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Staats- und Verwaltungsrecht des Großherzogtums Mecklenburg-Schwerin.

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Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Staats- und Verwaltungsrecht des Großherzogtums Mecklenburg-Schwerin.

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
kbl
Titel:
Deutsches Kolonialblatt.
Erscheinungsort:
Berlin
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1890
1921
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

Zeitschriftenband

Persistenter Identifier:
kbl_1913
Titel:
Deutsches Kolonialblatt. XXIV. Jahrgang, 1913.
Bandzählung:
24
Herausgeber:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1913
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

law_gazette

Titel:
Stück Nummer 6.
Bandzählung:
6
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law_gazette

Kapitel

Titel:
Nichtamtlicher Teil.
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
Kapitel

Kapitel

Titel:
Vermischtes.
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
Kapitel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Staats- und Verwaltungsrecht des Großherzogtums Mecklenburg-Schwerin.
  • Einband
  • Werbung
  • Titelseite
  • Vorwort.
  • Inhalt.
  • Erster Teil: Staatsrecht.
  • Erster Abschnitt: Geschichtliche Entwickelung.
  • Zweiter Abschnitt: Staatsgebiet und Staatsangehörigkeit.
  • Dritter Abschnitt: Das Hausrecht des landesherrlichen Hauses.
  • Vierter Abschnitt: Die landständische Verfassung.
  • Fünfter Abschnitt: Landesgesetzgebung.
  • Sechster Abschnitt: Die Behördenorganisation.
  • Siebenter Abschnitt: Rechtsverhältnisse der Beamten.
  • Achter Abschnitt: Auswärtige Angelegenheiten.
  • Neunter Abschnitt: Militärwesen.
  • Zehnter Abschnitt: Finanzwesen
  • Zweiter Teil: Verwaltungsrecht.
  • Erster Abschnitt: Die Rechtspflege.
  • Zweiter Abschnitt: Landespolizeiangelegenheiten.
  • Dritter Abschnitt: Kirchenwesen.
  • Vierter Abschnitt: Unterrichtswesen.
  • Fünfter Abschnitt: Wirtschaftspflege.
  • Sachverzeichnis.
  • Register
  • Werbung

Volltext

287 
Zweiter Titel: Vereinswesen. 
$ 127. 
Die meckl. V.O. vom 27. Januar 1851 (nebst 
Ergänzungs -V. O. vom 2. Mai 1377) betr. Ver- 
sammlungen und Vereine zu politischen Zwecken 
ist mit dem 15. Mai 1903 ausser kraft getreten. 
Es normieren in dieser Hinsicht jetzt die Be- 
stimmungen des Reichsvereinsgesetzes v. 19. April 
1908 (mit meckl. A. V. vom 14. Mai 1908). Die 
von der Ortspolizeibehörde (Domanialamt, Stadt- 
magistrat, Gutsobrigkeit, Klosteramt) verfügte 
Auflösung eines Vereins oder einer Versammlung 
($$ 2, 15 des Reichsvereinsgesetzes) kann binnen 
einer Frist von 2 Wochen nach Zustellung der 
Auflösungsverfügung bezw. mündlicher Eröffnung 
derselben im Wege des Verwaltungsstreitver- 
fahrens bei der »Grossherzoglichen Kommission 
für das Vereinswesen« (bestellt durch V.O. vom 
9. April 1899 betr. das Verfahren in Vereins- 
sachen) angefochten werden. Gegen die Ent- 
scheidung der Kommission findet, soweit es sich 
um die Anfechtung der Auflösung einer Ver- 
sammlung handelt, ein Rechtsmittel nicht 
statt, soweit die Anfechtung der Auflösung eines 
Vercinsin Trage stcht, binnen 2 Wochen nach 
Bekanntmachung der Entscheidung die sofortige 
Beschwerde an das Staatsministerium statt. 
‚Höhere WVerwaltungsbehördee im Sinne des 
Reichsvereinsgesetzes ist das Ministerium des 
Innern. 
Dritter Titel: Feuerpolizei. 
8 128. 
Eine Feuerordnung für das ganze Land ist 
nicht mehr in Geltung. Die Verhältnisse sind
	        

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