Staatsbibliothek des ewigen Bundes Logo
  • Doppelseitenansicht
Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Deutsches Kolonialblatt. XXIII. Jahrgang, 1912. (23)

Zugriffsbeschränkung

Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XXIII. Jahrgang, 1912. (23)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
kbl
Titel:
Deutsches Kolonialblatt.
Erscheinungsort:
Berlin
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1890
1921
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

Zeitschriftenband

Persistenter Identifier:
kbl_1912
Titel:
Deutsches Kolonialblatt. XXIII. Jahrgang, 1912.
Bandzählung:
23
Herausgeber:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1912
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

law_gazette

Titel:
Stück Nummer 10.
Bandzählung:
10
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law_gazette

Kapitel

Titel:
Amtlicher Teil.
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
Kapitel

law

Titel:
Verordnung des Gouverneurs von Samoa, betr. den Verkehr mit methylalkoholhaltigen Arzneimitteln.
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten.
  • Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1837. (28)
  • Titelseite
  • Leerseite
  • Chronologische Uebersicht
  • Berichtigung eines Druckfehlers. Jahrgang 1837. Seite 142.
  • Stück No. 1. (1)
  • Stück No. 2. (2)
  • Stück No. 3. (3)
  • Stück No. 4. (4)
  • Stück No. 5. (5)
  • Stück No. 6. (6)
  • Stück No. 7. (7)
  • Stück No. 8. (8)
  • Stück No. 9. (9)
  • Stück No. 10. (10)
  • Stück No. 11. (11)
  • Stück No. 12. (12)
  • Stück No. 13. (13)
  • Stück No. 14. (14)
  • Stück No. 15. (15)
  • (No. 1810.) Staats-Vertrag zwischen Sr. Majestät dem Könige von Preußen und Sr. Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Oldenburg wegen Bestimmung der, aus dem Anschlusse der katholischen Kirchen im Herzogthume Oldenburg an die Diözese Münster hervorgehenden staatsrechtlichen Verhältnisse. Vom 10. Mai 1837. (1810)
  • (No. 1811.) Allerhöchste Kabinetsorder vom 10. Juli 1837., betreffend die Unanwendbarkeit der §§. 797--799. Titel 20. Th. II. des Allgemeinen Landrechts auf diejenigen vorsätzlichen Beschädigungen, welche den Tod des Beschädigten zur Folge gehabt haben. (1811)
  • Stück No. 16. (16)
  • Stück No. 17. (17)
  • Stück No. 18. (18)
  • Stück No. 19. (19)
  • Stück No. 20. (20)
  • Stück No. 21. (21)
  • Stück No. 22. (22)
  • Stück No. 23. (23)
  • Stück No. 24. (24)

Volltext

125 — 
Gesetz-Sammlung 
  
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
No. 15.—— 
  
  
(No. 1810.) Staacs-Vertrag zwischen Sr. Majestät dem Könige von Preußen und Sr. Kö- 
niglichen Hoheit dem Großherzoge von Oldenburg wegen Bestimmung der, 
aus dem Anschlusse der katholischen Kirchen im Herzogehume Oldenburg 
an die Diözese Münster hervorgehenden staatsrechtlichen Verhälenisse. Vom 
10. Mai 1637. 
N.e auf den Grund stattgehabter Unterhandlungen hwischen dem König= 
lich Preußischen und dem Großherzoglich Oldenburgischen Hofe eine PVereinba-- 
rung über den Anschluß der katholischen Kirchen im Herzogkhume Oldenburg an 
die Dis5zese Münster durch den, von Seiner Königlichen Hoheit dem Großher= 
zoge von Oldenburg hiezu bevollmächtigten Staatsminister Baron v. Branden- 
stein mit dem Pädpstlichen Vollzieher der, für die Königlichen Preußtschen Staa- 
ten erlassenen Circumscriptions-Bulle „de salute animarum“ Weiland Seiner 
Durchlaucht dem Prinzen Joseph von Hohenzollern-Hechingen, Hersen Discese 
von Ermland, unkerm 5. Januar 1830. abgeschlossen und im Wesentlichen be- 
reits zur Ausführung gebracht; hiernächst aber von Seiten der beiden betheilig- 
ten Höfe für Wun erachtet worden ist, die aus der gedachten Dißzesan- 
Verbindung hervorgehenden staatsrechtlichen Verhaltnisse nach Maahgabe des 
dieserhalb vorwaltenden Bedürfnisses näher zu bestimmen; so find zu diesem Ende 
zu Bevollmächtigten ernannt worden, 
von Seiner Majestät dem Könige von Preußen 
Allerhöchstdero Geheimer Legationsrath Friedrich Carl von Bülow, 
Ritter des Königlich Preuhischen Rothen Adlerordens dritter Klasse 
mit der Schleife, des Ordens vom eisernen Kreuze zweiter Klasse, Kom- 
mandeur speieer Klasse des Kurfürstlich Hessischen Hausordens vom 
goldenen Löwen und Ritter des Russisch Kaiserlichen St. Wladimir= 
ordens vierter Hlet 
von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Oldenburg 
Höchstdero Staatsrath Carl Friedrich Ferdinand Suden, Rit- 
ter des Königlich Preußischen Rothen Adlerordens dricter Klasse, Kom- 
mandeur des Königlich Großbritannisch-Hannsverschen Guelphenordens 
und Kommandeur erster Klasse des Kurfürstlich Hessischen Hausordens 
vom goldenen Löwen; 
welche nach Anleitung jener früheren Verhandlungen über folgende Bestimmun- 
gen übereingekommen sind. 
(No. 1810.) Jahrgang 1877. xX Arti- 
(Ausgegeben zu Berlin den 10. August 1837.)
	        

Downloads

Downloads

Das gesamte Werk oder die angezeigte Seite kann hier in verschiedenen Formaten heruntergeladen werden.

Ganzer Datensatz

METS METS (Gesamtwerk) PDF
TOC
Mirador

Diese Seite

PDF Bild Vorschau Bild Klein Bild Mittel Bild Master Mirador

Bildfragment

Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild Link zu einem IIIF Bildfragment

Formate und Verlinkungen

Formate und Verlinkungen

ausgabe:

Die Metadaten stehen in verschiedenen Formaten zur Verfügung. Außerdem gibt es Links zu externen Systemen.

Links

OPAC DFG-Viewer Mirador

Zitieren

Zitieren

Folgende Zitierlinks stehen für das gesamte Werk oder die angezeigte Seite zur Verfügung:

Ganzer Datensatz

Diese Seite

Zitierempfehlung

Bitte das Zitat vor der Verwendung prüfen.

Werkzeuge zur Bildmanipulation

Werkzeuge nicht verfügbar

Bildausschnitt teilen

Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Kontakt

Haben Sie einen Fehler gefunden, eine Idee wie wir das Angebot noch weiter verbessern können oder eine sonstige Frage zu dieser Seite? Schreiben Sie uns und wir melden uns sehr gerne bei Ihnen zurück!

Wie lautet die vierte Ziffer in der Zahlenreihe 987654321?:

Hiermit bestätige ich die Verwendung meiner persönlichen Daten im Rahmen der gestellten Anfrage.