- 
breitung der Organisation und für Leistungen 
auf kulturellem Gebiete erforderliche Mehrausgabe 
von 1 Million Mark gegen 1904 bringt die 
Kolonie selbst auf. Die im Schutzgebiete fest- 
gelegten Werte dürfen mit 32 Millionen Mark 
angenommen werden. 
Zur Schaffung neuer wirtschaftlicher Werte im 
Schutzgebiet diente u. a. auch die groß angelegte 
Kautschuk= und Guttapercha-Expedition, welche 
den Zweck hatte, das Vorkommen von kautschuk= und 
guttaperchahaltigen Pflanzen und die Mittel und 
Wege eines lohnenden Abbaues festzustellen. Um 
die erzielten Erfolge der Expedition wirtschaftlich 
dauernd sicherzustellen, ist vorgeschlagen, das Unter- 
nehmen in Anlehnung andie öffentliche Verwaltungs- 
behörde fortzusetzen. Sachkundige Malaien müßten 
an die Spitze kleinerer Trupps gestellt werden, 
die sich einmal aus einigen angelernten mela- 
nesischen Arbeitern, dann jeweilig aus den Dorf- 
schaften rekrutieren, denen die Gewinnung von 
Gutta zur Pflicht gemacht wird. Die Einführung 
der Guttaproduktion in Neuguinea hat bereits 
Veranlassung gegeben, eine Eingeborenen-Kopf- 
steuer zu erheben, so daß die Steuererhebung die 
Eingeborenen veranlaßt, sich der Guttaproduktion 
unmittelbar zuzuwenden. 
Die Errichtung von zwei Guttapercha= und 
Kautschuklstationen für zunächst drei Jahre würde 
jährlich etwa 12 500 —& erfordern, und unter 
Zugrundelegung einer Gutta= und Kautschuk- 
gewinnung von 4000 kg würde sich bei billiger 
Notierung eine Einnahme von 8000 J¼ erzielen 
lassen. Das Komitee wird den Eingeborenen 
einen gewissen Garantiepreis bieten, unter den 
zum Zwecke des Anreizes der Gewinnung des 
Produktes nicht heruntergegangen werden darf. 
Sobald andere Interessenten den Aufkauf über- 
nehmen und genügend hohe Preise bezahlen, tritt 
das Komitee von dem Aufkauf zurück. 
Es ist in der Tat bereits von Unternehmungen 
in der Gegend von Morobe im Papuagebiet 
beabsichtigt, an die Ausbente der Guttabestände 
heranzugehen. Auch von kapitalkräftigen Kreisen 
wird zur Zeit bei der günstigen Notierung der 
Gutta daran gedacht, in Verbindung mit den 
Eingeborenen, aber auch unabhängig von diesen, 
sich der Aufbereitung der Wildgutta zuzuwenden. 
Dieses erfreuliche Resultat würde für Neuguinea 
eine ungeahnte und außerordentlich wertvolle Er- 
werbsquelle bieten und der Aufsschließung des 
Landes Vorschub leisten.
	        

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