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Fürst Bismarck und der Bundesrat. Dritter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1873-1878). (3)

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Bibliographic data

fullscreen: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Dritter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1873-1878). (3)

Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1913
Title:
Deutsches Kolonialblatt. XXIV. Jahrgang, 1913.
Volume count:
24
Publisher:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1913
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_gazette

Title:
Stück Nummer 14.
Volume count:
14
Document type:
Periodical
Structure type:
law_gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Teil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Verkehrs-Nachrichten.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Marktbericht.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Fürst Bismarck und der Bundesrat.
  • Fürst Bismarck und der Bundesrat. Dritter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1873-1878). (3)
  • Title page
  • Blank page
  • Inhaltsverzeichnis.
  • Vorwort.
  • Die vierte Session des Bundesrats des Deutschen Reichs. (6. Januar 1874 bis 25. Februar 1875.)
  • I. Abschnitt. Einleitung.
  • II. Abschnitt. Die neuen Bevollmächtigten zum Bundesrat.
  • III. Abschnitt. Aus der Werkstatt des Bundesrats.
  • 1. Reichsgesetzgebung.
  • 2. Bundesrat.
  • 3. Präsidium. (Reichsbeamte, Aemterorganisation.)
  • 4. Reichstag.
  • 5. Zoll- und Steuerwesen.
  • 6. Eisenbahnwesen.
  • 7. Post- und Telegraphenwesen.
  • 8. Marine und Schiffahrt.
  • 9. Konsulatswesen.
  • 10. Reichskriegswesen.
  • 11. Reichsfinanzen.
  • 12. Elsaß-lothringische Angelegenheiten.
  • 13. Verschiedene Angelegenheiten.
  • 14. Rückblick.
  • Die fünfte Session des Bundesrats des Deutschen Reichs. (10. Mai 1875 bis 14. Juni 1876.)
  • Die sechste Session des Bundesrats des Deutschen Reichs. (21. September 1876 bis 25. Juni 1877.)
  • Die siebente Session des Bundesrats des Deutschen Reichs. (8. Oktober 1877 bis 6. Juli 1878.)
  • Anhang. Nachträge über einzelne Mitglieder des Bundesrats.
  • Personen-Register.
  • Sach-Register.
  • Berichtigungen

Full text

— 99 — 
gingen die Gutachten der Bundesregierungen auseinander. Ohne sich für ein 
bestimmtes System zu entscheiden, beschränkte sich der Ausschuß auf den Antrag: 
„Der Bundesrat wolle beschließen, es sei der Reichskanzler zu ersuchen, den 
Entwurf eines Gesetzes über Feststellung des Feingehalts der zum Verkauf ge— 
stellten Silberwaren, soweit nötig nach Vernehmung von Sachverständigen, auf- 
stellen zu lassen, und dem Bundesrat vorzulegen." 
Die gesetzliche Regelung der Materie zog sich bis in das Jahr 1884 hinaus. 1) 
Ausführung des Münzgesetzes. Sehr eingehend beschäftigte sich 
der Bundesrat?) in der Sitzung vom 12. Januar 1874 mit der Durchführung 
der Münzreform. Zunächst gab sich allseitig der Wunsch nach Ausprägung 
von Fünfpfennigstücken und kleiner Münze im allgemeinen zu erkennen und 
zwar in der Weise, daß man den Kreis der nächsten Verbreitung dieser Münzen 
weiter ausdehnen und nicht nur auf Süddeutschland und die Gebiete der Hanse- 
städte und Mecklenburgs beschränken möchte. Beschlossen wurde das allgemeine 
Verbot der österreichischen Ein= und Zweiguldenstücke sowie der niederländischen 
Guldenstücke, welche bisher nur von den öffentlichen Kassen nicht angenommen 
werden durften; ferner entschied man sich für ein demnächst zu erlassendes Ver- 
bot der österreichischen Viertelguldenstücke (Viergroschenstücke) für öffentliche Kassen. 
Die dänischen Silbermünzen, welche man gleichfalls auszuschließen beabsichtigte, 
beschloß man vorläufig zu gestatten, namentlich mit Rücksicht auf Hamburg, wo 
diese Münzen vielfach im öffentlichen Verkehr kursirten. Von dem Vorhaben, 
  
1) Auf eine Eingabe des Bürgermeisters und Rats der Stadt Rostock, betreffend die 
Ausführung der Gewerbeordnung im Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin (die Petition 
verlangte Intervention des Bundesrats in einer durch Einführung der Gewerbeordnung 
entstandenen Entschädigungsfrage einzelner Berechtigen r2c.), beantragte der Ausschuß für 
Handel und Verkehr beim Bundesrat unter eingehender Motivirung, auf die qu. Eingabe 
etwas nicht zu verfügen. Bundesratsverhandlungen, betreffend die Prüfung der Apotheker, 
s. „Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 255 v. 1. 11. 74 u. Nr. 40 v. 17. 2. 75. Betreffend die Prüfung 
der Aerzte und Tierärzte Nr. 147 v. 27. 6. 74 u. Nr. 235 v. 9. 10. 74. Meinungs- 
verschiedenheit über die Besteuerung des Diensteinkommens der in Elsaß-Lothringen garniso- 
nirenden bayerischen Offiziere und Militärbeamten Nr. 287 v. 7. 12. 74. 
2) Die Ausschüsse für Handel und Verkehr und für Rechnungswesen hatten beantragt: 
1. den süddeutschen Staaten eine möglichst große Menge Einmarkstücke zuzuführen, um 
dieselben in den Stand zu setzen, an Stelle der zum Einziehen gelangenden groben Silber- 
münzen süddeutscher Währung vorzugsweise Einmarkstücke auszugeben; 2. daß die zur 
Ausprägung gelangenden 20-Pfennigstücke zunächst und vorzugsweise den süddeutschen Staaten 
und den beiden Mecklenburg überlassen werden, vorbehaltlich der Deckung des im Königreich 
Sachsen und in Lübeck bestehenden Bedarfs; 3. daß in der Verteilung der 10= und 5-Pfennig- 
stücke, soweit der Bedarf des übrigen Gebiets es zuläßt, den von Mecklenburg und Lübeck 
ausgesprochenen Wünschen auf eine vorzugsweise Berücksichtigung entsprochen werde, und 
endlich 4. daß das Einziehen in dem Maße, als es die Ausgebung neuer Reichsmünzen 
gestattet, nunmehr auch auf die Halbgulden= und 6-Kreuzerstücke süddeutscher Währung 
sowie auf die mecklenburgichsen Schillinge ausgedehnt werde.
	        

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