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Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Neunundsiebzigster Jahrgang. 1918. (79)

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Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Neunundsiebzigster Jahrgang. 1918. (79)

Mehrbändiges Werk

Persistenter Identifier:
bismarck_werke
Titel:
Bismarck Die gesammelten Werke.
Dokumenttyp:
Mehrbändiges Werk
Sammlung:
deutschesreich
DDC-Sachgruppe:
Politik
Copyright:
Ewiger Bund

Band

Persistenter Identifier:
bismarck_werke_5_1928
Titel:
Bismarck Die gesammelten Werke. Band 5.
Bearbeiter / Herausgeber:
Thimme, Friedrich
Bandzählung:
5
Erscheinungsort:
Berlin
Herausgeber:
Otto Stollberg & Co.
Dokumenttyp:
Band
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1928
Ausgabenbezeichnung:
3, Auflage
Umfang:
567
DDC-Sachgruppe:
Politik
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch
Weitere Titel:
Politische Schriften

Kapitel

Titel:
153. Erlaß an den Gesandten in Florenz Grafen von Usedom. 1. August 1865. Bismarck stellt in Florenz nochmals Kriegsfrage. Widersprüche in Äußerungen La Marmoras und Nigras. Frage eines Bündnisses mit Italien. Österreichische Truppenreduktion in Venetien. Hat Italien Verpflichtungen gegen Frankreich?
Dokumenttyp:
Mehrbändiges Werk
Strukturtyp:
Kapitel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt.
  • Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Neunundsiebzigster Jahrgang. 1918. (79)
  • Titelseite
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • 1. Stück vom Jahre 1918. (1)
  • 2. Stück vom Jahre 1918. (2)
  • 3. Stück vom Jahre 1918. (3)
  • 4. Stück vom Jahre 1918. (4)
  • 5. Stück vom Jahre 1918. (5)
  • 6. Stück vom Jahre 1918. (6)
  • 7. Stück vom Jahre 1918. (7)
  • 8. Stück vom Jahre 1918. (8)
  • 9. Stück vom Jahre 1918. (9)
  • 10. Stück vom Jahre 1918. (10)
  • 11. Stück vom Jahre 1918. (11)
  • 12. Stück vom Jahre 1918. (12)
  • 13. Stück vom Jahre 1918. (13)
  • 14. Stück vom Jahre 1918. (14)
  • 15. Stück vom Jahre 1918. (15)
  • No. XXXIV. Höchster Erlaß, betreffend die Niederlegung der Regierung. (34)
  • 16. Stück vom Jahre 1918. (16)
  • 17. Stück vom Jahre 1918. (17)
  • 18. Stück vom Jahre 1918. (18)
  • 19. Stück vom Jahre 1918. (19)
  • 20. Stück vom Jahre 1918. (20)
  • Sach-Register.

Volltext

1918 7 
Gesetzsammlung 
für das Fürstentum Schwarfburg-Rudolstdt. 
15. Stück vom Jahre 1918 
Inhalt: Höchster Erlaß, betressend die Wicderleging der Regierung S. 87. 
NXXXIV. Höchster Erlaß 
vom 23. November 1918, 
betreffend die Niederlegung der Regierung. 
Wir Ginther, 
von Gottes Gnaden Furst zu Schwarzburg, Graf zu Hohnstein, 
Herr zu Arnstadt, Sondershausen, Leutenberg, Blankenburg u. s. w. 
tun kund und zu wissen: 
Nachdem Seine Majestät der Deutsche Kaiser die Regierung niedergelegt hat 
und die meisten Deutschen Bundesfürsten seinem Beispiel gefolgt sind, haben Wir 
Uns entschlossen, die Regierung im Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt niederzu- 
legen und für Uns und Unser Fürstliches Haus auf die Krone zu verzichten. 
Allen Unseren getreuen Dienern und allen Staatsbürgern danken wir für 
ihre langjährige Trene und Anhänglichkeit. Wir entbinden alle Beamten, Geistlichen 
und Volksschullehrer von dem Uns geleisteten Eide und hoffen, daß sie auch ferner 
alle ihnen vermöge ihres Amtes obliegenden Pflichten dem Lande gegenüber nach 
bestem Wissen und Gewissen erfüllen werden. 
Gegeben 
Schwarzburg, den 23. November 1918. 
Günther. 
(I. S) 
Frhr. v. d. Recke. 
Ausgegeben in Nudolstadt am 26. November 1918. 
Furhl. Schworzb.-Audolt. Gesetzlommlung I.XNIK.
	        

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