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Staatsrecht, Völkerrecht und Politik. Dritter Band. (3)

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Bibliographic data

fullscreen: Staatsrecht, Völkerrecht und Politik. Dritter Band. (3)

Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1901
Title:
Deutsches Kolonialblatt. XII. Jahrgang, 1901.
Volume count:
12
Publisher:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1901
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Index

Title:
Verzeichniß der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
Document type:
Periodical
Structure type:
Index

Contents

Table of contents

  • Staatsrecht, Völkerrecht und Politik.
  • Staatsrecht, Völkerrecht und Politik. Dritter Band. (3)
  • Cover
  • Blank page
  • Vorwort.
  • Inhaltsübersicht.
  • Druckfehler. Seite 165 Anmerkung 1 letzte Zeile muss es heissen: Beilage A (nicht B).
  • C. Erziehungs-Politik.
  • D. Der Staatsdienst.
  • Einleitendes
  • 1. Die verschiedenen Besetzungsarten der öffentlichen Aemter und deren Folgen.
  • 2. Einfluss des parlementarischen Systemes auf das Staatsdiener-Verhältniss.
  • 3. Die Bildung des berufsmässigen Verwaltungsbeamten.
  • 4. Sorge für den Bedarf an höheren Staatsdienern.
  • E. Social-Politik. Ueber Staatswissenschaften und Gesellschaftswissenschaften.
  • F. Uebereiltes, Unbedachtes und Unfertiges in der Tagespolitik.

Full text

402 Einfluss des parlamentarischen Systemes 
Vortheile und Nachtheile des ganzen Gedankens melır ins Gesicht gefasst 
werden dürfte, als der Fall gewöhnlich ist. 
Von noch grösserer Bedeutung aber erscheint das zweite der Eingangs 
angegebenen Uebel, nämlich die intellectuelle Verkümmerung des Staats- 
dienstes. Dasselbe wird sich zwar nur langsam fühlbar machen, aber um 
so sicherer. 
Durch die Ernennung der Minister und vielleicht noch anderer oberster 
Stellen aus den Parlamenten wird der berufsmässigen Staatsdienerschaft die 
Gelangung zu den obersten Stellen entzogen. Selbst der talentvollste, ver- 
dienteste und erfahrenste Beamte kann, wenn er nicht zu gleicher Zeit 
einer der Häupter der zur Regierung gelangenden Partei ist (was natürlich 
our selten der Fall sein wird), niemals zu einer dieser Stellen gelangen. 
Dieselben werden ja nicht der Brauchbarkeit im Dienste sondern der par- 
lamentarischen Stellung gegeben, und auch bei einem Wechsel gehen sie 
nur von einer Partei auf die andere über. Es liegt nun auf der Hand, 
dass dieses Verbältniss auf den ganzen Staatsdienst mehrfache ungünstige 
Folgen in intellectueller Beziehung haben muss. 
Zunächst wird das Bestreben nach höchster Auszeichnung im Dienste, 
die Bereitwilligkeit zu ausserordentlichen Anstrengungen, die Spannkraft 
des erlaubten Ehrgeizes gedämpft. Der höchste Preis kann ja doch nicht 
erreicht werden. Es ist ein Verhältniss, wie es in jenen Staaten bestand, 
deren Aristokratie alle höchsten Stellen für sich in Anspruch nahm und 
den Bürgerlichen nur die arbeitvollen, schlechter bezahlten und geringe 
geachteten Stellen übrig liess. Dass hier keine Geburts-, sondern eine 
parlamentarische Aristokratie eintritt, ist in der vorliegenden Frage gleich- 
gültig. Allerdings wird es auch in diesem Verhältnisse brauchbare und 
pflichtgetreue Beamte geben und wird es an Anstrengungen nicht fehlen, 
durch Tüchtigkeit und Leistungen das höchste zu Erreichende zu ge- 
winnen. Allein, wenn es wahr ist, dass der Mensch mit seinen Zwecken 
wächst, so ist es auch walır, dass er sich mit der Kleinhbeit derselben ver- 
kleinert. Subalterner Ehrgeiz erzeugt auch nur subalterne Gesinnungen, 
Leistungen und Fähigkeiten. Die Versicherung, dass jeder Soldat den 
Marschallsstab in seiner Patrontasche trage, gibt freilich den Hundert- 
tausenden, aus welchen das Heer besteht, nur eine sehr geringe Aussicht 
auf dessen wirkliche Erlangung, da der Marschälle sebr wenige sind; allein 
die Ueberzeugung, dass es doch Einzelnen gelingen könne und müsse, be- 
geistert Tausende zu den höchsten Anstrengungen jeder Art und giebt 
dadurch dem ganzen Heere einen höheren Schwung. Die Erfahrung 
hat gezeigt, dass man nicht gut dabei fährt, wenn die Befehlshaberstellen 
nur einer Aristokratie zu Theil werden. Dem ist nun im bürgerlichen 
Staatsdieuste gerade eben 80.
	        

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