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Deutsches Kolonialblatt. XXIV. Jahrgang, 1913. (24)

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There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XXIV. Jahrgang, 1913. (24)

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Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1913
Title:
Deutsches Kolonialblatt. XXIV. Jahrgang, 1913.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Kolonialblatt
Volume count:
24
Publishing house:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1913
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück Nummer 19.
Volume count:
19
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Teil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Vermischtes.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XXIV. Jahrgang, 1913. (24)
  • Title page
  • Einteilung.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Verzeichnis der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichnis.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Amtlicher Teil.
  • Nichtamtlicher Teil.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten.
  • Vermischtes.
  • Literatur-Bericht.
  • Koloniale Literatur (XIX.).
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)

Full text

GV 883 20 
die Straußenzucht und der reichste landwirtschaftliche 
Bezirk in der Kapprovinz. Es war daher seit langem 
geplant, diesen Ort in direlte Eisenbahnverbindung 
mit dem Hafen von Mosselbay zu bringen. Zwischen 
Oudtshoorn und dem nere erhebt sich indes ein 
hoher Bergrücken, der mehr als 1500 m (erreicht und 
dessen Patt selöt. in z as Höhe liegen. Man 
konnte Sbaher mit der Eisenbahn von Kapsiidt bisher 
nach Oudtshoorn Aur auf dem großen Umwege über 
De - gelangen, während man jetzt von Worrcester 
aus über die New Cape Central Line, die einer 
Privatgesellschaft gehört, bis Mosselbay und von da 
auf der Staatsbahn über George nach Oudtshoorn 
fährt, das nach Osten zu mit Port Elizabeth bereits 
seit einiger Zeit durch eine Eisenbahn verbunden war. 
Während man bis jezt zur Fahrt von Kapstadt nach 
Oudtshoorn auf einer Strecke von 10 engl. Meilen 
  
Entfernung nach Port Elizabeth, dem bisher nächsten 
zuit der Eisenbahn erreichbaren Seehafen, beträgt 
7 Meilen, diejenige nach Wofselvan nur 78 Meilen. 
ei re nach der im Kad Parloment erfolgten 
Bewilligung der Strecke, d 1. Dezember 1908, 
ist ihr Bau begonnen wörden bieser hat also mit 
Unterbrechungen 4½ Jahre gedauert. Die zu über- 
windenden technischen Schwierigkeiten sind erheblicher 
Natur gewesen. Es mußten sieben Tunnel auf der 
Strecke gebohrt werden mit einer Gesamtlänge von 
mehr als ½ engl. Meile. Die auf 350 000 L ge- 
schätzten Losten, gisen sich schließlich auf 465 000 
gestellt: über 10 00. für die Meile. Der Ingenieur 
Watermeyer, der Weceli des größten Teils der eit 
die Leituug des Bahnbaus in seiner Hand gehabt ha 
ist ein geborener Südafrikaner. Besondere abteba 
um den Bau dieser Strecke hat auch der kürzlich ver- 
t. 
  
60 Stunden brauchte, wird man Zukunft auf storbene Minister Sauer geha 
420 Meilen in 24 Stunden ngekngen können. Die (Bericht des Kaiserl. Generalkonsulats in Kapstadt.) 
Liter atur-Bericht. 
  
