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Deutsches Kolonialblatt. XXIV. Jahrgang, 1913. (24)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XXIV. Jahrgang, 1913. (24)

Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1913
Title:
Deutsches Kolonialblatt. XXIV. Jahrgang, 1913.
Volume count:
24
Publisher:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1913
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_gazette

Title:
Stück Nummer 6.
Volume count:
6
Document type:
Periodical
Structure type:
law_gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Teil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Deutsch-Ostafrika.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XXIV. Jahrgang, 1913. (24)
  • Title page
  • Einteilung.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Verzeichnis der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichnis.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Amtlicher Teil.
  • Nichtamtlicher Teil.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Deutsch-Ostafrika.
  • Kamerun.
  • Deutsch-Südwestafrika.
  • Deutsch-Neuguinea.
  • Kolonialrechtliche Entscheidungen.
  • Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten.
  • Vermischtes.
  • Literatur-Bericht.
  • Koloniale Literatur (VI.).
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)

Full text

W 265 20 
ousgetreten ist. Es wird wesentlich mit von der 
erjalgreichen Bekämpfung dieser Krankheiten ab- 
hängen, ob der Rindviehzucht auf die Dauer gute 
Aussichten eröffnet werden können. Unter dieser 
Veraussetzung und sofern die weiter unten be- 
handelte Frage des Absatzes gelöst wird, halte ich 
die Chancen der Rinderzucht für günstig. 
Unter den Schafen waren auf mehreren Farmen 
gleichfalls erhebliche Verluste vorgekommen. Im 
ganzen scheint aber die Zucht von Fleischschafen 
wie auch von Ziegen zu guten Erfolgen zu führen, 
ebenso die von Wollschafen in den höchstgelegenen 
Farmgebieten, in denen sowohl die Weide wie die 
emperaturverhältnisse ihr zuträglich sind. 
Eine zur Zeit zwar noch nicht akute, aber in 
absehbarer Zukunft auftauchende Frage ist die des 
Absatzes des gezüchteten Großviehs. 
Zur Zeit besteht diese Frage noch nicht, weil 
noch die Nachfrage nach Großvieh, besonders nach 
balbbluttieren, seitens neu hinzukommender Farmer 
diel größer ist als das Angebot. Auch die Pro- 
duktion von Butter, soweit solche auf dortigen 
Garmen stattfindet (im größeren Maßstabe be- 
sonders auf der Trappeschen Farm), genügt noch 
nicht dem im Bereich der Usambarabahn vor- 
handenen Bedürfnisse. Die Frage dürfte erst dann 
akut werden, wenn der im Norden des Schutz- 
bebiets selbst vorhandene Bedarf an Schlachtvieh 
vollständig gedeckt sein wird. Bei Erzielung guten 
Schlachtwiehs wird meines Erachtens auch die 
Konkurrenz von Eingeborenenvieh in dieser Hin- 
sicht nicht zu fürchten sein. Die Farmer, mit 
nen ich die Frage des Absatzes erörtert habe, 
meinten sämtlich, daß wenigstens für die nächsten 
6übis 10 Jahre diese Absahfrage nicht in die Er- 
scheinung treten werde, da im Lande selbst ständig 
henügender Absatz vorhanden sei. Für später 
hoffen sie auf Verwertung für Konservenausfuhr. 
a der Tat ist anzunehmen, daß für mehrere 
Jahre, vielleicht bis zu der angegebenen Grenze, 
genügende Absatzmöglichkeit im Schutzgebiet vor- 
nden sein wird. Später dürfte allerdings bei 
eutprechender Entwicklung der Viehzucht in jenen 
!a bieten die Konservenfabrikation die einzige Mög- 
htei einer Verwertung bilden. Die Frage dürfte 
eine ganz einfache werden. Immerhin wird bis 
vorausfichtlich die gleiche Frage in Süd- 
vestafrika zu einer Lösung gelangt sein, so daß 
s' ein genaueres Bild darüber wird machen 
Für Fleischschafe ist nach den mir auf ver- 
chiedenen Farmen, besonders von Buren gemachten 
ungen ein lohnender Absatz an die Ein- 
geborenen möglich. Auch bei einer erheblichen 
5amehrung der Fleischschufyucht darfte ein ge- 
bender Absatz im Lande selbst vorhanden sein. 
  
C. Die Ausdehnung des Gebiets. 
Die Flächen, auf denen aus den unter A an- 
geführten gesundheitlichen Gründen eine Besiedlung 
am Kilimandjaro und Meru nur in Frage kommen 
kann, sind an sich nicht sehr ausgedehnt. Es 
handelt sich um die genügend hoch gelegenen Teile 
der vulkanischen Aufschüttungen beider Berge. 
Abhängig ist die Besiedlungsmöglichkeit aber, ab- 
gesehen von den gesundheitlichen Verhältnissen, 
von dem Vorkommen von Wasser. Dieses ist im 
Süden beider Berge reichlich und im Osten und 
Westen an den meisten Stellen noch genügend 
vorhanden, während es im Norden vielfach ganz 
fehlt. Ferner wird die Besiedlungsmöglichkeit 
dadurch beschränkt, daß die dafür in Frage 
kommenden Gebiete am Kilimandjaro zum größten 
Teile von Eingeborenen dicht bewohnt sind, während 
Teile der Meruabhänge gleichfalls eine dichte ein- 
geborene Bevölkerung aufweisen. Eine Ver- 
pflanzung dieser an das Bergklima gewöhnten 
und in den tiefgelegenen Gegenden der Malaria 
verfallenden Eingeborenen kann nicht in Frage 
kommen und würde auch den Interessen der 
europäischen Ansiedler, die auf die Arbeit jener 
Eingeborenen für ihre Pflanzungen und Farmen 
angewiesen find, vollkommen zuwiderlaufen. 
Es kommen hiernach zur Zeit nur jene Ge- 
biete in Betracht, welche in genügender Höhenlage 
ausreichendes Wasser gewähren und unter Er- 
haltung der Eingeborenenbevölkerung ab- 
gegeben werden können. 
Diese Gebiete sind bereits fast vollständig von 
Ansiedlern in Pachtung, zum Teil auch in Be- 
nutzung genommen, oder es liegen Anträge auf 
Verpachtung des Landes vor. Für neu heraus- 
kommende Ansiedler würde daher kaum noch die 
WMöglichkeit zur Niederlassung gegeben sein. Am 
Kilimandjaro ist die sogenannte Kulturzone (d. h. 
die gesunden Abhänge am Kilimandjaro), in der 
die eingeborene Bevölkerung wohnt und die be- 
reits von einer Reihe von Pflanzungen durchsetzt 
ist, für die weitere Landabgabe vorläufig gesperrt. 
Gegenwärtig findet eine Bermessung des Ge- 
bietes statt, verbunden mit Erhebungen über die 
eingeborene Bevölkerung, nach deren Beendigung 
sich erst übersehen lassen wird, ob überhaupt in 
diesem Gürtel noch Land an weiße Pflanzer ab- 
gegeben werden kann. Auch im günstigsten Falle 
wird es sich nach den von mir bei meiner Reise 
gemachten Beobachtungen nicht um sehr große 
Flächen dabei handeln können. 
Auf dem ebemals von der Kilimandjaro- 
Straußenzuchtgesellschaft erworbenen Land werden 
noch eine Reihe von Farmern angesetzt werden 
können; jedoch liegen auch hier schon eine 
ganze Reihe von Anträgen im Lande befindlicher 
Deutscher vor. 
2*
	        

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