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Deutsches Kolonialblatt. XXIV. Jahrgang, 1913. (24)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XXIV. Jahrgang, 1913. (24)

Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1913
Title:
Deutsches Kolonialblatt. XXIV. Jahrgang, 1913.
Volume count:
24
Publisher:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1913
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_gazette

Title:
Stück Nummer 15.
Volume count:
15
Document type:
Periodical
Structure type:
law_gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Teil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Kolonialrechtliche Entscheidungen.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XXIV. Jahrgang, 1913. (24)
  • Title page
  • Einteilung.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Verzeichnis der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichnis.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Amtlicher Teil.
  • Nichtamtlicher Teil.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Kolonialrechtliche Entscheidungen.
  • Kolonialwirtschaftliche Mitteilungen.
  • Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten.
  • Vermischtes.
  • Literatur-Bericht.
  • Koloniale Literatur (XV.).
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)

Full text

G 685 2.C 
daß etwas in Zukunft geschehen werde. Der Perufunze- 
richter hat nach dem Zusammenhange seine - 
wägungen dieses Vorbringen nicht knbrckichtigt 
gelafsen. Er führt aus, daß, wenn die Klägerin die 
t der anderen Gesellschft en nicht habe hindern 
#cheis sie nicht erst eine Bestäligung für die Zu- 
kunft habe in Aussicht stellen können, nur durch eine 
sofortige Genehmigung sei die Absicht zu erreichen ge- 
wesen. Indem ferner eine Verhandlung mit dem 
Staatssekretär für später vorbehalten worden sei, 
könne nicht wohl das gleiche für die Bestätigung 
gelten. Hiernach hat der Berufungsrichter ersichtlich 
aus dem Gesamtinhalte des Telegramms als den 
wirklichen Willen der Klägerin trot des gebrauchten 
Ausdrucks (will confirm) ermittelt, daß sie nicht erst 
veelleicht künftig genehmigen werde, sondern daß sie 
Sor gegen wärtig tue. Damit sind aber die Grenzen 
der. uslegung nicht überschritten, vielmehr gewahrt 
133 des Bürgerlichen Gesetzbuchs). Es ist möglich, 
auch eine auf die Zukunft dentende Zeitform nach dem 
ganzen Zusammenhange nicht wörtlich, sondern als auf 
die Gegenwart gerichtet zu verstehen. Ob das Er- 
gebnis, zu dem der Berufungsrichter gelangt ist, 
  
  
richtig ist, entzieht sich der Nachprüfung in der Re- 
visionsinstanz. Daß mit der Auslegung des Berufungs= 
richters spätere Verhandlungen mit dem Staatssekretär 
unvereinbar gewesen seien, kann der Revision nicht 
zugegeben werden. Trotz des Abschlusses des Ver- 
trages sind noch mannigfache Gegenstände einer Aus- 
einandersetzung der Parteien denkbar. Wenn schließlich 
die Revision darauf hinweist, daß es unerklärlich sei, 
weshalb nicht die Klägerin, wenn sie wirklich alsbald 
habe genehmigen wollen, die Präsensform gebraucht 
habe, so würde dieser Grund in allen Fällen zutreffen, 
in denen einer nicht völlig sachgemäßen Ausdrucksweise 
ge egenüber das in Wahrheit Gemeinte zur Geltung 
ebracht wird. Es beweist daher nichts. — — — — 
Auf die sonstigen Einwendungen gegen die Rechts- 
gültigkeit des Vertrages ist die Revision nicht mehr 
zurückgekommen, Bedenken gegen ihre Verwerfung 
durch den Bernsungsrichter sind nicht zu erheben. 
Daraus ergibt sich, daß der Beklagte durch die 
Leistungen der Klägerin nicht grundlos bereichert ist. 
daß er sie vielmehr vertragsmäßig zu beanspruchen 
hatte. Die Revision ist sonach unbegründet. 
  