as „Taschenbuch für Deutsch-Südwestafrika“ 
1914 o sich, wie man uns mitteilt, nicht un- 
wesentlich von seinen Vorgingern unterscheicden, da 
die Herausgeber die seit längerer Zeit aus allen 
Kreisen des Schutzgebietes ge#ußerten Wünsche nach 
einer Umgestaltung und Verbesserung des Buches bei 
dieser Ausgabe erfüllt haben. 
Die hauptsüchlichsten hier in Frage kommenden 
Punkte sind folgende: 
Zunächst wird der Notizkalender von 1914 ab nur 
zwei Tage auf jeder Seite enthalten. Hierdurch wird 
sein Umfang von 52 Seiten bei der Ausgabe 1913 jetzt. 
auf 184 Seiten gebrncht. Ferner wird der gebundene 
rote Teil des Taschenbuches mit einer einsteckbaren 
K# Pe verschen werden, die den Bleistift und seine 
schützt und das Buch fest zusammenbält, so 
1t auch lose Notizblätter Dingeles wercken können. 
Endlich ist, gleichfalls vielfachen W’ünschen zufolge 
und um den Teil I als Notizkalender nicht zu stark 
werden zu lassen, eine Dreiteilung vorgenommen 
worden, welche die Gesetze und Verordnungen als 
selbständig broschiertes Heft gibt und sie von den 
Verkehrsnachrichten, Statistischen Tabellen usw. trennt, 
die in einem ** gleichfalls broschierten —. 
engelaln sin 
Der von einigen seiten übermittelten Anregu. 
die Gesetze und Verordnungen nicht mehr “m“i*s 
neu zu drucken, sondern nur ergänzende Blätter aus- 
zugeben oder nur die allerwichtigsten Gesetze bei- 
zugeben und die weniger wichtigen fortzulassen, haben 
die Herausgeber nicht entsprechen zu sollen gegluubt, 
da dieser Anregung von anderen Kreisen des Schutz- 
Fgebietes scharf wihers rochen wurde. Es liegt auch 
auf der Hand. wie wichtig es für alle Südwestatrikaner 
sein mutß, alljührlich ein auf dem laufenden erhaltencs, 
-h. alle neu erlassenen Gesctze und Verordnungen um- 
fassendes zuverlässiges Gesetzbuch zu einem billigen 
Preise zu erhalten Südwestafrika ist die einzige 
Kolonie, bei der dies im Rahmen des Taschenbuches 
möglich ist. Den großen Vorteil dieser Einrichtung 
nimmt derjenige wahr, der sich in underen Kolonien 
geschäftlich betätigt und eine der überaus teuren 
Sroßen Gesetssammlungen, die 10.. und mehr kosten, 
kaufen muß — eine Sammlung, die dazu noch in 
kürzester Zeit veraltet. 
  
Der Umfang der Gesetze und Verordnungen ist 
gegenüber dem Vorjahre leider wiederum gestiegen 
und es hat sich daher und in Anbetracht der vor- 
stehend geschilzkerten Vergrößerungen im Notizkalender 
und sonstigen Verbesserungen nicht vermeiden lassen. 
eine Preiserhöhung von 5 4F auf 6 4 vorzunehmen. 
Die Herausgeber und der Verlag haben sich erst nach 
eingehender Prüfung der Notwendigkeit zu dieser Maß- 
nahme entschlossen und hoffen, dab sie im Schutz- 
gebiet freundlich aufgenommen wird. Sie bitten gleich- 
S nochmals um allseitige Unterstützung seitens 
der südwestafrikanischen Firmen durch Inserate im 
Taschenbuch, da ohne eine solche allseitige Unier- 
stötzung das Buch bei dem überaus teuren Kleinen 
Druck und der Fülle des Materials nicht zu halten 
ist. Den zahlreichen Anerkennungsschreiben und den 
Rezensionen in den südwestafrikanischen Zeitungen ist 
aber zu entnehmen, duß das Nichtmebrerscheinen des 
Buches im öffentlichen Leben des Schutzgebiets eine 
fühlbare Lücke bedeuten würde. 
  
Karte des Sperrgebiets in Deutsch-Südwestafrika 
in zehn Blättern; im Auftrage der Deutschen 
Diamanten - Gesellschaft m. b. 
F,— Spossde und Dr. H. Lotz. 
100 000. Geo phische Verlagshandlung von 
biei#o Reimer (Ernst Vobsen). Preis: Gesamt- 
karte, zehn Blätter im Umschlag % 80,—, aufge- 
zogen in Taschenfomat im Etui oder mit Stäben 
je #¼4 100,—; jedes Blatt einzeln & 8.—. aufgezogen 
in Taschenformat /4 10,—. 
Unter Sperrgebiet ist der Teil von Deutsch- Süd- 
Westafrika zu verstchen, der begrenzt wirdl im Jorden 
vom 26. Grad s. Br., im Südch vom Oranjeflutz, im 
Westen von der Küstc, im Osten von einer parallel 
zur Küste 100 km landeinwürts gezogenen Linie, und 
der aus Anlaß der Entdeckung der Diamanten im 
Jahre 1908 durch Verfügung des Reichs-Kolonialumts 
für die allgemeine Schürftätigkeit gesperrt wurcde. 
Dieses Gebiet, beinahe völlig Wüste, war — bis auf 
die von Lüderitzbucht nach dem Innern führenden 
Wege — 20 ziemlich der unbekannteste Teil des Schutz- 
gebiets und galt für fast unbetretbar. Die mit beden- 
l#enden Kosten und unter großen Entbebrungen von 
den Beamten der Deutschen Diamanten-Gesellschaft
	        

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