Rolonlalwirtschaftliche Mitteilungen. 
deun Kautschunh- R. G., Berlin und Ramerun.) 
e Pflanzung hat sich. im Lögelaufenen Jahr 
beirichleen entwickelt. Am 31. Dezember 1912 be- 
fanden sich 1881 ha unter ua 51 Li 1067 ha waren 
Planten zwischengepflanzt. Der Neuschlag 1912/13 
beträgt 185 ha, so daß Ende des Jahres über 2000 ha 
unter Kultur stehen werden. 
Auch in diesem Jahre hatten wir mit der Enger- 
lingsplage zu kämpfen. Dur iches Düngen 
konnte der durch Engerlingsschäden istandene Ausfall 
zum Teil wett gemacht werden. Die Versuchsanstalt 
für Landeskultur in Viktoria unterstützt in dankens- 
werter Weise unsere auf rationelle Düngung gerichteten 
Bestrebungen. 
Die Vermessung unseres Pflanzungsbesitzes wurde 
beendigt und derselbe nach Ausscheidung aller Reservate 
t 5470 ha, wovon zwecks Grenzregulierung 132 ha 
aet einer Nachbarpflanzung erworben wurden, ins 
Grundbuch eingetragen. 
Ernte. 
  
  
  
Kakao: Die Kakaoerträge der einzelnen Jahre 
sind aus nachstehender Tabelle ersichtlich: 
— Durchschnitts- 
* Ernte .- 
derojahr -- erlös 
Erntejahr und älteren W # pro 100 kg 
Heltare AM 
1907 110,0 1329 182,50 
1908 246.0 2698 106.14 
1909 248,5 38886 101,80 
1910 369.0 4156 98,28 
1911 422,0 5418 108,10 
* 6608 115.76 
tschul: e Kiclxia und Manihotzapfung 
zuoch 25 ie — erstere Art erzielte bis zu 
# Aus dem Geschäftsbericht für 1912. 
  
9.50 KF, letztere bis zu 7.7 pro Kilogramm. 
Preise waren weichend. 
iten: Der Ertrag diente teils zur Verpfle- 
gung der Arbeiter, teils zum Verkauf, der sich auf 
480 000 kg belief. 
Olpalmen: Das Olwerk hat Ende April des 
Herichtsjnpres den Betrieb ausgenommen und 28000 kg 
Palmöl und Kerne erzeugt. 
la: Es zause 487 kg Nüsse geerntet und in 
Hamburg zu einem Preise von bis zu 80 ¼ für 
100 kg verkauft. 
Die Arbeiterzahl betrug im Durchschnitl 911. 
Die Beschaffung der Arbeiter wird immer schwieriger 
und dürfte der Ausdehnung der Plantagenkultur 
Kameruns in größerem Umfang einen Riegel vor- 
schieben. 
Die 
Den einschließlich Vortrag von 9549 .4¾, 
Sblschreihungenn verbleibenden Rein- 
gewinn von 55“ u e Verwaltung vor, 
wie folgt zu bemwenhift. sall ot geseclichen Reserve- 
onde 15 632./4, Rückstellung für die Talonsteuer 7500./4 , 
v. H. Dividende 150 000 ., Aussichtsrats-Tantieme 
10 452 , Vortrag 116 163 . 
In die Bilanz per 31. Dezember 1912 sind die 
Pflanzungen mit 2 140 681 1k& eingestellt. An Bank- 
guthaben und Debitoren wurden 355 017 .K aus- 
bewieen. während Kreditoren 1560 851 X zu fordern 
aben. 
Bilanz. 
oder nach 39 404.4 
Kautschuk-PHflanzung „Oeanjsa“, fl. G. 
Berlin und Kamerun.") 
Pflanzung. 
Das Unternehmen entwickelte sich im abgelaufenen 
Jahre befriedigend. 
Der Stand unserer Pflanzung Ende des Jahres 
ist aus folgender Aufstellung ersichtlich: Kantschuk- 
5 Aus dem Geschäftsbericht für 1912.
	        

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